Ist ein etwas bauchiges Messer mit Spearpoint-Klinge, z. B. aus der Nimravus-Serie von Benchmade, oder ein auch bauchiges Messer aber mit Clippoint bereits eine Stoßwaffe (mal ganz unabhängig von der Klingenlänge)? Ich denke, der Beamte kann das so sehen, wenn er will.
Hat jemand eine (rechtlich) vertretbare andere Meinung; oder besser noch: Erfahrung?
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