Speedlock T4 [verbotene Waffe?]

Granol

Mitglied
Beiträge
19
hallo gemeinde,

habe im moment etwas ärger wegen meinem speedlock T4. man ist der meinung, dass es sich dabei um eine waffe handelt.

ich kann mich erinnern, dass ich mal was von einem taschenmesser paragraphen gelesen habe, in dem genau festgelegt war, was noch als taschenmesser durchgeht.

kann mir da jemand helfen ????

gruss

granol
 
AW: Speedlock T4

Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

-
höchstens 8,5 cm lang ist und
-
nicht zweiseitig geschliffen ist;
...

Das ist der Taschenmesserteil. D.h. dein Speedlock ist nicht verboten.

ABER:
...
(2) Waffen sind

1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,

a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

...

b) zieht hier, weil Springer eben explizit im Gesetz genannt sind.

Folglich:
verbotener Gegenstand-> nein
Waffe-> ja

Kilian
 
Zurück