Springer: Toleranzspanne?

T

Thomas Spohr

Gast
Gibt es bei der Längenbegrenzung von Springern eine Toleranzspanne?



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Hi Thomas, ich denk das liegt halt wieder mal im Ermessen des zuständigen Beamten wie genau der mißt. Ich würd mich da auf nix einlassen ;)
 
Hi Thomas,

da wär ich auch sehr sehr vorsichtig.
Und geh primär davon aus, das die Jungs Dir das Messer einfach mal abnehmen,selbst wenn es legal ist. Dann hast Du den Stress es wiederzubekommen.
 
Interessant wäre auch die Frage, wie gross die Toleranz bezüglich der Klingengeometrie ist. Ich denke da ist mehr Spielraum als bei der Länge. Wie sieht es denn mit solchen bösen Dingen wie einem BM 3550 Auto aus? Oder selbst ein kleines UDT sollte eigentlich doch schon verboten sein, weil sich die Klinge nicht durchgehend vom Rücken zur Schneide hin verjüngt. Wie sieht es denn da mit der Toleranz aus?
 
Von Toleranzen weiß ich nichts. Der Text ist da recht klar und ich habe auch beim alten Gesetz noch nie etwas davon gehört.
 
Es wäre nicht sinnvoll, eine millimetergenaue Beschränkung in ein Gesetz zu schreiben und dann mit Toleranzen zu hantieren, mir ist auch dahingehend nichts bekannt - weder aus Gesetzestexten und -kommentaren noch aus Unterhaltungen mit entsprechenden Beamten.

Ich habe mich auch schon häufig über die 1-2 mm zu viel geärgert, aber da hilft gar nix. Ich würde an Springern nur das kaufen was in D legal erhältlich ist - das prüfen die Händler und vor allem der Zoll. Bei anderen Teilen würde ich den "ungünstigsten" Fall messen, um auf der sicheren Seite zu sein. Beides schützt natürlich nicht vor ahnungslosen Grünzeugträgern die die Messer erst mal kassieren - aber wenigstens kriegt man die Dinger dann wieder und hinterher keinen Ärger.
Letzter Notnagel: das Messer zu einem Messermacher seines Vertrauens schaffen und die 1-2 mm vorsichtig kürzen und diesen Vorgang am besten per Quittung belegen lassen.
So weit zur Ärgervermeidung - dass ich die entsprechenden Passagen in dem Gesetz für ausgemachten Schwachsinn halte brauche ich ja nicht weiter auszuführen.
 
8,5 cm ist 8,5 cm. 20% der Klingenlänge ist 20% = 1,7 cm...Das ist wie mit den Stabilitätskriterien. 3% ist 3% und nicht alles bis 3,99%. So argumentieren Politiker, das ist aber kein deutsch.

Ich habe mir gestern abend den Gesetzestext durchgelesen, der in der Beck´sche Texte Buchreihe harauskam. Natürlich ist das Gesetz insgesamt dumm. Ich will ja nicht von einer neuen Welt träumen, in D gibt es eben diese Art von Gesetz seit fast hundert Jahren.

Dieses Gesetz schließt nicht aus, das eine Gabel eine Waffe ist. Es definiert alles mögliche, was nicht sein soll, sagt aber nichts, was sein darf. Sprich, wir wissen jetzt, was wir nicht oder nur beschränkt besitzen dürfen, aber was wir selbstverständlich besitzen dürfen, wissen wir nicht, vermuten wir nur.
 
Letzter Notnagel: das Messer zu einem Messermacher seines Vertrauens schaffen und die 1-2 mm vorsichtig kürzen und diesen Vorgang am besten per Quittung belegen lassen.
Das würde ich keinem raten, da ja der Besitz auch wenn er nur temporär ist bereits strafbar ist. Wenn der Messermacher also keine Ausnahmegenemigung dafür hat, dann darf er sowas gar nicht tun und wenn er es doch tut, sollte er schon gleich nichts schriftliches abgeben :ahaa:

Alles natürlich rein theoretisch und nicht als Beihilfe zur Vertuschung einer Straftat zu verstehen. Ist ja schließlich nur eine Ordnungswidrigkeit :D
 
Dank für die Antworten.

Hallo exilant,

ich erinnerte mich an eine Toleranz bzgl. der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von Mofas und Leichtkrafträdern, desweiteren suche ich nach einer Erklärung für eine Erfahrung.



