Straße räumen, erlaubt?

Kay

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Moin Forumiten,

heute vorgekommen, ich fuhr mit meinem Auto über eine wenig befahrende Landstraße und bog in eine noch weniger befahrende Nebenstraße:D

Hier lag nun nach einem kleinen mini bisschen Wind, ein Baum/chen(2o-25cm Durchmesser am Stamm) im Weg.

Darf ich diesen Baum in Handliche Stücke zerlegen, um die Straße zu nutzen?

Oder muß ich einen Umweg in Kauf nehmen:confused:

Ich will das Holz ja nicht mitnehmen, nur soweit die Straße frei machen, daß ich durch komm...

MfG

Kay
 
Genau weiß ich es nicht. Ich komme aber aus einem Dorf mit vielen solcher wenig befahrenen Nebenstraßen. Da kam sowas auch schon vor... Wir haben immer selbst für Platz gesorgt.

Wen sollte es stören, bzw warum solltest du es nicht tun dürfen? Verkaufen kann man dieses Holz so eh nicht mehr wirklich. Solange du es nicht mitnimmst dürfte das kein tatsächliches Problem sein. Ausser man "ertappt" dich und zieht die falschen Schlüsse...

Rein gesetzlich darfst du das denke ich mal eher nicht... Fragt sich nur, ob jemand das tatsächlich durchsetzt. Wenn du dann noch handwerklich sauber in 1 Meterstücke schneidest, dann hast du nicht mal was "falsch" gemacht ;)
 
Ich würde der Feuerwehr Bescheid sagen. Das allerdings weil ich keine geeignete Säge etc. dabei habe. (Und Biberzähne zum Durchnagen auch nicht. :D) Nur machen die auch nichts anderes als Zersägen und an die Seite räumen.

Ansonsten könnte es sogar Pflicht sein eine Gefahrenstelle zu räumen, sodern man sich nicht selber dabei in Gefahr bringt. Wenn letzteres, dann stattdessen Absichern und Hilfe organisieren.

Gruß, Bernhard
 
Die Feuerwehr wird sich bedanken:glgl: Werkzeug ist vorhandenin Form eines umgebauten Klauenbeils:argw: und einer gut funzenden Rtak II:super:

Naja wenns um Holz/Brennhaolz geht sollen sich ja manche Menschen anstellen wie Bockige Kinder:hmpf: habe ichmal gelesen..

Warten wir mal ab, ob noch jemand eine Fundiertere Aussage treffen kann..

Aber schon mal Danke, das ihr das ähnlich seht...

MfG
Kay
 
Die Feuerwehr wird sich bedanken:glgl:

Wieso? Ist doch ihr Job. Und zumindest hier in Berlin gar kein schlecht bezahlter. Ok, ist vielleicht auch etwas gefährlicher als ein durchschnittlicher Bürojob.

Bei vernünftigem Aufwand (<30Min.) würde ich auch selbst räumen. Sonst halt die Feuerwehr anrufen.

stay rude
braces
 
Wenn ich die Möglichkeit habe die Straße zu räumen und es nicht tue und stattdessen darauf warte dass der nächste in das Hindernis reinrauscht, wäre das richtig?

Ciao Sven
 
Selbstverständlich kannst du den Baum von der Straße räumen.
Du bist zwar nicht der Verantwortliche, aber würdest du z. B. einen herausgehobenen Gullideckel oder eine querstehende Parkbank stehenlassen?

Sicher nicht.

Wenn sich das Gehölz mit einfacher Kraft beiseite schaffen lässt, dann absichern und ran an die Arbeit.
Wenn es etwas dicker ist, absichern, der Rennleitung Bescheid geben und die Feuerwehr einspannen.
Das ist (!), zumindest außerhalb der normalen Bürozeiten der Stadtwerke oder des Gemeindedienstes, ihre ureigenste Aufgabe, nämlich Gefahrenabwehr.
Und die sind meistens sogar froh, denn dann kommt die freiwillige Feuerwehr und kann die frisch erworbenen Motorsägenscheine mal in der Praxis anwenden. Und bekommt es sogar noch bezahlt.

Dumm nur, wenn sich der für das Bäumchen Verantwortliche ermitteln lässt. Der bekommt dann nämlich die Rechung für den Spaß.
Aber das soll ja nicht dein Problem sein.
Du solltest nur im ersten Angriff für eine Absicherung sorgen, dann ist alles im Lot. Und dafür haben wir Taschenlampenfreaks ja genügend Material dabei, oder? :D

@sven:
Natürlich hättest du dann ein Problem. Einfach nur dastehen und abwarten ist ganz klar der falsche Weg.
Niemand verlangt von dir, dich oder dein Eigentum in Gefahr zu bringen, aber absichern mit Warndreieck und Warnblinker, ggf. auch mittels Scheinwerfern beleuchten kann und wird man dir zumuten und auch abverlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn von dem Baum eine Gefahr im Verkehr ausgeht, was ja durchaus
denkbar wäre. (Vielleicht nicht auf einer eher selten befahrenen Neben-
straße.) Dann handelst du zumindestens nicht rechtswidrig bzw. machst
dich nicht strafbar, wenn du mit dem Wegräumen eine Straftat begehst
(zum Beispiel Sachbeschädigung, unerlaubter Eingriff in den Strassenverkehr oder was weiss ich...:D).

