Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Was ist das? Ein "Tactical Ulu"?
Ciao Sven
Litle: Könnte mann es nicht wie einen Schlagring betrachten?
Dummerweise sind der Keating "Stinger" , das Worden "Travelwrench",
der Munroe T-Bot, der Raid-Ops "Eagle" etc. pp. bereits für legal
befunden worden.
Wie auch immer die Obrigkeit entscheidet, sie wird sich in Punkto
Glaubwürdigkeit ins Fleisch schneiden (müssen).![]()
![]()
Messerjoke:
Wenn man das die Huaptkliinge weglässt, hat man ja schon so was ähnliches wie das Atax....
BKA:
Die über der Faust liegende Klinge kann nicht als Schlagwaffe dienen.
...
Die konkav gekrümmte Dolchklinge ermöglich keinen Einsatz der über der Hand liegenden Klinge ähnlich einem Schlagring.
![]()
Was meint Ihr? Legal?![]()
IMO und vorbehaltlich einer Einstufung durch das BKA: Das Ding ist ein Werkzeug. Die Ausführungen im WaffG geben eine Einstufung als Waffe oder gar verbotener Gegenstand nicht her.
Pitter
Ich bezweifle, dass zusätzliche "Werkzeugeigenschaften" die sonstigen Fähigkeiten eines Messers bei einer waffenrechtlichen Einstufung durch das BKA "überlagern".
Ohne Zweifel handelt es sich um ein Messer mit scharf geschliffener Schneide und einem abgewinkelten Griff.
In einem der von El Dirko erneut verlinkten BKA-Bescheid heist es:
„Ausschlaggebend für das Verbot von Faustmessern ist einerseits die Eignung durch ihre Verwinkelung vom Griff zur Klinge zum Zufügen besonders schwerer Verletzungen auf Grund des Drucks, der auf die Klinge ausgeübt werden kann, …“.
Grüße
cut
WDie erfüllen ja grundsätzlich auch die Definition "Butterfly", sind aber keine Waffen und ergo damit auch nicht verboten wie ihre größeren Verwandten.
... das Messer an sich bereits keine Waffe /ist/ und somit die Verbote gar nicht greifen können ....
Gruss, Keno