Trageerlaubnis

Faustkeil

Mitglied
Beiträge
2
Hallo,
ich interessiere mich besonders für EDC- Messer, und diese speziell
als fixed. Ich habe natürlich das ein oder andere Schätzchen die ich
auch abwechselnd trage. Vor kurzem habe ich mir das U.T.K. von
FKMD bestellt und war überrascht, daß es obwohl es die klassische Dolchform besitzt nur einseitig angeschliffen ist.
Nun besteht ja für Dolche, da sie vom Gesetzgeber als Waffe eingestuft
wurden, das Trageverbot. Nun frage ich mich, wie sich die Sache mit meinem neuen Messer verhält, das es ja unabhängig von der Klingenform
nur auf einer Seite scharf geschliffen wurde.
Ich freue mich schon auf eure Beiträge !
 
Das da? http://www.fkmdknives.com/fast/k/en/eur/products/v/20

Da kann man jetzt lange streiten, ob ein einseitig scharf geschliffener Dolch noch ein Dolch ist, oder nicht. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist das Ding aber eine Waffe im Sinne des WaffG. Das wundert auch nicht sehr, schreibt doch der Hersteller

"This small undercover knife is a self defense tool used during special operations.

The operators carrying the knife on their combat jacket beside the magazine pouches or on the shoulder. The U.T.K. is also carried when the operators are working like VIP bodyguards with civilian clothes."

Und genau so siehts auch auch und für nichts anderes ist das gemacht. Was willste da lange diskutieren? Also gelten alle Beschränkungen für Waffen, die das WaffG eben so hergibt.

Das ist *meine* (begründete) Einschätzung. Wenn Du Sicherheit haben möchtest, gib beim BKA einen Feststellungsbescheid in Auftrag.

Pitter
 
in diesem Fall schliesse ich mich Pitter an, wenn du das Messer führst wird wohl kein normaler Streifenpolizist dies als 'legal' einstufen. Alleine schon weil es von dem Beamten-Bild eines Brotzeitmesser sehr weit weg ist und damit haben sie in diesem Fall, 'meiner' Meinung nach, auch vollkommen Recht.
 
Das U.T.K. liegt bei mir auch in der Vitrine und ja - ich habe mich auch gefragt, "einseitiger Anschliff - geeignet zum Gassi-Führen?".

Für meinen Teil ist es eine Stichwaffe und muss damit leben, dass es in netter Gesellschaft in der Vitrine aber ohne frische Luft und Sonne auskommen muss.

Mal kurz gegoogelt: http://www.landkreis-kulmbach.de/pub/extras/kxptemp/61899B01-F674-4761-9052-A9ACEC8D2ECC/091209_Information_zum_neuen_Waffenrecht.pdf
(ein Flyer des Bayerischen LKA zum Waffenrecht -> übrigens danke für den Anlass zum Suchen, kannte ich bisher nicht).
Dort ist ein Dolch nur ein Beispiel für: " ... Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen ..."

und nun schau´Dir Dein U.T.K. nochmal an und finde einen realistischen anderen Nutzen :confused:

Falls Du jedoch etwas anderes findest, zeig es hier bitte.

Viele Grüße
Steffen
 
in diesem Fall schliesse ich mich Pitter an, wenn du das Messer führst wird wohl kein normaler Streifenpolizist dies als 'legal' einstufen. Alleine schon weil es von dem Beamten-Bild eines Brotzeitmesser sehr weit weg ist und damit haben sie in diesem Fall, 'meiner' Meinung nach, auch vollkommen Recht.

Die Meinung eines Streifenpolizisten ist ja (zum Glück!) letztendlich nicht relevant und die aus den BKA-Bescheiden ersichtliche "Fixierung" auf Zweischneidigkeit gesetzlich nicht zwingend, aber wenn irgendein Verwaltungs oder auch Strafrichter das Teil nicht als seinem Wesen nach dazu bestimmt, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen, dann freß ich 'nen Besen.

Du brauchst also ein berechtigtes Interesse für das Führen, z.B. ein Führen für eine Verwendung zu allgemein anerkannten Zweck. Da selbstverteidigung eher nicht intention des Gesetzgebers war (ob das Verfassungwidrig ist, wäre irgendwann mal zu klären) Da fällt mir so nichts ein, als Abwehrmittel gegen Schwarzkittel beim Gassigehen wäre es wohl zu kurz.
 
Zurück