Update der Passaround-Regeln?

keyplus88

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Die Passaroundregeln in der derzeit gültigen Form decken den Verlust des Passaroundmessers (durch Verlieren, Diebstahl, Verschwinden auf dem Postweg etc.) klar ab:
Kurzform: Ist das Messer endgültig weg, beschaffst Du Ersatz. Punkt.

Was aber machen wir, wenn das Messer (ungerechtfertigt oder nicht) durch die Exekutive für unabsehbare Zeit beschlagnahmt wird?

Dies kann theoretisch nicht nur bei Einhandfoldern/Fixed mit KL>12cm, sondern auch bei jedem anderen Messer passieren.
Somit stellt sich die Frage auch für alle Passaroundmesser.

Unterbrechen wir den Passaround dann mal eben für 6 bis 12 Monate, bis die Rechtslage geklärt ist?
Ab wann ist Ersatz zu beschaffen?

Ich bring dieses Thema wirklich nicht gern zur Sprache, weil zumindest mein Berufsleben bereits bis über die Grenze des Erträglichen hinaus mit Bürokratie überfrachtet ist.
Aber ich denke, es ist sinnvoll, sich über diese Fragen bereits jetzt Gedanken zu machen und eine entsprechende Regelung für Passarounds zu finden. Andernfalls kann der Spass am Passaround schnell flöten gehen...

Bitte teilt Eure Gedanken und Ideen mit uns.
RING FREI!
 
Somit stellt sich die Frage auch für alle Passaroundmesser.

Hallo.

Ich verstehe jetzt das Problem nicht.
Wenn ich das Messer zum Zeitpunkt, zu dem ich es an den nächsten Teilnehmer schicken soll, nicht habe (warum auch immer), dann muss ich Ersatz beschaffen.
Ob es nun geklaut, beschlagnahmt, verloren oder zerstört wurde ist doch egal.
Alles persönliche Einzelschicksale, für die die anderen Teilnehmer nichts können.

Problematisch ist das bei Customs. War es aber auch schon vor dem 01.04.

Gruß
chamenos
 
Ich verstehe das Problem grundsätzlich schon.

Wenn jemand ein Messer verliert, persönliches Pech halt.

Wenn es aufgrund eines Gesetzes "enteignet" (bewusst in "") wird, dass wir hier alle in der jetztigen Form ablehnen (davon gehe ich aus), dann springt bei mir die Solidarität an. Ich bin am überlegen, welche Lösung man dafür finden könnte.

Bei Böker-Passarounds ist das einfach, da wird sicher die Firma einspringen, nach der Ansage zum Gesetz, die hier gemacht wurde ;)

Bei anderen Passarounds, seien es Spyderco/Benchmade oder gar Custom-Aktionen, wird das schwieriger. Bei letzteren werde ich mich ohnehin auf kleine Fixed (wie bisher auch) beschränken, was andere Macher machen, ist primär deren Problem, das muss ich nicht in die Regeln aufnehmen ;)

Diskussionsbedarf ist da mMn. auf jeden Fall.

Gruss, Keno
 
Ich bin am überlegen, welche Lösung man dafür finden könnte.

Hi,

m.M.n.: Gar keine!

Wenn ichs verliere, oder geklaut bekomme, hab ich Pech und zahle selbst.:cool:
Wenn ich es da trage, wo ich es nicht sollte und das Ding kassiert wird, gehst du für mich sammeln?:super:
(Weißt Du, ob man mir das Teil nicht wegen Randale in der Kneipe abgenommen hat?)

Wer da mitmacht sollte die Regeln gelesen haben.
Wenn man damit nicht einverstanden ist soll man's eben lassen.

Für mich gibts da nix zu diskutieren....:D

Gruß,
Pit

(Ich finde bestimmt auch noch ein paar nette Ausnahmen, um um den Ersatz herum zu kommen.:argw:)
 
Ich kann der Ansicht von chamenos sehr viel abgewinnen, denn es ist ein einfacher Ansatz: Versand zum vereinbarten Zeitpunkt ist (möglichst) einzuhalten; egal was passierte.

Eine Beschlagnahme ist ärgerlich, aber macht aus dem Besitzer keinen Märtyrer, dem eine Extraportion von "Sympathie" entegenschlagen muss. Eins sollte jeden Teilnehmer eines Passarounds schon klar sein - das man fremdes Eigentum verwaltet und benutzt und das ist halt mit Risiko verbunden.

