Thread "so...weg is..."

Erka

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Ich geh mal davon aus, dass die meisten den Thread so...weg is mein mse ...[Messer eingezogen] verfolgen.
Nach dem was dort zu lesen ist, wäre das ja ein wunderbarer Präzedenzfall. "Anständiger" Bürger um die 40, normale Erscheinung (nein, ich kenne ihn nicht persönlich, habe das mal nur der Schilderung entnommen), kein auffälliges Verhalten, Messer vorher zum Brotzeit machen benutzt,...
Wahrscheinlich wird er sein Messer ohne Bußgeld wieder bekommen. Falls nicht, wärs doch schade so einen Fall einfach dahin laufen zu lassen.
ZaphodBee hat ja gesagt (post #142), dass er deswegen keinen Anwalt beschäftigen wird. In diesem Fall könnte man drüber nachdenken, ihn dabei zu unterstützen. WENN das gewollt ist, dann sollte man ZaphodBee vielleicht besser vorher auf eventuelle Hilfe hinweisen, bevor er irgendeinen Blödsinn unterschreibt und die Sache damit gelaufen ist.

Nur mal als Idee, vielleicht bist du, Pitter, eh schon dran.

Grüße
Rainer
 
Öhm. Ja, stimmt. Bürger, 40, normale Erscheinung, hat das Trageverbot nicht gekannt, und wurde gesetzeskonform verwarnt, das Messer wird er wieder bekommen, Bussgeld kann sein. Ja, und?

Er hat das Messer getragen, und ob man zum Brötchenschmieren ein MSE braucht sei sehr in Frage gestellt - gerade das MSE ist nicht gerade ein optisch harmloses Messer, ich halte eine Klage für reichlich Aussichtslos (und man sollte keine negativen Präzedenzfälle schaffen)

Im Prinzip gebe ich dir recht, aber ein MSE als Jausenmesser? Der legal reason geht wohl kaum durch.

Für die, die nicht kennen: Das MSE

Microtech_SOCOM_Elite-001.jpg
Bild von Playground.sun.com
 
Moin,

nein, es ist kein Socom Elite gewesen, sondern ein Mini Socom Elite http://www.messerforum.net/showpost.php?p=518319&postcount=70

Aber auch egal.
Fakt ist, dass nirgends im Gesetz steht, dass man mit Einhandmessern keine Schneidaufgaben oder andere "sozialadäquate Zwecke" verrichten darf, die auch mit anderen Werkzeugen zu erledigen wären.
Wenn wir erst auf dieser Schiene argumentieren, haben wir noch mehr verloren.
Ein Messer ist ein Messer, weil es ein Messer ist.
Und wie es aussieht, ist für diesen Fall völlig ohne Belang.

Willi
 
Du hast völlig recht. Was ich meinte war nicht dass die SACHE falsch wäre, nur das ICH glaube bei einem MSE (auch Mini) wird der Richter nicht in unserem Sinne entscheiden - ICH sehe das MSE als Werkzeug, wie auch ein Strider oder ein Benchmade Infidel (als Ösi darf ich ja) - aber wie sieht es ein Richter?

Woz
 
Stellt sich nur die Frage, wann ist ein Messer PC-konform genug und wann nicht. Da lässt sich keine Grenze ziehen, also sollte man selbst die Grenze ziehen. Ein MSE ist ein Messer, das sich von einem SAK durchaus unterscheidet, aber das darf kein Grund sein, die Sache fallenzulassen. Die Regeln stehen schon nicht gut für uns, also sollten wir nicht unnötig Boden preisgeben, denn es wird uns niemand danken. Nur weil ein Messer schwarz und spitz ist, sagt das nichts über seine Funktionen aus. Diese bestimmt ja immer noch sein Benutzer und nicht das Messer...

Gruß,
Carsten
 
...
Im Prinzip gebe ich dir recht, aber ein MSE als Jausenmesser? Der legal reason geht wohl kaum durch.
Damit wären wir wieder bei der Frage, ob man sich vorzuschreiben lassen hat, welches Messer man für welchen "anerkannten" Zweck zu verwenden hat...

Es wird wohl bestenfalls in einem von 1000 Fällen (wohl eher noch seltener) passieren, dass ein Beamter Ahnung von Messern hat, und den Betroffenen mit in den Aufenthaltsraum nimmt, um ihn vorführen zu lassen, wie gut man Nutella schmieren oder Salami schneiden kann...
Ich kann nur sagen, dass ein MSE wegen des - wenn auch sehr flachen - Hohlschliffs tatsächlich schlecht zum Apfelschneiden taugt, was aber zum Brotschmieren kein Ablehungsgrund ist...:hmpf:

Ich stand jetzt leider viel zu oft auf Parkplätzen (BAB oder Einkaufszentren), um meine Verteilerfinger mit dem M16-13 FD freizukratzen, nur kam da leider nie ein Beamter vorbei, um nach dem Messer zu fragen, es ergab sich nur ein interessantes Gespräch mit einer Frau, die mein Tun interessiert beobachtete, und meine Erfahrung mit Verteilerkappen und Messern bestätigen konnte... Würde mal ein Beamter vorbeikommen, würde ich ihm den Grund für genau dieses Messer metalltechnisch und anhand der Klingenform erklären...

Gruß Andreas
 
Grüß Gott alle miteinander.

Ich fände es schon gut, wenn wir hier, zumindestens diplomatisch vermittelnd, eingreifen würden.
Vorausgesetzt, die Geschichte ist genauso gelaufen wie sie geschildert wurde, sind hier imo zwei Dinge inakzeptabel.
Erstens. Auf Nachfragen bezüglich der rechtsunsicheren Situation haben Beamte, Behörden und Politiker immer geantwortet, dass hier absichtlich ein Ermessensspielraum geschaffen wurde, damit der Polizist vor Ort die Lage beurteilen und dementsprechend handeln kann, und eben nicht sofort jedes laut WaffG betroffene Messer einziehen muß.
Hier wird imo genau das Gegenteil aufgezeigt.
Zweitens zeigt die Aussage des oder der Beamten, dass nur noch SAK-ähnlich Messer erlaubt seien, dass sich genau diejenigen, die sich auskennen sollten, dies nicht tun. Und bei sowas geht mir immer der Hut hoch (aber ich verspreche, trotzdem sachlich zu bleiben) ;)
Beamte, die nach dem Regelwerk der Gesetzgebung ihren Beruf ausüben, Beamte, die uns maßregeln und Bußgelder verhängen können, die unser Eigentum einziehen können, und uns im Extremfall vorrübergehnd festnehmen können, wissen nicht, was im Gesetzestesxt steht. Das kann nicht sein.
Somit haben wir zwei Punkte, an denen man ansetzen könnte.
 
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