Verbotener Schlüsselanhänger

Famarsa

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Guten Tag und die Runde,

ich brauche mal euren Rat.
Meine Frau hatte heute zu Redaktionszwecken im Gericht zu tun. Bei der Überprüfung an der Sicherheitsschleuse fiel auf, dass sie ein Mini-Messer am Schlüsselbund hatte.
Hätte man vorher dran denken können. Ich habe es ihr irgendwann mal angebastelt, seit dem ist es in Vergessenheit geraten und war nur noch ein ignoriertes Anhängsel.

Bei der Überprüfung wurde es ihr verständlicherweise für die Dauer der Verhandlung abgenommen. Danach bekam sie es wieder, mit dem Hinweis, dass es sich um einen schwierigen Gegenstand handelt, wenn er sich an ihren Gürtel befunden hatte, sie in einige Schwierigkeiten gebracht hätte.

Meine Frau hat sich im Stress nicht gemerkt, was genau gesagt wurde und war froh aus der Situation raus zu kommen. In meinen Augen ist das Messer ein einfacher Schlüsselanhänger, es hat eine Klingenlänge von ca. 30mm und ist beim besten Willen nicht mit einer Hand zu bedienen.

Könnt Ihr mir sagen, ob die überzogenen Herrschaften reagiert haben oder ob das Messer tatsächlich ein Problem ist?

Ich hänge Fotos von einem vergleichbaren Messer an.

Das mit den Fotos bekomme ich gerade nicht hin :-/

Wenn man bei Amazon diese Nummer ( B075GC1ZG6 ) kommt, kommt man zu einem vergleichbaren Messer.
Es ist ganz sicher keine Werbung, sollte ich damit Regeln gegen verstoßen, nehme ich es sofort raus.



Viele Grüße
Marcus
 
Naja .. wenn das Ding als Gürtelschnalle durchgeht/verwendet werden kann, könnte das hier greifen:

Waffengesetz in Deutschland - Teil 1: Messer und Schwerter | lexika.de (https://www.lexika.de/allgemein/waffengesetz-in-deutschland-teil-1-messer-und-schwerter/)

>>Als verbotene Gegenstände zählen auch solche, die in einem harmlosen Alltagsgegenstand verborgen sind


Der Sinn von dem Ding ist es ja grade nicht aufzufallen/als Messer erkannt zu werden.


Ich würde den Wachtmeistern für die Info danken!

cu Photmix

Edit sagt:
Ich hab nicht alles geprüft was in dem Link steht. beagleboy hatte eine Anmerkung gehabt, dass die Texte dort falsch sind/veraltet/whatever. Es ging mir hier nur um den Punkt "verborgene Klinge und das könnte hier zutreffen. Hoffe ich habe damit keine Falsch Infos verbreitet
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Fotomix,

Es lief wohl auch alles sehr korrekt ab, ich mache auch niemanden einen Vorwurf. Ich war bloß sehr irritiert, als meine Frau mir davon erzählte.

Das Teil als Gürtelschnalle, ich wäre darauf niemals gekommen, aber ja bei einem sehr sehr dünnen Gürtel könnte es gehen. Obwohl das Messer dann am Gürtel festhinge … Egal, fast Teil kommt weg. Anscheinend nochmal Glück gehabt.
 
Egal, fast Teil kommt weg.
Da tust du gut daran, Es gibt noch andere Beispiele für verborgene Schneidwerkzeuge, welche nicht gemocht werden: Messer im Spazierstock oder Regenschirm. Auch gerne mal im Armband und sogar im Ring am Finger. Lieber nicht führen sag ich mal. Die Controllettis sind auch auf dem Laufenden.
 
Das werden wir auch ab sofort beherzigen, Rocco.
Spazierstock, Regenschirm hatte ich auch als verboten gelesen und ist auch nachvollziehbar.

Aber dieser Schlüsselanhänger, es ist so fummelig das Messer da rauszuklippen, danach hat man nur einen Stummel in der Hand, der eigentlich erst nutzbar ist, wenn er umgedreht wieder in die Halterung kommt.

Das hatte ich nicht auf dem Schirm.
 
Moment bitte. Keiner verbietet einem, ein Messer in irgendeinem Alltagsgegenstand unterzubringen oder es als einen solchen zu tarnen. Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf Hieb- und Stosswaffen (also Messer mit Waffeneigenschaft).

Ein normales Gebrauchsmesser kann aussehen, wie es will.

Spazierstock -> Stockdegen -> Degen = Waffe -> Stockdegen verboten


Ein Messer mit einer einschneidigen Gebrauchsklinge von 30 mm Länge als Waffe zu deklarieren, ist schon sehr gewagt.

Anders, wenn es eine Dolchklinge wäre. Dolch = Waffe -> Verboten, wenn Alltagsgegenstand vorgetäuscht wird.

Edit: in dem Link von photomix steht nur Müll, da hatte jemand keine Ahnung, sorry. Und die Sachen sind nicht erst seit letzter Woche falsch.

Zweischneidige Klappmesser im Allgemeinen und einschneidige Klappmesser mit mehr als 8,5 cm Klingenlänge sind verboten.

Klappmesser, die kürzer als 8,5 cm sind (siehe „Verbotene Messer“), dürfen in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, sogar wenn sich die Klinge mit nur einer Hand ausklappen lässt. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die mit einer Handbewegung ausgeklappte Klinge nicht in dieser Position arretiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den kenne ich gut, ich habe damals die Vorarbeit und die Argumentationskette aufgebaut. ;)

Und das ist der einzige FB zu diesem Thema, der eigentlich am Gesetz vorbeigeht. Die Hawkbill-Version wurde von OE als SV-Mittel beworben; daß das so eingestuft wurde, ist in gewisser Weise nachvollziebar.

Aber die Utility-Klinge (mit Signalpfeife und Pipapo als Notfallwerkzeug) hat einen so klaren und eindeutigen Werkzeugcharakter und keinerlei objektive oder subjektive Waffeneigenschaft, daß ich diese Einstufung nicht nachvollziehen kann.

Ich hätte das damals gerne angefochten, aber die GL war dagegen.
 
Das Messer in der Gürtelschnalle/die Gürtelschnalle mit Messer ist doch auch verboten, da es als ein anderer Gegenstand (anstatt Messer) "getarnt" ist, oder irre ich mich? :unsure:

Dieses hübsche Teil besitze ich länger als 20 Jahre und habe es mind. 20 Jahre nicht mehr benutzt.
Buckle-Slippie-001.jpg


Klingenlänge - furchterregende 45 mm :rolleyes::

Buckle-Slippie-002.jpg
 
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