Ist ausser mir noch jemand hier, der gestern Abend STERN-TV gesehen und die interessante rechtliche Parallele zu unserem Problem erkannt hat?
Es ging um den interessanten Fall eines jungen Arztes, der sein Studium in 7 Semestern, also dreieinhalb Jahren, abgeschlossen hatte und nun praktizieren wollte.
Allerdings steht in einem einschlägigen deutschen Gesetz sowie einer EU-Richtlinie, dass man vor der Zulassung als Arzt
6 Jahre ODER 5500 Stunden
theoretischen und praktischen Unterricht nachweisen muss. Die 5500 Stunden hatte er lange nachweisbar voll. Zugelassen wurde er aber dennoch nicht, weil er die 6 Jahre nicht voll hatte und, jetzt aufgepasst das "oder" im Gesetz nach Aussage SÄMTLICHER Instanzen (Land, Bund, Bundestag, Petitionsausschuss, Europarat) nicht nur im gesamten deutschen Recht sondern auch im gesamten deutsch geschriebenen europäischen Recht IMMER ein die beiden genannten Voraussetzungen verbindendes "und" bedeutet.
Na, erkennt jemand die Parallelen?
Ich jedenfalls bin bereit, das "Risiko" einzugehen, habe mir heute fröhlich pfeifend meinen Einhänder mit nicht zu langer Klinge angeclipt und harre gelassener den je einer möglichen Beschlagnahmung und der Prozesse, die denn da gegen mich geführt werden könnten. Das Gesetz ist im Sinne der Intention der Macher leider (??) fehlerhaft.
Dem Arzt ist übrigens nichts weiteres geblieben, als in die Schweiz auszuwandern, weil dort deutsches und EU-Recht nicht gilt.
Achim
Es ging um den interessanten Fall eines jungen Arztes, der sein Studium in 7 Semestern, also dreieinhalb Jahren, abgeschlossen hatte und nun praktizieren wollte.
Allerdings steht in einem einschlägigen deutschen Gesetz sowie einer EU-Richtlinie, dass man vor der Zulassung als Arzt
6 Jahre ODER 5500 Stunden
theoretischen und praktischen Unterricht nachweisen muss. Die 5500 Stunden hatte er lange nachweisbar voll. Zugelassen wurde er aber dennoch nicht, weil er die 6 Jahre nicht voll hatte und, jetzt aufgepasst das "oder" im Gesetz nach Aussage SÄMTLICHER Instanzen (Land, Bund, Bundestag, Petitionsausschuss, Europarat) nicht nur im gesamten deutschen Recht sondern auch im gesamten deutsch geschriebenen europäischen Recht IMMER ein die beiden genannten Voraussetzungen verbindendes "und" bedeutet.
Na, erkennt jemand die Parallelen?
Ich jedenfalls bin bereit, das "Risiko" einzugehen, habe mir heute fröhlich pfeifend meinen Einhänder mit nicht zu langer Klinge angeclipt und harre gelassener den je einer möglichen Beschlagnahmung und der Prozesse, die denn da gegen mich geführt werden könnten. Das Gesetz ist im Sinne der Intention der Macher leider (??) fehlerhaft.
Dem Arzt ist übrigens nichts weiteres geblieben, als in die Schweiz auszuwandern, weil dort deutsches und EU-Recht nicht gilt.
Achim
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