The Orb [Tritium] im Flugzeug ???

navajo

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Moinsen

Ich habe da mal eine Frage .
Kann ich die The Orb Lampe mit Tritium Stab in den Flieger nehemen oder im Gepäck, welches in den Fliegerbauch geladen wird??? :confused:

Wie hoch ist die Stahlung bei dem Ding und ist die für das Sicherheitspersonal messbar ??? :confused:

Hat einer Erfahrungen damit ?? :D :D :D


Danke für eure Antwort.

Grüße Andy
raw-torch.jpg
 
die strahlung von dem ding ist nicht messbar... tritium ist ein schwacher beta-strahler - da dringt nichts aus dem glasröhrchen nach aussen.

wenn es auf tour geht, "kennzeichne" ich alle taschenlampen mit mit tritium glowrings. erleichtert das wiederfinden enorm und bisher gab es, trotz 3 - 4 lampen + glowrings im handgepäck, noch keine probleme.

gruss chris
 
Flieger schrieb:
die strahlung von dem ding ist nicht messbar... tritium ist ein schwacher beta-strahler - da dringt nichts aus dem glasröhrchen nach aussen.

wenn es auf tour geht, "kennzeichne" ich alle taschenlampen mit mit tritium glowrings. erleichtert das wiederfinden enorm und bisher gab es, trotz 3 - 4 lampen + glowrings im handgepäck, noch keine probleme.

gruss chris


Danke und jetzt sage mir doch bitte was Du mit " Kennzeichnen " meinst ??? HÄÄ ??

Grüße Andy
 
Ich denke Flieger meint mit "kennzeichnen" das er diese Glowrings an den Lampen befestigt um sie so im Dunkeln leichter wieder zu finden.

Meines Wissen sind diese Glowrings in Deutschland verboten, zumindest waren sie das. Allerdings wurde entsprechendes Gesetzt geändert, wodurch die H3 Uhren in Deutschland legalisiert wurden.
In wie weit das auch auf die genannten Schlüsselanhänger zutrifft weiß ich nicht, es wäre nett, wenn jemand hier Klarheit schaffen könnte.

Vielen Dank u. schönen Gruß

BlackBlade
 
BlackBlade schrieb:
Meines Wissen sind diese Glowrings in Deutschland verboten, zumindest waren sie das. Allerdings wurde entsprechendes Gesetzt geändert, wodurch die H3 Uhren in Deutschland legalisiert wurden.
In wie weit das auch auf die genannten Schlüsselanhänger zutrifft weiß ich nicht, es wäre nett, wenn jemand hier Klarheit schaffen könnte.

Vielen Dank u. schönen Gruß

BlackBlade

Ich hab das mal beim Bundesamt für Strahlenschutz (oder so ähnlich) versucht. Als Antwort kam: Nicht zuständig, wenden sie sich an **** oder **** oder ****. Ich hatte dann keine Lust auf einen Ämter-Marathon und habs gelassen. Immerhin, die erste, nicht zuständige
Stelle hab ich schon mal abgearbeitet. ;-)

Chrisse
 
@navajo - "kennzeichnen" = an jede lampe kommt ein glowring, vorzugsweise in verschiedenen farben. ist schon was feines, wenn man nachts im rucksack nicht lange suchen will/kann... ;)

@blackblade - wo bitte steht das mit dem verbot in d ? ich höre/lese das immer wieder, aber bisher konte mir noch keiner eine verbindliche quelle nennen... :rolleyes: glowrings sind AFAIK eu-weit frei verkäuflich.

wieso sollen die anhänger überhaupt verboten sein ? ich hab so ein ding mal interessehalber unter einen geiger-zähler gehalten (einem befreundeten physiker sei dank) und da tat sich garnichts, abgesehen vom üblichen grundrauschen... okay, man sollte die glaskapsel nicht zerkauen, aber das war's dann auch schon. tritium-ß-strahlung ist derart schwach, dass noch nicht einmal die menschliche haut durchdrungen wird.

gruss chris
 
tritium-ß-strahlung ist derart schwach, dass noch nicht einmal die menschliche haut durchdrungen wird.

BETA-Strahlung ist nicht zu unterschätzen! Zwar ist es richtig, daß die Strahlung schon von kleinen Hindernissen wie einem Blatt Papier (oder eben dem Glas) wirkungsvoll aufgehalten wird, ABER BETA-Strahlung ist weitaus biologisch effektiver als GAMMA-Strahlung (Faktor 20 iirc...)!

