Hallo zusammen, es wird etwas wirr, ich versuche mich zusammenfassend kurz zu fassen. A ist eher mäßig wichtig // B intrudiert // C ist eigentliche Frage
A) Vor knapp zwei Jahren habe ich mir ein Leatherman e306x gegönnt, nach dem Debakel mit der Bundeswehrtaschenmessern und der Polizei (war imho: Bundeswehrler wurden kontrolliert, das Taschenmesser hat eine feststellbare Klinge... nicht ganz so gut meinte die Polizei usw.) habe ich mich im Laden meines Vertrauens informiert die Aussage dort war: entweder du trägst es im Etui in der Hosentasche oder im Etui am Gürtel aber nicht blank in der Hosentasche, da dir da vorgeworfen werden kann es vorsätzlich *griffbereit* zu führen. Habe mir dann das xte Opinel gekauft (weil gut, hoffentlich stressfrei und wenn es die Polizei haben will, sind nur 12€ weg)
B) In einem Interview eines Anwalts erwähnte jener in etwa: "Wenn sich jetzt eine Hausfrau ein ordentliches Küchenmesser besorgt, dieses in der Plastiktüte nach hause trägt, macht sie sich strafbar. Wenn um die Tragegriffe jedoch ein Schloss gemacht wird, ist das rechtloch völlig in Ordnung.
C) So jetzt zur eigentlichen Frage:
Freundin soll zu Weihnachten ein Gerber Gator (*) bekommen und das ist ja eher etwas lang, jetzt dachte ich eine Stofftasche (wie man sie für z.b. Japansägen nimmt) mit Reisßerschluss, welcher verschließbar ist (mit Zahlenschloss) geht das dann rechtlich in Ordnung, wenn das Gerät so verpackt im Kofferraum liegt (auf dem Weg in den Garten usw.)?
(ich weis, es ist tendenziell albern möchte da keine etwaigen Probleme provozieren und eher auf der Sicheren Seite sein(falls es dann doch Knatsch geben sollte))
schonmal Danke
Wenn es etwas selstam rüberkommt, sorry dafür.
(* Falls diese Entscheidung Grund zur Beanstandung gibt: in dem Bereich gibt es ja kaum Tests, das meiste Angebotene ist eher Noname aus Eisen oder Blech und für einen Eigenbau fehlt jetzt die Zeit)
A) Vor knapp zwei Jahren habe ich mir ein Leatherman e306x gegönnt, nach dem Debakel mit der Bundeswehrtaschenmessern und der Polizei (war imho: Bundeswehrler wurden kontrolliert, das Taschenmesser hat eine feststellbare Klinge... nicht ganz so gut meinte die Polizei usw.) habe ich mich im Laden meines Vertrauens informiert die Aussage dort war: entweder du trägst es im Etui in der Hosentasche oder im Etui am Gürtel aber nicht blank in der Hosentasche, da dir da vorgeworfen werden kann es vorsätzlich *griffbereit* zu führen. Habe mir dann das xte Opinel gekauft (weil gut, hoffentlich stressfrei und wenn es die Polizei haben will, sind nur 12€ weg)
B) In einem Interview eines Anwalts erwähnte jener in etwa: "Wenn sich jetzt eine Hausfrau ein ordentliches Küchenmesser besorgt, dieses in der Plastiktüte nach hause trägt, macht sie sich strafbar. Wenn um die Tragegriffe jedoch ein Schloss gemacht wird, ist das rechtloch völlig in Ordnung.
C) So jetzt zur eigentlichen Frage:
Freundin soll zu Weihnachten ein Gerber Gator (*) bekommen und das ist ja eher etwas lang, jetzt dachte ich eine Stofftasche (wie man sie für z.b. Japansägen nimmt) mit Reisßerschluss, welcher verschließbar ist (mit Zahlenschloss) geht das dann rechtlich in Ordnung, wenn das Gerät so verpackt im Kofferraum liegt (auf dem Weg in den Garten usw.)?
(ich weis, es ist tendenziell albern möchte da keine etwaigen Probleme provozieren und eher auf der Sicheren Seite sein(falls es dann doch Knatsch geben sollte))
schonmal Danke
Wenn es etwas selstam rüberkommt, sorry dafür.
(* Falls diese Entscheidung Grund zur Beanstandung gibt: in dem Bereich gibt es ja kaum Tests, das meiste Angebotene ist eher Noname aus Eisen oder Blech und für einen Eigenbau fehlt jetzt die Zeit)