Überfall auf Tankstelle

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Ganz schön leichtsinnig von den Tätern, ein so langes Messer mitzuführen.
Wenn sie in eine Polizeikontrolle gekommen wären, hätte es sicher Ärger gegeben.:glgl:

Grüße
Fred
 
Interessante Prioritäten: Der eine Täter hatte eine Pistole...a geh, des basst scho..aber der andere hatte eine MACHETE!! Sucht und findet sie, diese Ausgeburt der Niederhöllen, die sich als Samuraischwert tarnen kann!! Bei den Angaben sollte es ja ein leichtes sein sie ausfindig zu machen. Wie war das nochmal mit der Dämonisierung des Bösen..?

Kopfschüttelnde Grüße
Carsten
 
Ganz schön leichtsinnig von den Tätern, ein so langes Messer mitzuführen.
Wenn sie in eine Polizeikontrolle gekommen wären, hätte es sicher Ärger gegeben.:glgl:

Grüße
Fred

Aber nicht doch !

Die Täter waren doch mit Sicherheit gesetzestreue und vor allem rechtskundige Bürger und haben ihr Messer dementsprechend in einem verschlossenen Behältnis zum Tatort geführt...

Gruß,
Cicero
 
Aber nicht doch !

Die Täter waren doch mit Sicherheit gesetzestreue und vor allem rechtskundige Bürger und haben ihr Messer dementsprechend in einem verschlossenen Behältnis zum Tatort geführt...

oder wollten das Zuckerrohr vor der Tankstelle ernten...:irre:
 
Wieso wird in Bildunterschrift 3 die Machete indirekt als Waffe bezeichnet? Sie ist doch ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Personen herabzusetzen!?!
Also müsste hier folgerichtig von TatWERKZEUG gesprochen werden.
Gerade von offizieller Seite (und von den Bayern) hätte ich mehr Differenziertheit erwartet. :steirer:
 
Tatwaffe im Sinne des StGB kann auch ne Bratpfanne sein, die ist auch nicht originär dazu bestimmt, aber vortrefflich geeignet. :teuflisch

Weitere, ungemein wichtige Frage:
Handelte es sich um eine Gaswaffe, hat der Täter doch sicher vorher den Kleinen Waffenschein beantragt, der ja aufgrund Forderungen der Polizei eingeführt wurde, oder? Handelte es sich tatsächlich um eine scharfe Waffe, hatte er sicher einen Waffenschein sowie die Erlaubnis des Tankstellenpächters, diese auf dem Gelände zu führen, oder?


Natürlich ist der Überfall zu verurteilen und wird für die Betroffenen langwierige Folgen haben! So ein Fall, wie er beinahe täglich passiert, zeigt aber auch schön, dass z.B. das WaffG ab einem gewissen Punkt einfach nicht mehr greift. Der Kleine Waffenschein etwa wurde von der Polizei gefordert, um genau solche Überfälle einzudämmen.

:staun:
 
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