Solange alles abgeschirmt ist: kein Problem - aber wenn die Abschirmung weg ist kanns selbst bei geringen Strahlungsmengen sehr hässlich werden...

Allerdings muss man fairerweise dazu sagen, daß nur sehr wenig strahlendes Material in den Tritium-Leuchten drin ist...

Gruß
matt-x
 
Flieger schrieb:
wo bitte steht das mit dem verbot in d ? [...]
wieso sollen die anhänger überhaupt verboten sein ? ich hab so ein ding mal interessehalber unter einen geiger-zähler gehalten (einem befreundeten physiker sei dank) und da tat sich garnichts [...]

Ich hatte es hier vor geraumer Zeit gelesen, werde aber nochmal schauen, ob ich eine genauere Quelle finde. Wie gesagt, war u. bin ich mir unsicher, in diesem Sinne war meine Frage auch gedacht.
Die Auflagen scheinen sich jeden Fall geändert zu haben, die H3 Uhren durften vor geraumer Zeit auch nicht in Deutschland verkauft werden.
Das von den Glowrings keine "Gefahr" ausgeht ist mir klar. Sie enthalten ebenfalls eine mit Tritiumgas gefüllt Glasröhre, die gleichen Elemente die in kleinerer Form vom MB Microtech für die H3 Uhren hergestellt werden.
Man sollte nur aufpassen, dass das Kunststoffgehäuse um die Ampulle nicht bricht. Soll schonmal vorkommen...

Flieger schrieb:
glowrings sind AFAIK eu-weit frei verkäuflich.
Da war/bin ich mir eben nicht sicher. Ich kenne zumindest keinen Anbieter aus Deutschland, der sie führt. Die meisten werden von Händlern aus England angeboten.

@Chrisse242: Ok, vielen Dank! Auch wenn das keine große Hoffnung auf baldige Klarheit macht... :(

[EDIT]
matt-x schrieb:
Solange alles abgeschirmt ist: kein Problem - aber wenn die Abschirmung weg ist kanns selbst bei geringen Strahlungsmengen sehr hässlich werden...
Genau, deswegen meine ich auch, wären Glowrings verboten od. verboten gewesen in Deutscland, weil das Gehäuse zu bruchanfällig ist. Ich weiß es leider nicht genau. :confused:
[/EDIT]
 
Zuletzt bearbeitet:
BETA-Strahlung ist nicht zu unterschätzen!

wie immer kommt es auf die dosis an und tritium ist einer der schwächsten ß-strahler die wo gibt auf welt...

gruss chris

eta - gerade nochmal nachgelesen:

h-3 (tritium); ß-MeV 0,0057; reichweite in luft ca. 10 cm... eindingtiefe in haut ist praktisch null.
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich an eurer stelle würde die post noch mal überarbeiten, glowrings sind in d verboten.
richtig ist, daß die leuchtmittel an selbstleuchtenden uhren mittlerweile frei gegeben sind, glowrings jedoch definitiv nicht, da, obwohl auch ungefährlich, erheblich größere mengen tritium darin enthalten sind.
über sinn und unsinn von gesetzen und verordnungen müßen wir ja nicht diskutieren...

zum thema frei verkäuflich: afaik in great britain.

ein deutscher anbieter hatte sie mal auf eebbaayy feilgeboten und ALLE seine kunden haben dann im anschluß besuch bekommen...
 
Von der Homepage des Bundesamts für Strahlenschutz:
11. Gibt es radioaktive Stoffe in Leuchtfarben von Uhren?

Um die Erkennbarkeit des Zifferblattes von Uhren auch bei Dunkelheit zu gewährleisten, werden teilweise lumineszierende Farben verwendet, die von einer radioaktiven Substanz zum Leuchten angeregt werden.

Bis in die 60er Jahre wurden die Leuchtzifferblätter von Armbanduhren und Weckern mit radiumhaltigen Leuchtfarben beschriftet. Alte Uhren enthielten dabei Radium mit einer Aktivität bis zu 150 kBq. Das bedeutete für den Träger eine effektive Jahresdosis von ca. 0,01 mSv und hatte im Tragebereich der Uhr eine deutlich höhere Hautdosis zur Folge. Derartige Uhren werden heute nicht mehr hergestellt. Der Grund ist weniger die Strahlenexposition für den Träger als vielmehr das radiologische Risiko für die mit der Herstellung der Uhren beschäftigten Personen im Umgang mit der Leuchtfarbe.