Also klingt jetzt vielleicht aus dem zusammenhang gerissen, jedoch kann
diese Situation eintreten und dann finde ich es wichtig, dass man handeln
kann ohne dass dir etwas passiert. Und so ein Baum ist nicht ohne.
Wenn der übersehen wird, kann das böse Folgen haben.
 
Beseitige den Baum auf jeden Fall mit einem Einhandmesser! Da herrscht ja offensichtlich Klärungsbedarf und wenn Du dich später dafür rechtfertigen musst, schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe ;)

Ich persönlich hätte da gar nicht erst lang drüber nachgedacht, aber der rechtliche Aspekt ist ja schon irgendwie interessant.
 
Da ich aus einer eben solchen gegend mit eben solchen Strassen komme kann ich nur sage das ich im Herbst/Winter immer die Kleine Stihl im auto hab und kleinere Hindernisse dann auch selbst beseitige. Der Korrekte weg wäre allerdings das einschalten von der Feuerwehr. Trotzdem hat sich bisher keiner beschwehrt....
 
Ich hatte am Abend des Sturmtiefs "Kyrill" Dienst (18./19. Januar 2007) und habe mich über jeden mündigen Bürger gefreut, der selber zur Tat schritt, um versperrte Straßen frei zu räumen. Die Feuerwehren waren sowie überlastet und es war unglaublich, wieviele Bürger das Heft selber in die Hand genommen haben. Manchmal muss man sich nicht die Frage stellen "darf ich das", sondern einfach nur sinnvoll handeln! Eine große Säge und eine Axt gehören übrigens zu meinen "EDC" im Auto. Diese werden zwar üblicherweise bei den Campingausfllügen genutzt, aber wenn es sein muss, räume ich mir meine Wege frei!:D
 
heute vorgekommen, ich fuhr mit meinem Auto über eine wenig befahrende Landstraße und bog in eine noch weniger befahrende Nebenstraße

Hier lag nun nach einem kleinen mini bisschen Wind, ein Baum/chen(2o-25cm Durchmesser am Stamm) im Weg.

Dieses Problem hatte ich vor Jahren auch schon. Allerdings lag der Baum hinter einer Kurve und ich, leider etwas zu schnell unterwegs, bin durch die Baumkrone gerauscht. Mit leichtem Blechschaden am Auto hab ich mal die Warnblinkanlage eingeschaltet, Warndreieck aufgestellt und gleich die (freiwilige) Feuerwehr angerufen. Ein Anrainer hatte den Unfall mitbekommen und ist gleich mit seinem Traktor angereist und hat ihn mittels Kette zu einem nahen Parkplatz geschleift. Die, wenige Minuten später eintreffende, Feuerwehr bedankte sich beim Bauern, kontrollierte meinen Wagen auf Fahrtüchtigkeit und fuhr dann wieder heim. Gab keinerlei Konsequenzen in irgendeiner Hinsicht. Der Besitzer des Baums machte Hackschnitzel daraus und die ganze Sache war damit erledigt.
Wo kein Kläger, da kein Richter! Es läuft alles runder und friedlicher, wenn bei solchen Sachen die Obrigkeiten ausgeschaltet bleiben.
Wie es mit der Rechtslage bei uns in Österreich ausschaut, kann ich aber leider auch nicht sagen.

Grüsse, Hannes
 
Ich denke auch, wenn es sich um Gefahr in Verzug handelt ist
man als Bürger verpflichtet zu handeln. Aber natürlich nur, wenn
man sich dadurch nicht selbst in Gefahr bringt. Aber Achtung
auch schon bei Bäumchen, die unter Spannung stehen. Dann
kann es böse Unfälle geben, auch schon wenn man mit einer
kleinen Handsäge Hand anlegt. Da reicht ein kleines Anritzen
und der Ast oder Stamm schnellt wie ein gespannter Bogen
empor. Ich kann davon ein Lied singen. Hatte eine problemlose
Fichte gefällt, die auf eine Haselnussstaude fiel. Beim Ausasten
mit der Motorsäge kam ich an die unter Spannung stehende
Haselnussstange, die mir mit aller Wucht an den Kopf schlug.
Ich wurde mit 14 Stichen an der Augenbraue genäht, und die
halbe Augenbraue hing im Visier des Helmes. Hätte es mich
an der Nase, an den Zähnen oder gar an der Schläfe getroffen,
dann gute Nacht. Ich sah danach aus, als hätte ich mit Klitschko
geboxt.
 
