Tapeziermesser als EDC

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Jomba

Mitglied
Beiträge
78
Wer kennt sie nicht - die knall orangenen Messerchen die im Baumarkt für einen Spotpreis verschleidert werden? Da ich bestimmt 5 verschiedene Taschen besitze dachte ich mir sie würden eigentlich ein ganz gutes Backup EDC ergeben. Günstig und durch die abbrechbare Klinge sehr einfach scharf zu halten.Doch die guten sind einhändig zu öffnen, die Klinge feststellbar.
Von einem Waffenkarakter ist aber nun wirklich nichts zu finden.

Fallen diese Messer in die Kategorie Einhandmesser? Weiß jemand von Fällen wo für/gegen Einhandmesser entschieden wurde?
 
Also wenn auch Springmesser trotz eigener Defintion im WaffG zu den "einhändig feststellbaren Messern" zählen, obwohl jeder Messer-Händler und -Fan unter Einhandmessern eine ganz bestimmte Messer-Art versteht, dann müssten nach der selben Logik auch Tapeziermesser / Teppichmesser / Cuttermesser (oder wie auch immer die korrekt heißen) unter die Definition der "Einhandmesser" gem. §42a WaffG fallen, da auch diese einhändig feststellbar sind.

Inwieweit es einen Polizisten interessiert, ob du so ein (eindeutiges) Werkzeug in der Tasche hast, kann ich dir natürlich nicht sagen...
 
Man könnte sogar noch weiter gehen und sagen, es handele sich um verbotene Waffen, da die Klinge vorn aus dem Griff kommt (OTF).

Aber mal ganz im Ernst: Solche Antworten erhält man auch nur, wenn man danach fragt.
 
hatte mich mal vor jahren mit einem türsteher unterhalten, der sagte zum thema messer recht deutlich:

"am besten sind die typen die in die disco mit nem tapeziermesser marschieren, wenn se erwischt werden (oder es nach einem ernsten vorfall auffällt) kommt dann der spruch: huch - das hatte ich noch von der arbeit einstecken..."

also ich wüsste nicht für was ein solches messer besser sein soll als ein einfaches schweizer messer (bei dem die klinge beim orangeschälen auch nicht wegknickt) als

a) zum arbeiten - eben tapezieren
b) um sich einzureden wenn mans mal für "den notfall" braucht die richter so doof sind und das einem mit dem versehen zu glauben!

ich wüsste nicht für was es gut sein soll!
 
Man könnte sogar noch weiter gehen und sagen, es handele sich um verbotene Waffen, da die Klinge vorn aus dem Griff kommt (OTF).

Gilt das "Nach-vorne-öffnen-Verbot" für alle Messer-Arten oder nur für Spring- und Fallmesser?

Mir fällt zwar gerade kein vernüftiger Grund ein, warum bei einem Taschenmesser ohne Spring- oder Fall-Mechanismus die Klinge nach vorne öffnen sollte, aber interessieren würde es mich schon...
 
Zuletzt bearbeitet:
Taschenmesser, bei denen man die Klinge nach vorn herausschieben konnte, gab's mal von ColdSteel (in 3 Versionen: Military Rescue, Emergency Rescue und Survival Rescue) sowie von SOG (EZ-2).
Da die Klinge herausgeschoben werden muss und nicht nach dem Druck auf einen Auslöser herausschnellt, dürften sie eigentlich nicht unter das OTF-Verbot fallen.
Richtige Vorteile gibt's für diese Art Messer nicht, und das ist wohl auch der Grund, warum sie im Moment meines Wissens niemand mehr herstellt.
 
...
also ich wüsste nicht für was ein solches messer besser sein soll als ein einfaches schweizer messer (bei dem die klinge beim orangeschälen auch nicht wegknickt) als

a) zum arbeiten - eben tapezieren
b) um sich einzureden wenn mans mal für "den notfall" braucht die richter so doof sind und das einem mit dem versehen zu glauben!

....

Ganz einfach - es ist in den Anschaffungskosten einfach unschlagbar. Als Student ist das leider ein entscheidentes Kriterium!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück