TimM.
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Man hört immer davon, was verboten ist (oder ab 1.4. verboten sein wird), was man öffentlichen Veranstaltungen (wo es sicherlich eine Grauzone gibt, was ist denn genau eine öff. Ver.? Da gibt es verschiedenste Nuancen) etc.
Selten erfährt man jedoch etwas Strafmaßen.
Was würde beispielsweise passieren, wenn man bei einer öffentlichen Veranstaltung ein Messer trägt, das aufgrund subjektiver Beurteilung vom Richter als Waffe eingestuft wird? Geldstrafe, Haftsrtrafe? Kann es evtl. Auflagen geben? Wenn ja, welcher Art?
Nur aus Interesse, denn heutzutage könnte ich mir sogar vorstellen, dass ein übereifriger Richter ein SAK als Waffe einstufen könnte, einen feststellbaren Folder mit Einhandmechannismus umso mehr.
Selten erfährt man jedoch etwas Strafmaßen.
Was würde beispielsweise passieren, wenn man bei einer öffentlichen Veranstaltung ein Messer trägt, das aufgrund subjektiver Beurteilung vom Richter als Waffe eingestuft wird? Geldstrafe, Haftsrtrafe? Kann es evtl. Auflagen geben? Wenn ja, welcher Art?
Nur aus Interesse, denn heutzutage könnte ich mir sogar vorstellen, dass ein übereifriger Richter ein SAK als Waffe einstufen könnte, einen feststellbaren Folder mit Einhandmechannismus umso mehr.