Als Grundstücksbesitzer in Berlin bin ich sogar dazu verpflichtet meiner Kenntnis nach , dafür Sorge zu tragen das der Weg passierbar bleibt. Sprich Blätterfegen, Schneeschieben, Glatteisbeseitigung etc.
Warum sollte da ein vom Sturm umgestürzter Baum anders gehandhabt werden ? Hinüber ist das Pflänzchen sowieso.
Beim letzten wirklich üblen Sturm hätte man übrigens die Feuerwehr anrufen können bis man grün und rosa wird : Die kamen nicht mehr raus, ein Baum ( eine schöne , sehr große alte Kastanie ) hatte das Tor blockiert....(Kein Witz ).
Also hab ich mir einen Mieter geschnappt und die Linde die bei uns so ungünstig auf der Straße im geknickten Zustand weilte halt selber klein gesägt.
Gruß
Stefan
 
Als Grundstücksbesitzer in Berlin bin ich sogar dazu verpflichtet meiner Kenntnis nach , dafür Sorge zu tragen das der Weg passierbar bleibt.

Das stimmt schon, gleiches gilt ja auch bei uns in Österreich, der Grundstücksbesitzer muss von 06.00 bis 22.00 Uhr dafür Sorge tragen, dass der an sein Grundstück angrenzende Gehsteig geräumt ist und auch frei bleibt.
Nun liest sich dein Beitrag für mich so, als hättest du halt ein relativ kleines Grundstück in Berlin (vielleicht ein Haus oder so, korrigiere mich wenn ich falsch liege), anders verhält es sich dann, wenn man als Landwirt derart große Flächen (Wiesen, Äcker, was auch immer) besitzt, dass es schlichtweg unmöglich ist, diese ständig im Auge zu behalten. Da ist es dann zumindest bei uns in Österreich so, dass im Streitfall untersucht werden muss, warum der Baum umgefallen ist. Grundstücksbesitzer sind für einen umgestürzten Baum grundsätzlich nicht belangbar, solange die Ursache unter den Begriff "höhere Gealt" fällt, darunter versteht man halt Stürme, Blitzeinschläge usw. Sehr wohl strafbar macht sich der Eigentümer, wenn er einen offensichtlich kranken (morschen) Baum stehen lässt und somit mehr oder weniger Gefahr in Kauf nimmt.

Das alles kann ich allerdings nur für uns Leute am Land (in Niederösterreich) sagen.

Zur Ausgangsfrage: wenn du die Mittel hast, würde ich den Baum auch selber weg räumen, ich jedoch fahre das nötige Werkzeug nicht spazieren :irre:
Wie das jetzt gesetlich aussieht, kann ich nicht sagen, da müsste dann schon ein Jurist Stellung nehmen, alles andere ist Spekulation und bringt folglich wenig.

Greez
Wischi
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Grundstücksbesitzer in Berlin bin ich sogar dazu verpflichtet meiner Kenntnis nach , dafür Sorge zu tragen das der Weg passierbar bleibt.

Das stimmt schon, gleiches gilt ja auch bei Schneefall, bei uns in Österreich muss der Grundstücksbesitzer von 06.00 bis 22.00 Uhr dafür Sorge tragen, dass der an sein Grundstück angrenzende Gehsteig geräumt ist.
Nun liest sich dein Beitrag für mich so, als hättest du halt ein relativ kleines Grundstück in Berlin (vielleicht ein Haus oder so, korrigiere mich wenn ich falsch liege), anders verhält es sich dann, wenn man als Landwirt derart große Flächen (Wiesen, Äcker, was auch immer) besitzt, dass es schlichtweg unmöglich ist, diese ständig im Auge zu behalten. Da ist es dann zumindest bei uns in Österreich so, dass im Streitfall untersucht werden muss, warum der Baum umgefallen ist. Grundstücksbesitzer sind für einen umgestürzten Baum grundsätzlich nicht belangbar, solange die Ursache unter den Begriff "höhere Gealt" fällt, darunter versteht man halt Stürme, Blitzeinschläge usw. Sehr wohl strafbar macht sich der Eigentümer, wenn er einen offensichtlich kranken (morschen) Baum stehen lässt und somit mehr oder weniger Gefahr in Kauf nimmt.

Das alles kann ich allerdings nur für uns Leute am Land (in Niederösterreich) sagen.

Zur Ausgangsfrage: wenn du die Mittel hast, würde ich den Baum auch selber weg räumen, ich jedoch fahre das nötige Werkzeug nicht spazieren :irre:
Wie das jetzt gesetlich aussieht, kann ich nicht sagen, da müsste dann schon ein Jurist Stellung nehmen, alles andere ist Spekulation und bringt folglich wenig.

Greez
Wischi
 
Ne, hast ja recht, es ist im Vergleich zum ländlichen Regionen ein kleines Grundstück und daher überschaubar.
Obwohl , die Vorstellung in Berlin ein unüberschaubar großes Grundstück zu besitzen ...Ja, das hat was, von ultimativen Reichtum z.b.:)
 
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