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toleranz

holla,

ich denke die toleranz bei kraftfahrzeugen hat mit dem möglicherweise abweichenden tacho zu tun... die geschwindigkeit beim auto ist halt nicht 100%ig angezeigt, das ändert sich ja schon wenn die reifen einen etwas größeren/kleineren durchmesser haben, oder?

man kann aber definitiv die länge einer klinge messen, (selbst in verschiedenen klimazonen macht sich der unterschied kaum bemerkbar!) und ich denke man sollte sich kein messer kaufen, welches die länge um zehntel mm unterschreitet!
 
@HankEr: das stimmt natürlich. Ich füge also hinzu: ...einen *österreichischen* Messermacher seines Vertrauens...
:irre:
 
Hy Thomas Spohr,

hoffentlich fühltest Du Dich nicht angeranzt. Was meinst Du mit einer Erklärung für eine eigene Erfahrung?

In meiner wilden Zeit hatte ich stets ein Puma mit etwas über 9 cm Klingenlänge. Während einer Polizeikontrolle, mit Adler und so, hat der beamte das Ding dann auch in Händen. Große Augen, und, an den Mittelfinger gehalten... (siehe frühere Beiträge in diesem Thread). Gab´s mir dann zurück, hatte wohl noch die richtigen Regelungen im Kopf.

Und Deine Erfahrung Thomas?
 
85mm sind 85mm und nicht 86mm keine Frage... Allerdings fragt sich für mich manchmal, wo fange ich an zu messen. Gerade bei z.B. Hawkbill Klingen oder ähnlich ungewohnlichen Formen kann eine unterschiedliche Definition wo die Klinge beginnt und wo sie aufhört schon mal leicht mehr als nur 1-2mm ausmachen...

Hat jemand da vielleicht eine Idee, welches eine einigermaßen allgemeingültige Definition sein könnte?

Grüße,
rfindigo
 
Re: toleranz

Original geschrieben von Samun
..ich denke die toleranz bei kraftfahrzeugen hat mit dem möglicherweise abweichenden tacho zu tun... die geschwindigkeit beim auto ist halt nicht 100%ig angezeigt, das ändert sich ja schon wenn die reifen einen etwas größeren/kleineren durchmesser haben, oder?

Das ist IIRC genau der Grund für die Toleranz bei Geschwindigkeitsmessungen von PKW und "darunter". Kein PKW verfügt ab Werk über einen geeichten Tacho, die Abweichungen sind für den deutschen [und europäischen?] Gesetzgeber in einem akzeptablen Rahmen. Bei z.B. LKW-Tachos ist die Lage verändert. In Deutschland müssen ja die meisten LKW´s bekanntlich einen Fahrtnachweis führen der über Lenk- bzw. Pausenzeit und gefahrene Geschwindigkeit Auskunft gibt [Tachoschreiber]. Die Tachometer vom LKW sind daher geeicht.

Daher wird es IMO wohl nichts mit der von Thomas erfragten Toleranz. Denn die Länge ist beim Messer nun mal eine feste Größe, da wird der gesetzestreue deutsche Polizeibeamte wohl keine Ausnahme machen [dürfen].

Gruss
Andreas
 
Na na na! Sorry da bricht der Vermesser in mir durch.

Logisch gibt es eine Tolleranzgrenze, nur ist sie gegebenenfalls halt sehr klein. :) Auch so was simples wie eine Länge ist schließlich nicht exakt meßbar, tolleranzen gibt es immer.

Bei den Längen um die es hier geht würde ich als Gutachter vor einem Gericht 1mm Toleranz als absolut angemessen und ausreichend empfehlen. Das ist verhältnismäßig hoch, aber man kann IMHO nicht erwarten das jeder mit einem Messschieber seine Springer nachmisst weshalb ich von Messweise mit einem Lineal ausgehe. Andere Gutachter mögen das anders sehen. *Übrigens sind auch nicht alle Lineale geeicht!*
Allerdings würde ich auch auf zahlreiche Unklarheiten der Definition des Gesetzestextes hinweisen. (Von wo bis wo muss man denn z.B. messen? Geht IMHO nicht wirklich aus dem Gesetzestext hervor.)

Aber: Das ist doch wiedermal eine ziemlich sinnfrei Diskussion! Wollt ihr mir weismachen das ihr einen Prozess anstreben würdet um einen Springer wieder zu beschaffen? Das lohnt doch selbst bei richtig teuren Springern nicht.
Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
bei einem "verstoss gegen das waffengesetz" mit den zu erwartenden folgen (nicht nur messer wech) macht es vielleicht doch etwas sinn, sich mit den toleranzen auseinander zusetzen.
nur so eine idee von mir ;)
 
Sorry, aber IMHO ist 99% alles geblubbers über Recht, Gesetz etc. hier nur Panikmache von Gesetzestreuen mit schrägen Ansichten darüber was die Polizei und Staatsanwaltschaft so macht und wie sie vorgeht.

