Spiegel TV vom 30.09.07: Messer auf Volksfesten

Trapper75

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Hallo,

gestern bei RTL, Spiegel TV, so gegen 23 Uhr:

Bericht über ein Volksfest in Norddeutschland.
Dort wurde einem jungen Mann ein Klappmesser von der Polizei
abgenommen mit den Worten (des Sprechers):
"...wer ein Messer mit feststehender Klinge mitführt, verstößt
gegen das Waffengesetz und muss mit einer Anzeige rechnen."

Da fällt einem nix mehr ein!

Gruß
Matthias
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei einem Volksfest greift Paragraph 42 des Waffengesetzes (Absatz
1) „Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten,
Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen,
Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt,
darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.“.

Da sich §1 Abs.2 auf die Zweckbestimmung eines Gegenstandes zur Definition als Waffe bezieht, ist ein Verbot des im Beitrag beschlagnahmten Messers theoretisch denkbar...

Trotzdem ist der Satz natürlich in mehrfacher Weise falsch:
1. Hat ein Klappmesser logischerweise KEINE feststehende Klinge.
2. Sind feststehende Messer zumindest nicht grundsätzlich Waffen - Zweckbestimmung halt.
3. Trifft das Verbot eben nur bei öffentlichen Veranstaltungen zu - ansonsten greift lediglich eine Altersbeschränkung von min. 18 Jahren.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr. So habe ich allerdings dieses Erklärende PDF vom Messermagazin http://www.messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messerrecht_2007_02.pdf
verstanden.

Sollte ich also irgendwas fehlinterpretiert haben, okrrigiert mich bitte...

Gruß tribernium
 
hallo!

Habe den Beitrag auch gesehen und den Kommentar des Reporters so verstanden, daß es um ein feststellbares Klappmesser ging. Ändert natürlich nichts daran, daß so ein Sachverhalt erstmal wenig mit dem Waffengesetz zu tun hat, da solche Messer generell nicht verboten sind.
Allerdings war der Träger diese Messers ein Jungendlicher. Würde das Messer als Waffe eingestuft werden, hätte er sehr wohl gegen das Waffengesetz verstoßen.
Gibt es nicht außerdem im Versammlungsgesetz die Möglichkeit das Führen gefährlicher Gegenstände zu verbieten? Darunter würden dann mit Sicherheit auch feststellbare Klappmesser fallen. Immerhin werden auf Demonstrationen z.t. auch Glasflaschen verboten, da diese als Wurfgeschosse eingesetzt werden könnten.
Aber das ist nur meine bescheidene, laienhafte Privatmeinung. Es findet sich sicherlich noch jemand Kompetenteres.
 
Zum Oktoberfest gab es schon ausführliche Themen, und zu örtlichen Volksfesten sieht es dann wohl etwas anders aus, da kommt dann wieder der Begriff "Brauchtum" und/oder Trachtentradition ins Spiel.

Der verlinkte Beitrag ist noch nicht der ausführliche, ein weiterer link darin führt zu mindestens einem ausführlichen Thema.
 
Gibt es nicht außerdem im Versammlungsgesetz die Möglichkeit das Führen gefährlicher Gegenstände zu verbieten? Darunter würden dann mit Sicherheit auch feststellbare Klappmesser fallen. Immerhin werden auf Demonstrationen z.t. auch Glasflaschen verboten, da diese als Wurfgeschosse eingesetzt werden könnten.

Das kann in Deutschland (noch?!) nicht einfach so und willkürlich angeordnet werden. Auf Versammlungen (i.s.d. Versammlungsgesetzes!) dürfen Auflagen gemacht werden, aber jeweils mit besonderer Begründung hinsichtlich zu erwartender konkreter Gefahrenlagen. Unzureichende Begründungen werden wie fehlerhafte Versammlungsverbote regelmäßig durch die Verwaltungsgerichte in die Tonne getreten (mit den Rechnungen verdienen sich viele rechtsradikale Anwälte eine goldene Nase auf Steuerzahlerkosten). Das ist im Rahmen der generellen Ermächtigungen zur allgemeinen Gefahrenabwehr auch bei anderen Veranstaltungen möglich, die Ansprüche an die jeweilige Begründung sind jedoch erheblich höher.
 
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