Vielleicht findet sich eine Versicherung, die das Verlustrisiko von Messern durch Beschlagnahme abdeckt; ist dzt. noch eine Marktlücke ;)
 
Naja, du hast in Österreich auch gut reden, Peter ;)

Ich finde, dass wir schon genug Probleme mit diesem staatlich legitimierten BS haben, da muss man einem eventuellen Pechvogel nicht auch noch zusätzlich eins reinwürgen.

Quittung würde ich dennoch im Zweifelsfalle gerne sehen, und wenn die Situation erfolgversprechend ist, wäre es eine Überlegung wert, ob und wie man gegen die Beschlagnahme vorgeht.

(Weißt Du, ob man mir das Teil nicht wegen Randale in der Kneipe abgenommen hat?)

Der Grund für die Beschlagnahme lässt sich rausfinden, und würde über das weitere Vorgehen entscheiden. Deshalb, s.o., Quittung!

Passaround -> sozialadequater Grund zum Führen? ;)

Gruss, Keno
 
Ich sehe das Problem, aber auch keinen Änderungsbedarf. Aus meiner Sicht ist das so:

1) Man sollte für zukünftige Passarounds möglichst Messer aussuchen, die laut aktueller Gesetzeslage unproblematisch sind (ich weiß, dass das bei Foldern nicht ganz einfach ist).

2) Das Risiko, das jeweilige Messer öffentlich zu führen, muss jeder (wie bei seinen eigenen Messern auch) selbst einschätzen und tragen. Passaround heißt ja nicht automatisch, dass man das Messer öffentlich führen *muss* (auch wenn es für einen aussagekräftigen und umfassenden Test sicher sinnvoll ist).
 
2) Das Risiko, das jeweilige Messer öffentlich zu führen, muss jeder (wie bei seinen eigenen Messern auch) selbst einschätzen und tragen. Passaround heißt ja nicht automatisch, dass man das Messer öffentlich führen *muss* (auch wenn es für einen aussagekräftigen und umfassenden Test sicher sinnvoll ist).

Jepp, und da wäre /ich/ dafür, dass man [zB als Passaroundgemeinschaft] demjenigen Rückendeckung gibt.
Eingezogen ist ja auch nicht gleichbedeutend mit "weg".

Scheine da alleine dazustehen. Dann wären Tests mit "schwierigen" Foldern quasi nur noch Grabbeltests @home, die nimmt dann ja keiner mehr mit raus...mit Rückendeckung sähe das vielleicht anders aus...

Gruss, Keno
 
Hi Jungs,

nein, ich diskutiere nicht...(siehe oben:D)

Für mich sind alle "Pechvögel" vor dem Herrn gleich, daher finde ich Ausnahmen wegen der "Staatsmacht" ungerecht.

@lacis:
Zu 1)
Wenn ich aber doch auch mal ein 30cm Bowie oder nen fetten Folder
testen will, dann geht das nicht, weil Ihr nur noch MickyMaus-Messer
aufnehmen wollt?
Zu 2)
Paßt!

@Keno:

Wenn Du pauschal vorab Rückendeckung zum "möglichen" Gesetzesbruch geben wolltest, ala "mach damit was Du willst, wir helfen Dir schon", mach ich keinen Passaround mehr mit.


Passaround, sozusagen als öffentlichen Auftrag, sozial blablub zu machen find ich vom Ansatz her sehr gut!:super:;)

Beste Grüße,
Pit
 
Man sollte für zukünftige Passarounds möglichst Messer aussuchen, die laut aktueller Gesetzeslage unproblematisch sind

Das finde ich irgendwie den ganz falschen Ansatz.
Erstens ist das "langweilig", zweitens spielt das letztlich den Deppen, die das Gesetz für notwendig hielten, Argumente zu, a la "seht ihr, die Dinger braucht wirklich keiner" - und das ist Quatsch.

Ich will auch weiter zeitgemäße Messer im passaround. Rückendeckung für die Teilnehmer ist überlegenswert.

Zum Thema sozialadequater Grund: Umbenennung von passaround in: Publikumstest der Schneidwarenindustrie ;)?

Diskussionsbedarf sehe ich da auch.
 
Von einem vorher Bereitgestellten Pot halte ich wenig, zuviel Aufwand.

Sich um die Behördensachen kümmern, sollte wohl der machen, dem's abgenommen wurde, so oder so, egal, was >hier< rauskommt.

Gecko, das wundert mich einfach, dass du dich über Rückendeckung beschwerst...aber nun denn. Ich nehm' das mal zur Kenntniss.

Gruss, Keno
 
Wenn es aufgrund eines Gesetzes "enteignet" (bewusst in "") wird, dass wir hier alle in der jetztigen Form ablehnen (davon gehe ich aus), dann springt bei mir die Solidarität an.