Ein Polizist wird im Einzellfall vielmehr auf die anderen Umstände (wie sieht mein Gegenüber aus, Alter, Sachlage der Umstände der Endeckung etc.) achten als darauf ob das Messer nun 8,6 oder 8,4 mm lang ist. In der Regel hat er eh keine Ahnung von der exakten Gesetzeslage und kann bei "günstigen" umständen belabert werden.

Auch vor Gericht spielen diese Umstände eine viel größere Rolle als einige Millimeter zu viel. Dort wird sich eh gleich auf Fragen wie: Warum hat man das dabei etc konzentriert.
Mir ist kein Fall bekannt in dem jemand wegen eines zu langen Springer verurteilt wurde wenn nicht auch andere Gründe vorlagen das ein Interesse an einer Verunrteilung bestand. (Da kenne ich EINEN Fall der ging um einen Schulrauswurf.)
Ich wurde seit über fünf jahren nicht mehr von der Polizei durchsucht, das ist exakt die Zeitspanne in der ich nicht mehr "schräg" aussehe und mich nicht mehr mit schrägen Leuten rummtreibe.

Wer meint er müsse unbedingt einen Springer mit sich rumschleppen und auch noch so zu benehmen, dass er in die Lage kommt durchsucht zu werden hat meist ganz andere Probleme als ein zwei millimeter Stahl zuviel.

Die einzigen Fälle die mir bekannt sind, wo diese Frage eine Rolle spielen könnte sind Beschlagnahmungen von Messern durch die Polizei bei Jugendlichen. In diesen Fällen hört man (oh wunder) meist nie wieder was von der Polizei, aber das Messer ist dann weg. IMHO beläßt man es dann dabei (Kosten). Daher mein Kommentar.

Wenn soetwas doch vorkommt -> Anwalt und nicht Forum.

Die ungescholtenen Bürger hier machen sich IMHO viel zuviele Gedanken um Konstelationen die eh fast nie auftreten werden und betrachten dabei die Gesetzestexte genauer als der Richter es tun würde. Der hält maximal ein Lineal irgendwie ran oder er glaubt gleich der Angabe der Asavatenkammer. Auf Diskussionen bzw. Rechthaberei über Messmethoden etc wird sich kaum ein Richter einlassen. Es sei denn ihr bestellt einen Gutachter. (Tip: Vermessungingenieure die als Gutachter vor Gericht zugelassen sind findet man indem man nach Gutachtern vor Gericht für Fragen der Grundstücks-Wertermittlung sucht. Solch ein Gutachter macht euch IMHO locker ein bis zwei mm weg. Aufgrund von dem Problem der Messmethode müsste das IMHO gehen, mehr ist kaum drinn.) Ob das Gericht sich den Aussagen dieses Gutachters anschließt ist sehr zweifelhaft. Das hängt IMHO auch wieder nur von den anderen Umständen ab.
Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von aqua
Interessant wäre auch die Frage, wie gross die Toleranz bezüglich der Klingengeometrie ist. Ich denke da ist mehr Spielraum als bei der Länge. Wie sieht es denn mit solchen bösen Dingen wie einem BM 3550 Auto aus? Oder selbst ein kleines UDT sollte eigentlich doch schon verboten sein, weil sich die Klinge nicht durchgehend vom Rücken zur Schneide hin verjüngt. Wie sieht es denn da mit der Toleranz aus?

Da sieht es anscheinend recht großzügig aus, wenn man z.B. betrachtet, daß das Böker Speedlock von allen bekannten Instanzen als legal angesehen wird, obwohl sich dessen Klingenrücken auch keineswegs (und meßbar) zur Schneide hin verjüngt. Aber angefangen bei der Geschäftsleitung von Böker über die Zeitschrift Visier bis (lt. Böker) zum Gesetzgeber selbst reihen alle dieses Messer in das kleine Häufchen legaler Springer ein. Bisher konnte mir noch niemand plausibel erklären, warum. Da wird dann von "dekorativem Anschliff" oder von "Designelementen" gesprochen...

Wer mich erleuchten kann, ist herzlich willkommen! :ahaa:
 
rfindigo,

der Wortlaut des Gesetzes sagt es: 85 mm ab Griffende, man spricht von herausragen. Da kann man ohne weiteres ein Lineal dranhalten. Hawkbill und ähnliches interessiert keinen. Es misst doch keiner die tatsächliche Schneidkantenlänge das ist Erbsenzählerei, die vielleicht hier unterhaltsam ist, aber für den durchführenden Beamten sch***egal.
 
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