Versicherung und Brandschutzvorschrifften für die Schmiede

G

gast131009

Gast
Hallo

Da ich immer noch auf Tauwetter warte um an meiner "Schmiede" wieterzubauen, sind mir einige Fragen zum Branschutz und den notwendigen Versicherungen gekommen.
Ich habe mir an einen alten Hühnerstall einen naja Carport angebaut.
Holzträger und Bretter mit einem Fundament aus Beton wenn es das Wetter zulässt :hehe:
Nun ist der Stall ja sozusagen grösser geworden und die Schmiede sollte doch nun mitversichert sein wenn sie fertig ist?
Feuerstelle und Rauchabsaugung muss man bestimmt vom Kaminkehrer abnehmen lassen, doch wie sieht es aus wenn doch mal ein Feuer "ausser Kontrolle" gerät?
Da in dem Gebäude nun doch einige Werkzeuge stehen hätte ich doch gerne eine gewisse Sicherheit.
Besonders würde mich interessieren welche Bescheinigungen ich brauche um nicht wegen Fahrlässigkeit oder sowas drannzukommen.
Welche Abstände zwischen Feuer und Holzwand sein müssen usw

Mein Versicherungsvertreter ist eher unterdurchschnittlich und ich wollte mich nun bei Fachmännern erkundigen :hehe:

Schon mal Danke
 
Hallo

Ähnliche fragen habe ich mir auch schon gestellt!??
Ich habe einen umgebauten holzschuppen/Stall wo ich meine schmiede rein baue. Ich muß auch noch auf tauwetter warten damit ich die esse entlich weiter mauern kann.)-:
Ich hatte überlegt was man an zulassungen braucht.
Jemand sagte mir das jede Feuerstelle in einem gebäude, im grunde eine genehmigung; zumindstens vom schornsteinferger; braucht?? Stimmt das so??
Der schuppen ist ja nur ein "schuppen" oder eben "ehemaliger stall". Darf man da überhaupt drin heizen?? Der gedanke kahm mir weil ich auch für den winter einen werkstattofen einbauen will.
Das schmiedefeuer Ist ja im prinzip nur ein halboffenes kohlefeuer mit rauchabzug.
Ich für meinen teil habe das glück das ich etwas abseits wohne und somit das risiko eingehen kann, keine schlafenden hunde zu wecken wenn ich den schornsteinfegerr das fertige stück eben ´nicht´ begutachten lasse. Hinterher darf ich gar nichts mehr machen!?
Zum Brandschutz würde ich ausreichend feuerlöscher in dem schuppen platzieren. Ist ja eigentlich klar.
Gegen wärmeabstrahlung, damit nichts in der nähe anbrennen kann, kann man mit stahlblech die wärmestrahlung eindämmen. Oder man ummauert die Esse von drei seiten(Ytong oder zeigel) und setzt dann darauf direkt den abzug.
Soweit meine gedanken dazu.

Kann einem das aufsichtsamt da vielleicht infos geben was man darf oder was nicht??

Grüße
Thomas
 
abstand

Hallo

Ich habe mal den kaminkehrer gefragt der die tage bei mir war. Er sagt, es gibt mindestabstände von Feuer/wärmestellen zu benachtbarten gegenständen oder wänden. Das hat auch mit dem material z.b der wand zu tun.
Z.B. Werkstattofen : In einem Holzschuppen ist das wesendlich schwieriger eine genehmigung zu bekommen als in einem steinschuppen. Der ofen muß bei holz,verständlicher weise wegen der wärmeabstrahlung, weiter weg von der wand stehen. Bzw die wand müßte bei näherem stehen gegen wärmestrahlung geschütz sein(blech)
Bei einer offenen feuerstelle sieht das noch schwieriger aus, da da ja der funkenflug dazu kommt.
Dazu konnte er mir aber nichts festes sagen. Aber ersagt das mir sein meister(oder eben jeder andere schornsteinfeger meister) dazu infos geben kann und ich einfach mal anrufen solle.
Wenn ich mehr weis melde ich mich einfach mal.

Grüße
Thomas
 
Zurück