So.
Ich auch noch einmal.

Klingt mir ein bisschen stark nach politischem Aktionismus und das wäre dann eine Vermischung, die mir nicht gefallen würde.

Wenn ein Messer aus einem Passaround dem aktuellen Tester gestohlen wird, dann ist das in meinen Augen eine noch viel größere Verletzung meines Rechtsbewusstseins und ein Vorgang den ich absolut ablehne. Trotzdem hat er dann halt einfach Pech.

Und woran will man festmachen, ob das Messer zu Recht oder zu Unrecht eingezogen wurde?

Wenn tatsächlich mal eins kassiert werden sollte, dann können diejenigen, bei denen dann die Solidarität anspringt immer noch eine Soli-Kasse eröffnen. Ich finde, dass es keine "Passaroundmesser-ist-weg-Ausnahmen" in den Regeln geben sollte.

Gruß
chamenos
 
Ich präzisiere die Ausgangsfrage nochmal:

Ein Passaroundmesser wurde "beschlagnahmt" (d.h. nicht unwiderbringlich wech, aber auf unbestimmte Zeit dem Zugriff des Teilnehmers entzogen.)

Die derzeit gültigen Passaroundregeln legen nicht fest, ab welchem Zeitpunkt der Ersatz beschafft werden muß.
Und eben diese Lücke bedarf IMHO einer praktikablen Regelung.

Wenn ich die derzeit gültige Regel hart auslege, bedeutet das, daß ich im Extremfall sofort nach der Beschlagnahme z.B. ein Ersatzmesser nachordern muß, sonst ist der termingerechte Weiterversand nicht gewährleistet.
 
... Wenn tatsächlich mal eins kassiert werden sollte, dann können diejenigen, bei denen dann die Solidarität anspringt immer noch eine Soli-Kasse eröffnen. Ich finde, dass es keine "Passaroundmesser-ist-weg-Ausnahmen" in den Regeln geben sollte. ...
D'accord.

Mit Verlaub, das ist eine sehr deutsche Diskussion.
Wir versuchen zu reglementieren, was möglicherweise Probleme machen könnte.
Da würde mir noch so einiges einfallen, was alles passieren könnte.

Ich bin sicher, dass sich bei einem echten, unverschuldeten Problem auch ein solidarisches Verhalten entwickeln wird - aber das per Regel einzufordern, taugt m.E. nicht.

Grüße,
Steffen
 
Hi Keno,

nun, eigentlich hab ich nur was gegen undifferenziertes, nicht im Einzelfall geprüftes, pauschal vorab solidarisieren.

Ich erinnere mich gerne an den Beitrag mit dem jungen Mann, der völlig zu unrecht:rolleyes:, zu Gröfazens Geburtstag am Bahnhof mit Messer und Teleskopschlagstock erwischt wurde.
Mit so jemand solidarisiere ich mich nicht wirklich gerne.:cool:

Eine Rückendeckung nur für Beschlagnahme lehne ich ab.
So ein Teil zu verlieren ist Pech; wenn das gff. abgenommen wird, weil man trotz Kenntniss der Zustände nicht aufgepaßt hat, ist einfach nur doof und finde ich nicht unterstützenswert.

Da man ursprünglich schon nicht für jeden Verlust die "Gemeinschaft" hernehmen wollte, behaupte ich, wir brauchen das für den speziell angesprochenen Fall auch nicht!

Ich bin groß, ich entscheide, ob ich das Risiko trage und steh für den Verlust gerade.
Oder, wenn mir das zu heikel ist, lasse ich die Finger weg.

Ich mach ja auch sonst keine P. bei Messern mit, wo ich mir den Ersatz nicht leisten könnte.

Aber auf meine Meinung kommt's eh nicht an, es gibt wahrscheinlich sogar eine vernünftige Möglichkeit, den Passaround weiterlaufen zu lassen.

Jeder zahlt das doppelte und bekommt den Anteil für das 2. Messer wieder zurück, wenn es nicht gebraucht wird.....

Gruß,
Pit

P.S.
Die Frage ist, wie man sonst eine vernünftige Rückendeckung aufbauen kann.
Versicherung scheidet aus, da verliehene Dinge nicht von der Privat-Haftpflicht / Hausrat versichert sein sollen. (wenn dem noch so ist...)
Sachen, die auf Grund einer Gesetzesübertretung eingezogen werden sind wahrscheinlich eh nicht versichert...
Fragen über Fragen....
 
Die derzeit gültigen Passaroundregeln legen nicht fest, ab welchem Zeitpunkt der Ersatz beschafft werden muß.
Und eben diese Lücke bedarf IMHO einer praktikablen Regelung.

