Messer auf Demo gibt Knast kann ich so nicht unterschreiben.
... aber:
§2 Absatz 3 des Versammlungsgesetzes:
"Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen."
Erfahrungsgemäß sah das (früher) in der Praxis bei Kontrollen so aus: Mal wird am kleinsten Messer gemotzt, aber man darf es trotzdem mitnehmen, manchmal geht es ganz problemlos, manchmal darf man mit 7 Meter langen Latten (für Transparente) durchmaschieren, mal werden diese eingezogen, mal darf man alle Messer (gegen Quittung) abliefern, bekommt diese aber danach aus einem VW-Bus wieder.
Also recht unterschiedlich. Mit direkt als Waffen einzustufenden Hieb- und Stichwerkzeugen bei Demos, kann ich keine persönliche Erfahrung beisteuern.