In heutigen Uhren wird für die Beschriftung von Leuchtzifferblättern Farbe verwendet, die mit dem niederenergetischen Betastrahler Tritium, einem radioaktiven Isotop des Wasserstoffs, zum Leuchten angeregt wird. Die Strahlung von Tritium wird in der Leuchtfarbe selbst und im Uhrengehäuse bzw. Uhrglas praktisch vollständig absorbiert. Tritium ist allerdings ein leicht flüchtiges Gas, das durch das Uhrengehäuse diffundieren und in den Körper des Trägers gelangen kann. Die dadurch verursachte effektive Dosis beträgt weniger als 0,02 mSv pro Jahr.

Neueste Entwicklungen der Uhrenindustrie verwenden winzige, mit Tritiumgas gefüllte Glasröhrchen, deren Innenseite mit der Leuchtfarbe beschichtet ist. Das Wandmaterial der Röhrchen ist über 1000 mal undurchlässiger für Tritium als beispielsweise das Kunststoffgehäuse der Uhr. Die effektive Jahresdosis für den Träger soll bei diesen Uhren weniger als 0,001 mSv betragen.

Die beim Tragen von Uhren mit Tritium-Leuchtzifferblättern aufgenommene effektive Dosis ist vernachlässigbar gering. Das gilt auch für ein angenommenes Schadensszenario, bei dem die Uhr zerstört und das Tritium freigesetzt wird. Nach der Strahlenschutzverordnung ist der Umgang mit Uhren anzeige- und genehmigungsfrei, wenn sie weniger als 250 MBq Tritium enthalten. Kommerziell erhältliche Uhren weisen im Mittel eine Tritiumaktivität von 100 MBq auf.



nach etwas Suche hier was aus der Strahlenschutzverordnung:
zu finden hier:Strahlenschutzverordnung

Der Zusatz von radioaktiven Stoffen bei der Herstellung von
1. Spielwaren,
2. Schmuck,
3. Lebensmitteln, einschließlich Trinkwasser, und Zusätzen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,
4. Einzelfuttermitteln, Mischfuttermitteln und Futtermittel-Zusatzstoffen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder von
5. Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes
und die grenzüberschreitende Verbringung derartiger Waren nach § 108 sowie das Inverkehrbringen derartiger Waren sind unzulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Aktivierung derartiger Waren, wenn dies zu einer spezifischen Aktivität im Produkt von mehr als 500 Mikrobecquerel je Gramm führt oder wenn bei Schmuck die Werte nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 5 überschritten werden. Satz 1 gilt nicht für den Zusatz von Radionukliden, für die in Anlage III Tabelle 1 keine Freigrenzen festgelegt sind. Im Übrigen bleiben die Rechtsvorschriften für Lebensmittel, Trinkwasser, kosmetische Mittel, Futtermittel und sonstige Bedarfsgegenstände unberührt.

Nunja, ob die Uhren, Lampe und Glowring unter Schmuck fallen, keine Ahnung, Auf jeden Fall gibts dann eine Spur zum Bundesgesetzblatt,wo die Freigrenzen zu finden sind. BGBL . Dort hat es dann auf Seite 2370 gleich am Anfang Tritium. Dann fehlte jetzt nur noch die Menge des Tritiums in der Lampe um mit etwas Kopfrechnen etwas über die Legalität sagen zu können.


MfG Martin
 
also ich an eurer stelle würde die post noch mal überarbeiten, glowrings sind in d verboten.

wo bitte steht das ?

ein deutscher anbieter hatte sie mal auf eebbaayy feilgeboten und ALLE seine kunden haben dann im anschluß besuch bekommen...

kann auch damit zusammenhängen, dass er die für den verkauf von schwach radioaktivem material erforderlichen genehmigungen nicht hatte. damit ist das geschäft illegal, nicht aber die glowrings...

...wenn dies zu einer spezifischen Aktivität im Produkt von mehr als 500 Mikrobecquerel je Gramm führt.

grundwasser hat durch u.a. natürliche vorkommen von überschwerem wasser (tritiumoxid) eine radioaktivität von ca. 0,5bq/l (teilweise sogar deutlich höher; z.b. wasser aus der elbe bis zu 2,0 bq/l) - ist also genau am grenzwert.

Satz 1 gilt nicht für den Zusatz von Radionukliden, für die in Anlage III Tabelle 1 keine Freigrenzen festgelegt sind.

h-3 finde ich nicht in der tabelle. wenn ich das juri-deutsch :irre: richtig verstanden habe, gilt satz 1 (das verbot) also nicht für tritium-zusätze, oder ?

gruss chris
 
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