Stofftasche mit Vorhängeschloss?

hellcow

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Hallo zusammen, es wird etwas wirr, ich versuche mich zusammenfassend kurz zu fassen. A ist eher mäßig wichtig // B intrudiert // C ist eigentliche Frage


A) Vor knapp zwei Jahren habe ich mir ein Leatherman e306x gegönnt, nach dem Debakel mit der Bundeswehrtaschenmessern und der Polizei (war imho: Bundeswehrler wurden kontrolliert, das Taschenmesser hat eine feststellbare Klinge... nicht ganz so gut meinte die Polizei usw.) habe ich mich im Laden meines Vertrauens informiert die Aussage dort war: entweder du trägst es im Etui in der Hosentasche oder im Etui am Gürtel aber nicht blank in der Hosentasche, da dir da vorgeworfen werden kann es vorsätzlich *griffbereit* zu führen. Habe mir dann das xte Opinel gekauft (weil gut, hoffentlich stressfrei und wenn es die Polizei haben will, sind nur 12€ weg)

B) In einem Interview eines Anwalts erwähnte jener in etwa: "Wenn sich jetzt eine Hausfrau ein ordentliches Küchenmesser besorgt, dieses in der Plastiktüte nach hause trägt, macht sie sich strafbar. Wenn um die Tragegriffe jedoch ein Schloss gemacht wird, ist das rechtloch völlig in Ordnung.

C) So jetzt zur eigentlichen Frage:
Freundin soll zu Weihnachten ein Gerber Gator (*) bekommen und das ist ja eher etwas lang, jetzt dachte ich eine Stofftasche (wie man sie für z.b. Japansägen nimmt) mit Reisßerschluss, welcher verschließbar ist (mit Zahlenschloss) geht das dann rechtlich in Ordnung, wenn das Gerät so verpackt im Kofferraum liegt (auf dem Weg in den Garten usw.)?
(ich weis, es ist tendenziell albern möchte da keine etwaigen Probleme provozieren und eher auf der Sicheren Seite sein(falls es dann doch Knatsch geben sollte))

schonmal Danke

Wenn es etwas selstam rüberkommt, sorry dafür.

(* Falls diese Entscheidung Grund zur Beanstandung gibt: in dem Bereich gibt es ja kaum Tests, das meiste Angebotene ist eher Noname aus Eisen oder Blech und für einen Eigenbau fehlt jetzt die Zeit)
 
Aus meiner Sicht, da ich kein Anwalt bin...

Zur eigentlichen Frage, meines Wissens nach ist das Gerber Gator kein Einhandmesser, und unterliegt somit nicht dem unseligen §42a WaffG, und ausserdem... also wenn es tatsächlich nicht gestattet sein sollte, ein MESSER in einem verschlossenen Leinenetui zu transportieren, dann ist irgendwas definitiv faul in unserem Staat, weil das bei Schusswaffen nämlich problemlos erlaubt ist!

Gruß Christian
 
Messeretuis mit Doppelreißverschluß und beiliegendem Vorhängeschloss gibts von Puma-Tec (kosten glaube ich um die 4 €)
Betr. Gerber Gator: Gator I ohne Öffnungshilfe ist ein normales Taschenmesser ohne Beschränkung. Gator II hat ein Klingenloch und fällt somit unter §42a.
 
danke für den Link und Antworten und:
upsala, ich meinte das große gator Art.Nr. (clam) 22-41577 (ist glaube ich ~30cm+ an der Klinge) hoffe+denke aber mit diesem *Verschossenem Behältnis* sollte das in Ordnung gehen.
 
Ja die meine ich, habe in der Hektik nur "Gator" gelesen, wusste nicht das die wohl mehr Sachen mit dem Namen haben; sorry für Unklarheit.
 
Sobald du das Messer, insofern es denn unter den § 42a fällt im
Kofferaum aufbewahrst, führst du es aus zweilei Gründen nicht...

1. es wird nicht geführt, weil nicht zugriffsbereit
2. du kannst es gar nicht führen, weil das führen einen öffentlichen
Raum verraussetzt, wozu dein Auto nicht zählt...:)

Insofern ist eigentlich keine besondere Tasche notwendig. Aber nur
solange sich das Messer im Kofferraum befindet und du nicht im
selbigen rumhängst. :steirer:

Ansonsten ist mit Reisverschluss verschlossene Tasche eigentlich
ausreichend, wenn du 100% sicher sein willst, hänge ein kleines
Schloss davor.
 
Sobald du das Messer, insofern es denn unter den § 42a fällt im
Kofferaum aufbewahrst, führst du es aus zweilei Gründen nicht...

1. es wird nicht geführt, weil nicht zugriffsbereit
2. du kannst es gar nicht führen, weil das führen einen öffentlichen
Raum verraussetzt, wozu dein Auto nicht zählt...:)
Zu Nr. 1: Die Aufbewahrung im Kofferraum ist nur dann ok, wenn dieser ein verschlossenen Behältnis i.S.d. § 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG darstellt. Insbesondere darf er nicht vom Innenraum aus zugänglich sein.

Zu Nr. 2: Das ist so leider nicht ganz richtig.
Im Sinne dieses Gesetzes [...] führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt. (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG)
Ein Grenzfall wäre nur der Wohnwagen.
 
Hallööllle! :)

Danke für die Korraktur in Sachen öffentlichem Raum, obwohl sich hier
die Geister streiten...im Sinne des Waffenrechts, handelt es sich beim
Wohnwagen auch nicht um befriedetes Besitztum, sobald die Waffen
/ das Messer mit wenigen Handgriffen "einsatzbereit" sind.

Hier ist die Rechtsprechung nicht eindeutig. Im Sinne der StPO ist der
Wohnwagen wiederum Teil der Wohnung, wenn er bewohnt wird. Das
Auto jedoch gehört zu den Sachen der Person.

Danke auf jeden Fall für dich Berichtigung. Naja das Messer wird jedoch nicht geführt, solange es sich im unzugänglichen Kofferaum befindet.
Eine zusätzliche Tasche ist auf jeden Fall nicht notwendig!;)
 
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