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Thomas Spohr
Gast
Gibt es bei der Längenbegrenzung von Springern eine Toleranzspanne?
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Das würde ich keinem raten, da ja der Besitz auch wenn er nur temporär ist bereits strafbar ist. Wenn der Messermacher also keine Ausnahmegenemigung dafür hat, dann darf er sowas gar nicht tun und wenn er es doch tut, sollte er schon gleich nichts schriftliches abgebenLetzter Notnagel: das Messer zu einem Messermacher seines Vertrauens schaffen und die 1-2 mm vorsichtig kürzen und diesen Vorgang am besten per Quittung belegen lassen.
Original geschrieben von Samun
..ich denke die toleranz bei kraftfahrzeugen hat mit dem möglicherweise abweichenden tacho zu tun... die geschwindigkeit beim auto ist halt nicht 100%ig angezeigt, das ändert sich ja schon wenn die reifen einen etwas größeren/kleineren durchmesser haben, oder?
Original geschrieben von aqua
Interessant wäre auch die Frage, wie gross die Toleranz bezüglich der Klingengeometrie ist. Ich denke da ist mehr Spielraum als bei der Länge. Wie sieht es denn mit solchen bösen Dingen wie einem BM 3550 Auto aus? Oder selbst ein kleines UDT sollte eigentlich doch schon verboten sein, weil sich die Klinge nicht durchgehend vom Rücken zur Schneide hin verjüngt. Wie sieht es denn da mit der Toleranz aus?