Stiletto Springmesser OHNE Feder

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PasnHabsn

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Hallo.

Mein Name ist Pascal, Und ich bin neu hier, Ich bin übers co2air.de-Forum zu euch gekommen.

Vielleicht könnt ihr mir helfen:

Angenommen, Ich hätte ein Stiletto ("Mafia-Springmesser") bei dem die sprungfeder unwiederbringbar weggeschliffen ist, also die Klinge bei Knopfdruck nicht seitlich rausspringt, sondern mit den Fingernägeln herausgezogen werden muss.

Ist das dann noch ein Verbotener Gegenstand??

Meiner Ansicht nach ist es ja nur ein normales Klappmesser mit Stilletto-Design

Hab schon Versucht nach Antworten zu suchen, Hab aber nicht genau gewusst, nach welchen Wörtern ich suchen soll.
 
Hi,

Das ist Legal, solange du die Feder wirklich raus genommen, bzw. "wegeschliffen hast". Was jedoch nicht passieren darf, das die Klinge auf Knopfdruck dann rausfällt und ganz durchläuft läuft - dann könnte man wieder diskutieren ob es ein Fallmesser ist.

Recht komplex das ganze.

Grüße
Olli
 
Also mal angenommen:

Wenn die Klinge beim Lösen der Sperre durch die Schwerkraft oder eine Schleuderbewegung geöffnet werden kann ist es ein Fallmesser und ebenfalls verboten.
Andernfalls sollte es legal sein.

Auch würde ich mich keinen Diskusionen mit der Obrigkeit, ob das Messer legal ist oder nicht, aussetzen wollen.
Es wird nämlich heufig erst beschlagnahmt, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet usw. und erst dann entschieden, wenn Du Pech hast vor Gericht.
Nur als Hinweis, das man mit einem Solchem Messer ein sowas etwas herausfordern würde, ob Du dazu bereit bist ist Deine Sache.

Der Post ist keine Rechtsberatung und spiegelt nur meine Meinung dazu wieder, verbindliche Auskünfte erhälst Du durch das BKA.


Ergänzung: Die Behörden stufen Messer in dieser Form als Stichwaffe ein.
Es unterliegt m.E. also trotzdem der Altersbeschränkung (ab 18) und dem Verbot des Führens/Tragens auf öffentlichen Veranstaltungen, siehe auch Waffengesetz.

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Also so wies ist, muss man bei knopfdruck die Klinge mit dem Fingernagel rausziehen,es ist nicht möglich, die Klinge durch eine Handbewegung "herauszuschleudern", erst wenn die Klinge an der spitze ca 2cm weit rausgezogen ist, kann man sie mit ner handbewegung in die Arretierung schleudern, aber das geht auch mit den meisten anderen Klappmessern.

dürfte meineserachtens nicht verboten sein, geht ja nicht automatisch auf.

Danke Für deine Antwort.
 
@ El Dirko
"Wenn die Klinge beim Lösen der Sperre durch die Schwerkraft oder eine Schleuderbewegung geöffnet werden kann ist es ein Fallmesser und ebenfalls verboten."

Also, nach dieser Beschreibung müsste ein Klappmesser mit Axis-Lock verboten sein. Bolzen nach unten, einmal wackeln und die Klinge ist draussen. Könnt's da irgendwann mal Probleme geben? Aufwerfen kann man ja einige Messer.
 
merrymarauder schrieb:
@ El Dirko
"Wenn die Klinge beim Lösen der Sperre durch die Schwerkraft oder eine Schleuderbewegung geöffnet werden kann ist es ein Fallmesser und ebenfalls verboten."
Also, nach dieser Beschreibung müsste ein Klappmesser mit Axis-Lock verboten sein. Bolzen nach unten, einmal wackeln und die Klinge ist draussen. Könnt's da irgendwann mal Probleme geben? Aufwerfen kann man ja einige Messer.

Ich hab doch nun schon "beim Lösen der Sperre" unterstrichen.

Wo wird den beim Axis oder anderen normalen Klappmessern eine Sperre gelößt? Richtig die haben keine Sperre ergo kein Fallmesser, das ganze wurde auch schon zig mal im MF diskutiert. ;)

Ist nicht logisch, das sind aber viele Gesetze nicht.

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
@ merrymarauder:

Bitte nicht! Die Diskussion wurde nun schon ziemlich ofr geführt, und ein Axis Lock hemmt zwar die Klinge in geschlossenem Zustand, aber er arretiert sie nunmal nicht.

Fazit: nur Messer, deren Klingen auch in geschlossenem Zustand verriegelt sind, kommen für eine Fallmesserdiskussion überhaupt in Betracht.
 
Hab mir ja schon fast gedacht, dass ich nun einen auf den Deckel bekomme.
Trotzdem danke für die Info.

PS: Am besten gleich löschen damit's keiner mitkriegt :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Problematik ist klar(Fallmesser seitlich), gab es zu diesem Thema mal einen richtigen Thread? Bis jetzt sind mir nur Themen aufgefallen, in denen das bei konkreten Beispielen diskutiert wurde.
 
Da gab es schon einige Grundsatzdiskussionen.

Eine entsprechende Suche im Unterforum "Politik und Recht" dürfte da einiges zutagefördern.
 
Gibts doch...

Puma Medici das dürfte es doch sein oder...

Bild dürfte zu finden sein und da das in Deutschland seit mind. 20 Jahren gehandelt und hergestellt wird... :hehe:

Gruß
 
tolegen schrieb:
Puma Medici das dürfte es doch sein oder...

Das Medici hat mit Fallmesser nun aber nichts zu tun. Das ist ein reines Backlock, wenn ich mich nicht sehr irre, und hat mit Springer oder federlosem Springer auch nichts zu tun.

Wenn also hier keine Beiträge mehr zu federlosen Springern kommen, bin ich auch geneigt, das hier zu beenden, da die Eingangsfrage ja beantwortet ist.

Diskussionen über Fallmesser und solche, die es vielleicht sind, gerne in den anderen, zu diesem Thema bereits vorhandenen Threads.

Wer hier noch etwas beisteuern möchte -> Mail an mich.
 
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