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Da fällt mir spontan eine Geschichte ein die mein Chemielehrer mal erzählt hat: Er war auf einer Fortbildungsveranstaltung für Lehrer und es gab eine Exkursion in ein Kernkraftwerk. Dabei war auch ein etwas ökologisch angehauchter Kollege mit der entsprechenden Angst vor allem nuklearen. Als die Gruppe dann das Kraftwerk betreten hatte wurde Strahlenalarm ausgelöst. Nach langer Suche wurde der "Übeltäter" schließlich gefunden: Der "Grüne" hatte eine Taschenuhr mit Radiumziffernblatt(die er von seinem Vater geerbt hatte).
Um mal zum Thema zurückzukommen: Bei einer so unklaren Gesetzeslage werde ich wohl mal besser nichts bestellen und mich nach einer nichtradioaktiven Alternative umsehn(z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Superluminova)
Außerdem steht für die Ferien vielleicht ein London-Urlaub an....
Bei einer so unklaren Gesetzeslage werde ich wohl mal besser nichts bestellen und mich nach einer nichtradioaktiven Alternative umsehn(z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Superluminova)
Aufgrund des von Bunkertech verlinkten Beitrags und den darin enthaltenen Verweisen würde ich die Gesetzeslage an sich nicht als unklar bezeichnen, allerdings läßt sich die Legalität der Glowringe wohl mangels Information über den Tritiumgehalt nicht wirklich klären.
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