Trainer-Versionen von Butterfly-Messern

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anson argyris

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Butterfly-Messer sind - wie allgemein bekannt - in Deutschland verboten.
Aber wie sieht es mit Trainer-Versionen mit ungeschliffenenen Klingen aus?
Ich bin kein Jurist, aber meiner Meinung nach sollten derartige Gegenstände legal
sein, da ihnen wegen der stumpfen Klingen der Messer- und somit der
Waffencharakter fehlt.
 
Naja, im Gesetz steht
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind

2.1 Messer,
[...]
2.1.4 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
Also fallen Schleifsteine mit "zweigeteilten, schwenkbaren Griffen" schonmal nicht darunter. Auch Dosenöffner sicher nicht, aber ab welchem Stumfheitsgrat eine Messer kein Messer mehr ist, da gibt es keine klare Grenze. Richtig absolut stumpf und keine als solche zu bezeichnende Spitze und man dürfte auf der sicheren Seite sein.

... wie immer ohne Gewähr.
 
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