Spitze von Degen abgetrennt

keramikschneide

Mitglied
Beiträge
3
Hallo!

Habe vor kurzem von einem Fall gehört, bei dem bei der Grenzüberschreitung die Spitze der mitgeführten Degen abgeschnitten wurden.

Der schaden an den kunstvoll verzierten Waffen, die eigentlich nur mehr für den Ausstellungszweck bestimmt waren, war dabei natürlicherweise beträchtlich. Die Spitzen wurden abgetrennt obwohl diese abgestumpft waren. De Facto waren di eDegen also so gefährlich wie ein Holzstock.

Was sagt ihr dazu? Kann man in einem solchen Fall Schadensansprüche geltend machen? In welchen Fällen wird von dieser rigorosen Methode gebraucht gemacht und vor allem wie kann man seine "Kunstwaffen" unbeschadet in der Luft transportieren. ?
 
Gehts vielleicht etwas genauer?
Welche Grenze? Von welchem Land in welches Land?

Aber ganz wichtig, wer war der Bekannte des Onkels des Bruders der Tante, der das erzählt hat. Also Fakten wären ganz nett, ansonsten hört es sich nach Märchen an.
 
Spitze eines Degens abtrennen ist de Facto erst mal Sachbeschädigung.
Die Beamten haben entweder das Recht, das Ding (auf Verdacht hin) Einzuziehen, dich damit nicht durchzulassen oder eben garnix zu sagen.

Grüße
Micha
 
Ich finde auch, dass das ohne Belege völlig wertlos ist. Mich würde ja unter Anderem interessieren, wie Grenzbeamten Degenspitzen abtrennen.
 
Zurück