...und jetzt hats der ZOLL !!!!

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Goshinsatori

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HI zusammen,

ich habe vor ca. 2 Wochen bei knifezilla ein Balisong bestellt....

Pacific Style Balisong
Solid stainless handles with black resin handle inserts and a beutiful double edged weehawk style blade...

Toll das sogar die Lieferung funktionierte aber.....
der liebe deutschte Zoll hat es einbehalten, da in Deutschland verboten. Eine Seite war geschliffen, die andere Seite der Klinge angeschliffen, daß war wohl schon ein Grund.

Liegt das nicht im ermessen des Zollbeamten ?
Lt. Gesetz, jedenfalls meines wissens, müssen beide Seiten geschliffen sein, damit es der Zoll einbehalten darf, daß bedeutet für mich, beide Seiten müssen gleich scharf sein. Das war hier allerdings nicht der fall....
Kennt sich jemand mit der Problematik aus ?

:confused:
 
Mir ist keine Vorschrift im Waffengesetz bekannt, wonach ein zweiseitig geschliffenes Balisong verboten ist. Ein Balisong ist kein Springmesser, und der liebe Kollege hat vermutlich keine Ahnung vom Waffenrecht in Sachen Messer.
Wenn das Messer eingezogen wurde, bekommst du einen schriftlichen Bescheid darüber, gegen den du vier Wochen nach Erhalt Widerspruch einlegen kannst. Mach' das bitte sofort und schreibe hinein, daß du die Begründung nachreichst.Das ist nicht gebührenpflichtig. Die Postanschrift des zuständigen Hauptzollamts steht in der Rechtsbehelfsbelehrung ("Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch/Einspruch einlegen (...)" )
Anschließend postest du bitte die Begründung aus dem amtlichen Bescheid hier im Forum.
 
ja...., warum nicht !

HI,

ok, das mache ich, mal sehen, was dabei herauskommt.
Zumal ich nochwas vergessen habe....
Habe mir zu dem Messer eine Kydex-Halterung mitbestellt.
Diese hat man auch eingezogen......
Das sehe ich jetzt überhaubt nicht ein. Also ich gehe echt mal davon aus, daß der Zollmensch hier keine Ahnung hatte !
Naja, danke mal für den TIP, ich schreibe ins Forum, was dabei herausgekommen ist....
 
Tja, der Amtsschimmel wiehert wohl schon vor der Zeit. Noch gibt es (meines Wissens) kein Verbot von Butterlies, zumindest wenn es nicht einen anderen Gegenstand vortäuscht und Waffeneigenschaften aufweist.
 
Was heisst "Waffeneigenschaften" ?
Auch wenn du das Balisong aufgrund der Zweischneidigkeit als Stoßwaffe nach der Waffenverordnung einstufen solltest, ist es deswegen nicht illegal. Ich kann sehr wohl ein zweischneidiges Kampfmesser (z.B. Gerber Mark II) aus USA importieren, wenn ich volljährig bin.
Meine Kolleginnen und Kollegen sollten mal das Kapitel "Auswahl des eigenen Messers" auf meiner site lesen, dann gebe es weniger Unklarheiten. Und wenn selbst die zuständigen Behörden Schwierigkeiten mit der Anwendung des Waffengesetzes haben, sollte man dessen Inhalt vielleicht einmal überdenken !:angry:
 
Balis

Lange hätteste an dem Teil ohnehin ja nicht Freude gehabt, nicht wahr? Schließlich ist das neue Waffenrecht, nachdem Balisongs generell verboten sind, schon beschlossen und tritt gar bald in Kraft. Und dann heißt es: abgeben!! Oder im Falle des Erwischens übel schwere Strafen in Kauf nehmen.

Achim
 
HankER:
Alles klar, auch ein Bürokrat wie ich überliest mal etwas.

AchimW:
Das neue Waffengesetz soll im September veröffentlicht und sechs Monate danach in Kraft treten. Bis Ende Februar 2003 wäre somit noch Ruhe an der Front.
 
Hallo

also was jetz wen ich von Knifezilla ein butterfly beställe wirt es abgezogen oder wie?.

Greetz
Crackavelli
 
Hallo. Butterfly und Balisong sind in DE illegal, und dürfen daher nicht importiert werden.

lg Woz

PS:
yepp...wirdde abgezoggen vonne die zolle in deutschelande
Ja, ungefähr der Gedanke kam mir auch.
 
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