Tactical Flashlight Ring

Guten Morgen,

Ich weiß jetzt nicht genau in welche Richtung du gehst mit deinen Knackpunkten. Also zumindest im TLF war hier diesbezüglich nix zu lesen. Zudem gibts auch noch die fast baugleiche BT35 LEP

Amutorch BT35 review | Small LEP flashlight with some great features | 1Lumen.com (https://1lumen.com/review/amutorch-bt35/#conclusion)

Auch hier konnte ich nichts finden und kann mir auch nichts denken, was hier bedenklich sein könnte. Gehen deine Knackpunkte evtl. in Richtung Schlagring?
 
Guten Morgen!
Auch die Acebeam P15 Defender hat (optional? ) so einen Ring. Die gibt es js auch schon etwas länger und ich habe nichts bedenkliches gehört. Hatte auch nie die Idee, dass es eine Art Schlagring sein könnte. Denn wenn das so gesehen werden würde, könnte es ja tatsächlich ein Problem sein. Bin gespannt auf weitere Gedanken dazu.
Viele Grüße
Bene
 
Danke.
Sorry ich hätte ins Detail gehen sollen. Meine Befürchtungen:
A) Schlagring
B) Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtung die das Ziel beleuchtet

Dazu steht in der Anlage 2
und in der Verwaltungsvorschrift (von 2012)

Screenshot_20230507-102012_Chrome.jpg
Screenshot_20230507-101929_Chrome.jpg
 
Der wichtige Punkt der Formulierung ist "für Schusswaffen bestimmte..." also vom Hersteller dafür bestimmt oder so umgebaut, dass der Gegenstand dafür bestimmt ist. Die Lampe und auch der Ring sind nicht für Schusswaffen bestimmt. Somit fällt der Ring an der Lampe nicht unter dieses Verbot.
Olight Javelot mit Montage für Picatinny Schiene an einer Waffe <- hier ist es sehr eindeutig und nicht wegzudiskutieren was damit beabsichtigt ist.

Die Schlagringsache ist schon wesentlich kritischer und näher am Erfüllen des Verbots. Ziel des Schlagrings ist es ja, den Schlag durch die Abstützung im Handballen zu verstärken und gleichzeitig die Knöchel der Schlaghand zu schützen. Der Ring an der Lampe schützt allerdings nur einen Fingerknöchel und die Abstützung ist nicht mittig hinter dem Ring und somit nicht so effektiv wie es sein könnte. Auch die Zielrichtung des Rings ist nicht Schlagen, sondern Handling der Lampe verbessern. Also wahrscheinlich würde es bei einer Prüfung als "nicht verboten" heraus kommen. Aber ich habe nichts ähnliches in den Feststellungsbescheiden des BKA gefunden anhand dessen man etwas Aussagekräftiges herleiten könnte.

Je nachdem was man privat bei einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz zu verlieren hätte.... Zuverlässigkeit als Waffenbesitzer o.Ä. .... würde ich es nicht darauf ankommen lassen wollen. Ich gehe nicht davon aus, dass man das Verfahren verliert und tatsächlich eine Verbotseigenschaft bejaht wird. Aber bis dahin ist es problematisch.

schöne (nicht rechtsberatende und unverbindliche) Grüße

Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Das BKA hat in den meisten Schlagring-FBs ja viel Wert auf die Abstützung im Handballen in Schlagrichtung gelegt. Die kann ich bei dem Ding so wirklich nicht erkennen. Teleologisch könnte man hinsichtlich Schlagringeigenschaft wohl zusätzlich auch noch argumentieren, daß die Gefährlichkeit vom Gesetzgeber damals auch in der einfachen Herstellung und der guten verdeckten Führbarkeit gesehen wurde, was auf eine aufwändigere, industriell gefertigte und voluminöse Lampe kaum zutreffen dürfte.

An dem Clip kann ich auch keine "Bestimmung" für eine waffenspezifische Montage erkennen.
 
Zurück