Warum? Das seh ich genauso wie Florian.
Es gibt doch eine Regelung - wenn weg dann weg - Ersatz besorgen.

Und wenn man mit dieser Regelung so nicht einverstanden ist, darf man halt bei keinem PA mitmachen.
das ist für mich ein wenig "antragauferteilungeinesantragformulars"

D'accord.

Mit Verlaub, das ist eine sehr deutsche Diskussion.
Wir versuchen zu reglementieren, was möglicherweise Probleme machen könnte.
jaja wir Deutschen ;-)
 
Die derzeit gültigen Passaroundregeln legen nicht fest, ab welchem Zeitpunkt der Ersatz beschafft werden muß.
Und eben diese Lücke bedarf IMHO einer praktikablen Regelung.

Ich denke, man muss nicht alles Vorab regeln. Ich bin sicher, dass dann im Einzelfall eine gute und faire Lösung gefunden wird.

Ich verweise mal auf den Passaround mit der Little Viper: Dort war das Messer auf dem Postweg verschwunden. Abgesehen davon, dass bei Customs Ersatz nicht ohne weiteres beschafft werden kann, haben wir in diesem Fall entschieden, denn Passaround so langen auszusetzen, bis zumindest genau klar ist, ob das Messer unwiederbringlich verloren ist. Dennoch würde ich die Regeln so lassen, wie sie jetzt sind.
 
Ich habe gestern mit cheez geredet, und im ersten Moment sah ich es so wie er. Eine Nacht drüber geschlafen siehts anders aus ;)

Selbst wenn "wir" da solidatisch einspringen möchten - wer und nach welchen Kriterien soll entscheiden, ob das Messer zu "recht" oder zu "unrecht" eingezogen wird. Da sind wir schnell beim sozial adaequaten Gebrauch, den zehn Leute auf zwölf Arten definieren,

Wenn wir verlagen, derjenige solle sich um Herausgabe bemühen, ja wie konkret muss er das machen, damit den Regeln genüge getan wird? Besuch beim Polizeipräsidenten, Klage?

Wir würde IMO mit einer Regel mehr neue Probleme schaffen, als klären.

Deswegen: Wenn das Messer weg ist, ists weg - wie wenn es das eigene Messer wäre. Und es muss ersetzt werden. Wenn derjenige das Ding erfolgreich wieder zurückbekommt, kann ers ja behalten.

Ich würde einen Frist von 14 Tagen vorschlagen. Das sollte reichen, falls man das Ding auf den kurzen Dienstweg wieder zurückbekommt.

Wie wir das im konkreten Fall dann tatsächlich handhaben (solidarisch neues Messer kaufen, Hersteller kontaktieren, auch ich kann ja die zuständige Verwaltungsbehörde kontaktieren etc.) sollten wir im konkreten Fall bequatschen. Jedenfalls wäre das eine freiwillige Aktion und nicht so, dass Unbeteiligte sich von vorneherein auf etwas festlegen lassen müssen.

Pitter
 
Ich denke, man muss nicht alles Vorab regeln. Ich bin sicher, dass dann im Einzelfall eine gute und faire Lösung gefunden wird.

Ich verweise mal auf den Passaround mit der Little Viper: Dort war das Messer auf dem Postweg verschwunden. Abgesehen davon, dass bei Customs Ersatz nicht ohne weiteres beschafft werden kann, haben wir in diesem Fall entschieden, denn Passaround so langen auszusetzen, bis zumindest genau klar ist, ob das Messer unwiederbringlich verloren ist. Dennoch würde ich die Regeln so lassen, wie sie jetzt sind.

Finde ich gut, Zustimmung meinerseits.

Gruss, Keno
 
Wenn ich jetzt anfangen soll, für Böker (oder CRKT-) Passarounds vorab noch Geld einzusammeln, zu verwalten und danach wieder zurückzuüberweisen, dann war das mit Sicherheit der letzte Passaround, den ich veranstaltet habe.

Mir macht das so schon genug Arbeit (die ich gerne mache!),aber unnötig in die Höhe möchte ich den Aufwand nicht treiben.

Ich sehe das auch so: wer das Messer hat, ist verantwortlich.

Eine besondere Regel halte ich nicht für notwendig.

Eine zweiwöchige Verzögerung ist im Passaround sicher kein Beinbruch, wenn diese Pause der Wiederbeschaffung dient.

Es gibt im Ordnungswidrigkeitengesetz übrigens interessante Paragraphen über Entschädigungen bei Einziehung von fremdem Eigentum (§ 28).
 
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