Verlängerungsmesser

Klb95

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Hallo zusammen,

Ich hab die SuFu benutzt aber zu dem Thema nichts gefunden darum versuch ichs mal hier.

Wie hier http://www.messerforum.net/showpost.php?p=718315&postcount=52 beschrieben; hab seit Kurzem ein klassisches Verlängerungsmesser.

Falls jemand nicht weiß wie das Messer funktioniert:

Im "eingeklappten" Zustand seht die Klinge ca. 11cm aus dem Griff und ist per Lever Lock gesichert.
Wenn man die Verriegelung löst kann der Griff nach hinten geklappt werden wodurch dass Messer ca. 12cm an Klingenlänge gewinnt.
Im "ausgeklappten" Zustand arretiert die Klinge ebenfalls.

Jetzt bin ich ins Grübeln gekommen wie das Messer rechtlich zu sehen ist; also Klappmesser oder Fixed. Und wie es in der Folge mit dem mitführen aussieht.

Mir ist klar dass dieser Messertyp eher selten und das Thema daher in der Breite nicht sooo relevant ist aber evtl. weiß jemand doch was genaueres.

Gruß Peter
 
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Hallo,
auf co2air ging es mal am Rande um die selbe Frage.

Meine Meinung:
Das Messer kann man klappen, also ist es ein Klappmesser! Punkt, fertig, Aus!
Das Gesetz erwähnt keine Verlängerungsmesser, also gelten dafür die gleichen Regelungen wie bei allen anderen Klappmessern.

Zum Verständnis würde ich den Griff nicht als Griff , sondern in diesem speziellen Fall als eine zusätzliche Messerscheide ansehen.

Nach dieser Begründung wären die Messer von ScorpioDesign / Gunther Löbach auch feststehend.
http://www.scorpiodesign.de/
 
Ich möchte alle Schreibwütigen (s. o.) dringend darauf hinweisen, dass die Frage des TO keine Meinungsumfrage ist! Entweder hat man juristische (also aus Gesetz, Gesetzeskommentar, Urteil, DV, Festellungsbescheid usw., dann aber bitte unter Angabe der Fundstelle bzw. mit Zitat) abgeleitete Gründe für die Einstufung des Messertyps ... oder man lässt einfach mal die Finger von der Tastatur.

Hier ist weder Spekulatien noch Gerüchtingen.:mad:

Und der Verweis auf unbegründete Meinungen in anderen Foren ist erst recht nicht zielführend (deshalb oben gelöscht)
 
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Moin

Ein Messer das man auf- und zuklappen kann ist ein Klappmesser.
Ob da die Klinge nun länger, kürzer oder genau so lang wie der Griff ist spielt keine Rolle.
Das Ding hat ne Achse und einen Verschlussmechanismus.
Und selbst wenn irgendein Schlaumeier nun meint, dass es im geschlossenen Zustand wohl einem stehenden Messer ähnlich wäre.... es gucken ja nur 11cm Klinge vor.

Ich würde es aus einem anderen Grund nicht führen, - das werde ich hier aber nicht öffentlich diskutieren.

Gruß
chamenos
 
In allen auf der bekannten BKA-Seite veröffentlichen Bescheiden werden vom BKA nur solche Messer als "feststehend" behandelt, bei denen die Klinge wirklich feststehend war. Hingegen wird expressis verbis das CS Triple-Action mit seinem völlig ungewöhnlichen "Klappmechanismus" genauso als Klappmesser behandelt, wie ein "Klappwurfstern", bei dem die Klingen laut Beschreibung übereinander geschoben werden (und damit auch nicht im Griff verschwinden? Bild fehlt leider). Von daher scheint mir eine Einstufung als festsehendes Messer durch das BKA in höchstem Maße unwahrscheinlich, da die eigentlich immer recht stringent sind. Demnach wäre es in Klappmesser und die 12-Regel wäre egal.

Als Advocatus Diaboli muß ich mich allerdings fragen ob man es als Einhandklappmesser mit den entsprechenden Rechtsfolgen werten kann. Da ich das Modell noch nicht in der Hand hatte und es auf den Bildern nicht erkennen kann: Läßt sich das Messer einhändig verkürzen oder verlängern und verriegelt es in dem einhändig erreichbaren Zustand? Wenn ja, könnte man mit etwas Böswilligkeit aus dem Verlängerungs- und/oder Verkürzungvorgang ein Klappmesser mit einer "einhändigen Feststellbarkeit der Klinge" konstruieren. Wenn dem so ist, ist es eine Frage der "Einhändigkeit, die hier ja schon bezüglich mit Geschick irgendwie "einhändig" zu öffnenden "Zweihändern" (z.B. einem Buck 110) verschiedentlich ohne Ergebnis diskutiert wurde. Wenn das nicht so ist, kann ich beim besten Willen keine taugliche gesetzliche Grundlage für eine problematische Einstufung finden.
 
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Guten Morgen,

erstmal Danke an alle für die Antworten.

@Polaris1977 nachdem man die Verriegelung löst wird der Klingengang nur durch die Reibung der Klinge mit den Backen gebremst.
Bei meinem Messer geht aber die Klinge so stramm dass man sie definitiv nicht mit einer Hand öffnen kann. (hab ich natürlich sofort versucht).

Im Grunde seh ich es 1:1 wie chamenos; auch wenn es feststehend wäre bleibt es unter 12cm.

Zum mitführen im Alltag ist es mir allerdings einfach zu unpraktisch.
(OT an: Aber es ist gut zu wissen dass mein Verlängerungsmesser nicht so gefährlich ist wie das Spyderco dragonfly Tattoo meiner Freundin.:steirer:)

Gruß Peter
 
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