speedlock curting - feder zu schlapp

pocke210

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hallo nochmal,

neben den crkts (siehe lake-111-eintrag) bekam ich heute auch noch ein speedlock II curting, also eins, das nicht verriegel, sondern nur mit der "kraft" der feder offen gehalten wird. schöne idee, allerdings ist die feder so schlapp, dass die klinge SOFORT nachgibt und den kopf hängen lässt, wenn man auch nur ein winziges bisschen auf sie draufdrückt. hier sollte böker dringend nacharbeiten, finde ich, denn die eigentlich gute idee wird hier zur lachnummer...

gruß
pocke
 
Das sollte definitiv nicht passieren und ist keinesfalls Stand der Serie.

Wenn ein Tröpfchen Öl nicht hilft und das Klingenspiel korrekt eingestellt ist, würde ich um Rücksendung bitten, damit wir uns der Sache annehmen können.
 
klingenspiel ist okay, öl nicht nötig, weil die klinge ja ab werk gut geölt ist. aber die feder ist einfach nicht kräftig genug. jedenfalls bei der variante, die ich gestern bekam. ich schicks morgen zurück...

gruß
pocke
 
Wie fest wird denn die Klinge normalerweise gehalten? Gibt es dafür einen "Laborwert"?

Ich frage, weil in dem privaten Polizeiforum copzone.de jemand die Auffassung vertritt, dass ein Messer nicht zwingend arretieren muss, um zu den "einhändig feststellbaren Messern" zu zählen, sondern dass dazu auch ein bestimmter Federdruck ausreicht....

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&p=688343#688343

Ist dies korrekt? Fällt das Speedlock Curting definitiv nicht unter das Führungsverbot des §42a WaffG?


Weitere Frage zum Speedlock Curting I: Die Klingenlänge ist mit 8,5 cm angegeben, was die Obergrenze für legale Springmesser darstellt. Ist die Klinge wirklich an der längsten Stelle (inkl. "Fehlschärfe) nicht länger als 8,5 cm?
 
Ich frage, weil in dem privaten Polizeiforum copzone.de jemand die Auffassung vertritt, dass ein Messer nicht zwingend arretieren muss, um zu den "einhändig feststellbaren Messern" zu zählen, sondern dass dazu auch ein bestimmter Federdruck ausreicht....

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&p=688343#688343

Ist dies korrekt? Fällt das Speedlock Curting definitiv nicht unter das Führungsverbot des §42a WaffG?

Die Polizisten wissen auch nicht mehr als wir hier. Eine Klinge ist aber nur nach einer Verriegelung wirklich fest und wie sollte man auch Messer wie das Curting überprüfen als Polizeibeamter? Eine Federprüfapparatur wäre da unabdingbar. Das Curting gibt es doch gerade wegen dem Schöpfer des Gesetzes, sonst wäre der Name ja Unsinn. :D

Gruß,
Carsten
 
Noch ne kleine Bemerkung zu copzone:
Woher wissen wir, dass alles Polizisten sind, die da schreiben....?
Ich glaube, da sind auch einige Dumpfbacken dabei, die von Tuten und Blasen im rechtlichen Sinne keine Ahnung haben. Das kann man auch aus anderen Äußerungen rauslesen, dass da nicht alles Offizielle sind.


Nu ja, denken wir das mal weiter: dann würden ja Slipjoints auch zu den Feststellbaren zählen, ist nur ne andere Art des Federdrucks :eek: Ich möchte mein SAK nicht als feststellbar bezeichnen, das kommt Größenwahn gleich :irre: und dann wirds etwas eng, wenn man ein Vic erklären muss :rolleyes:
Also diese Ansicht/Äußerung halte ich für hanebüchenen Unfug.
 
Wie fest wird denn die Klinge normalerweise gehalten? Gibt es dafür einen "Laborwert"?

Ich frage, weil in dem privaten Polizeiforum copzone.de jemand die Auffassung vertritt, dass ein Messer nicht zwingend arretieren muss, um zu den "einhändig feststellbaren Messern" zu zählen, sondern dass dazu auch ein bestimmter Federdruck ausreicht....

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&p=688343#688343

Ist dies korrekt? Fällt das Speedlock Curting definitiv nicht unter das Führungsverbot des §42a WaffG?


Weitere Frage zum Speedlock Curting I: Die Klingenlänge ist mit 8,5 cm angegeben, was die Obergrenze für legale Springmesser darstellt. Ist die Klinge wirklich an der längsten Stelle (inkl. "Fehlschärfe) nicht länger als 8,5 cm?


Einen "Laborwert" gibt es nicht, wozu auch?
Der im Link angesprochene BKA-Bescheid betrifft zwei OTF, bei denen durch Druck mit der Klingenspitze auf die Tischoberfläche festgestellt wurde, daß sie nicht einfahren, sondern arretiert sind. Ist bei einem OTF mit spitzer Klinge anders auch schwer verletzungsfrei zu überprüfen. :D
Aus diesem Bescheid abzuleiten, daß Hemmung und Arretierung rechtlich das gleiche sind (wie es hier ansatzweise vermutet wird), ist -sorry- ziemlicher Blödsinn.

"Feststellbar" ist arretiert, und nicht gehemmt.

Und was die Frage nach der Klingenlänge des Speedlock angeht:

Nein, eigentlich ist die Klinge 9 cm lang, nur hat´s bisher keiner gemerkt. :glgl:

Natürlich ist der aus dem Griff ragendeTeil der Klinge nicht länger als 85mm! :rolleyes:
 
Danke für die schnellen Antworten!

Werde mir das Speedlock Curing I schnellstmöglich besorgen, damit ich endlich wieder ein legales und trotzdem komfortabel zu öffnendes Messer in der Hosentasche tragen kann!
 
Seit kurzem bin ich stolzer Besitzer des Speedlock Curting I und auch sehr zufrieden mit dem Messer. Es liegt super in der Hand und die Feder hält die Klinge für alltägliche Schneidaufgaben fest genug in der Endposition.

Aber bei meinem Messer ist mir aufgefallen, dass die Klinge im geschlossenen Zustand an einer Seite (die Seite, an der sich der Öffnungsknopf befindet) das Gehäuse berührt. Ist das normal?

Ich wollte eigentlich noch ein Bild anhängen, hab dazu aber nicht die Berechtigung...
 
Frage zu Böker Speedlock II Curting

Hat sich erledigt ;-) Danke an die Mods!
 
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