Stiletto gefunden! Nun habe ich Fragen!

krocko1978

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Moinsen,

lange schon bin ich stiller Mitleser dieses fantastischen Forums und konnte auch schon viel lernen.

Heute jedoch habe ich auch mal ein paar Fragen.

Bei der Entrümpelung eines Kellers ist mir ein Stiletto in die Hände gefallen. (Ist es überhaupt ein echtes Stiletto?)
enj9.jpg

l57h.jpg

npw1.jpg


Auf den Bildern schlecht zu erkennen:
auf der einen Seite der Klinge steht nur "Patent"
auf der andere Seite "Made in Italy" darunter "Inoxid"

der Griff besteht dem aussehen nach aus Perlmutt oder eben Plastik das den Effekt von Perlmutt ergeben soll.

Einziger defekt den ich bis jetzt ausmachen konnte ist, das nach lösen der Sicherung die Klinge sofort ausklappt. Ohne das der Auslöser des Federmechanismus betätigt wird.
Kann man das reparieren?!

Hat dieses Messer irgendeinen besonderen Wert und sei es nur einen Seltenheitswert?!
Gibt es sonst irgendwelche Informationen zu diesem Messer?!

Guten Abend
 
Zu dem Messer selbst kann ich nichts sagen.

Aber, ich hatte genau dieses Model selbst schon einmal in der Hand. Daher weiß ich, dass die Klingenlänge 8,7mm beträgt.
Bei deinem sieht es aus, als ob schon einmal die Klingenspitze geschliffen worden ist.

Sollte die Klingenlänge (Abstand Spitze zum Beginn des Griffs) mehr als 8,5cm betragen, ist es eine verbotene Waffe laut dem
Waffengesetz und der Besitz und alles andere damit eine Straftat. (genauere Infos gibts im Unterforum Politik und Recht, bzw. im Waffengesetz)

Sollte es der Vorbesitzer nicht schon gemacht haben, einfach ein paar Milimeter an der Spitze wegschleifen und alles ist in Ordnung.

Die Mechanik bei dem Messer, dass ich in der Hand hatte, war sehr simpel.
Allerdings war es vernietet, so dass das Öffnen zerstörungsfrei nicht möglich wäre.

Der Wert und die Verarbeitung waren aber auch eher für die Ramschkiste.

schöne Grüße,
Jan
 
Sollte die Klingenlänge (Abstand Spitze zum Beginn des Griffs) mehr als 8,5cm betragen, ist es eine verbotene Waffe laut dem
Waffengesetz und der Besitz und alles andere damit eine Straftat. (genauere Infos gibts im Unterforum Politik und Recht, bzw. im Waffengesetz)

Woher nimmst du diese Weisheit?
Halte dich mal an deine Info und beließ dich erst einmal selber bevor du hier solche Halbwahrheiten postest.
 
Wikipedia Springmesser : http://de.wikipedia.org/wiki/Springmesser
Waffengesetz: WaffG; Anlage 2 (Waffenliste), Abschnitt 1, Ziffer 1.4.1 bzw. 1.4.3 (Gesetzestext)

Woher nimmst du diese Weisheit?
Halte dich mal an deine Info und beließ dich erst einmal selber bevor du hier solche Halbwahrheiten postest.

Lies in dem Gesetzestext nach und dann sag mir dann, was an der Info nicht stimmt.


Es handelt sich bei dem Messer von krocko1978 um ein Springmesser. Was gibt es da groß zu diskutieren.
Die Klinge springt auf Knopfdruck, oder bei ihm, mit lösen der Schiebesicherung, aus dem Heft.

Das hat momentan nix mit dem § 42a WaffG zu tun.
Noch nicht, wenn er die Klingenlänge kürzt, dann hätte er ein erlaubtes Springmesser, das auch als Einhandmesser zählt.

Bis zu dem Zeitpunkt, solltest du deine Halbwahrheiten stecken lassen und selbst erstmal lesen.

Grüße,
Jan

Edit: Danke Wayne
 
Deine Info stimmt so nicht!

"Das Führen in der Öffentlichkeit ohne Begründung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Führen eines Springmessers ist jedoch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dies können beispielsweise jagdliche oder berufliche Tätigkeiten, Brauchtumspflege oder der Einsatz beim Sport oder bei der Arbeit sein"

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Springmesser

Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und KEINE Straftat und auch nur dann wenn das Messer in der Öffentlichkeit geführt wird! Liegt das Ding im Schrank zu Hause ist es völlig Wurst wie lang die Klinge ist.
 
So jetzt mal ganz ruhig- wenn die Klinge länger als 8,5cm lang ist, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand und dann wird dieser Thread auch geschlossen.
Wenn die Klinge höchstens 8,5cm lang ist fällt es lediglich unter das Trageverbot- und dann können wir gerne weiterlesen.....

Excalibur
 
Moin

krocko1978 versicherte mir per Mail, dass die Klinge ungünstigst gemessen 8,5cm lang ist.

Also kann jetzt hier munter über die eigentlichen Fragen des TO gefachsimpelt werden.

Gruß
chamenos

P.S. Offtopic wird mal wieder kommentarlos gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet:
Moinsen,

so da dieses Messer doch ein Problemkind ist noch ein paar infos an die ich anfangs nicht gedacht habe.

Die Klinge kommt nicht, wie von Merc86 angenommen, aus der Front herausgesprungen,
sondern klappt seitlich aus.

Auf dem Bild ist nochmal abgebildet wie ich die Länge gemessen habe. Falls diese form der Messung nicht richtig ist und das Messer damit nicht mit Regeln dieses Forums vereinbar ist kann der Thread ohne weitere Diskussionen geschlossen werden.

nj7b.jpg
 
(...) Offtopic wird mal wieder kommentarlos gelöscht
Hey Florian, könntest du das hier dann kurz in einen neuen Thread auslagern, denn ich halte es schon für wichtig, das kurz zu klären:

(...)KEINE Straftat(...)Liegt das Ding im Schrank zu Hause ist es völlig Wurst wie lang die Klinge ist(...)
Das ist nämlich schlicht und einfach falsch! Jedes Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 cm, egal ob OTF oder seitlich, ist ein verbotener Gegenstand und darf auch nicht zu Hause im Schrank liegen.

(...)Die Klinge kommt nicht, wie von Merc86 angenommen, aus der Front herausgesprungen,
sondern klappt seitlich aus(...)
Hat Merc86 doch auch nirgends behauptet.

Liebe Grüße,
Stephan
 
Ich glaube das ich in den 70iger Jahren das selbe Messer gehabt habe ,ziemlich billige verarbeitung und überall erhältlich
 
Eine Ausnahmegenehmigung ist nur für historisch wichtige Sammelungen möglich, wenn ich das richtig verstanden habe.
 
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