Vorkasse keine Ware kein Geld

Rolf

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Hallo

es geht um einen Betrag von 55,- Euro welche ich per Vorkasse Mitte Juni 07 geleistet habe.

Ware ist trotz anfänglich gegenteiliger Ausage, jetzt nicht Lieferbar.
Rücküberweisung wurde mir vor ca. 3 Wochen zugesichert.

Telef. Nachfrage ergibt nur Ausflüchte.

Wisst Ihr einen Weg auch ohne Anwalt an sein Geld zu kommen?

Geht übrigens um keinen hier vertretenen Verkäufer, sondern um einen deutschen Internetshop für Munitionskomponenten.
 
Hatte ich auch mal. Habe freundlich drauf hingewiesen meine Ware zu kriegen oder das Geld. Als es wieder nur Ausflüchte gab, kam meine Ansage, dass ich bis zu einem bestimmten entweder Geld oder Ware haben möchte oder ich gehe zu den Jungs in grün. Haben sie mir wohl nicht geglaubt. Ich habe eine Betrugsanzeige gemacht. Die Polizei scheint ganz gut Druck gemacht zu haben, bei einem Telefonat konnte ich raushören, dass sie solche Aktionen nur für bedingt komisch halten. Irgendwann hatte ich das Geld dann auf dem Konto.
Der Betrag war nur unwesentlich höher als Deiner, aber da ging es mir ums Prinzip. Ich kann es nicht ausstehen, wenn manche "Händler/Shops" meinen, dass man mal eben locker einen Vertag brechen kann ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen.
 
Wisst Ihr einen Weg auch ohne Anwalt an sein Geld zu kommen?

Mahnbescheid. Wenn er blöd ist, vergisst er zu widersprechen. Wenn er klug ist, widerspricht er :irre: Dann gehts vor Gericht. Das geht, bei dem Streitwert, grundsätzlich auch ohne Anwalt.

Zu beachten ist mindestens ;) zweierlei: Verpfuscht ist verpfuscht, sprich, wenn man nicht genau weiss, was man macht, läuft man gefahr, irgendwelche Formfehler zu begehen. Eventuell hilft einem bei Gericht ein Rechtspfleger - mal nachfragen.

Grundsätzlich wird man Dir anwaltliche Hilfe zugestehen müssen. Diese, plus Gerichts- und Nebenkosten, muss der Gegner letztlich zahlen, so Dein Anspruch rechtsmäßig ist. Grundsätzlich heisst, nem nackten Mann kann man nicht in die Tasche langen. Die Gefahr trägts erstmal Du (Du musst vorschiessen).

Geht auch online: http://www.online-mahnbescheid.de
Siehe auch dortige Beispielrechnung und die Vorraussetzungen für ein Mahnverfahren, zB Fälligkeit.

Du kannst Anzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft erstatten. Das kostet nichts. Aber das Strafverfahren ist nicht dazu da, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Kann trotzdem sein, dass es das Verfahren beschleunigt.

Alles IANAL

Grüße
Pitter
 
Gerichtliches Mahnverfahren wäre der richtige Weg. Vorab muss aber sichergestellt sein, dass die Zahlung unstrittig ist und der Schuldner tatsächlich in Zahlungsverzug ist. Um mögliche Formfehler auszuschließen würde ich einen rein sachlichen Brief mit Zahlungsfrist (im Format TT.MM.JJJJ) und Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens schicken. Die Forderung muss genau beschrieben und begründet sein. Angemessene Frist wäre für mich 10 Tage. Drängeln bringt nichts. Wenn es zum Mahnverfahren kommt, dauert es ohnehin Monate. Versand als Einwurfeinschreiben, weil dessen Empfang nicht abgelehnt werden kann.

Soweit würde ich erstmal gehen. Ob Du dann tatsächlich das Mahnverfahren beantragst, kannst Du später noch entscheiden. I.d.R. lässt sich der Schuldner nicht auf ein Mahnverfahren ein und zahlt.

IANAL


@ Pitter

Mahnbescheid. Wenn er blöd ist, vergisst er zu widersprechen. Wenn er klug ist, widerspricht er

Was soll am Widerspruch klug sein? Gehst Du davon aus, dass der Gläubiger wegen der geringen Summe kein Verfahren einleitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist meiner Meinung das ,das sich dieser Unsinn mit der VK eingebürgert hat. Ich habe hier im Forum schon Messer zur Ansicht ohne VK verschickt und immer mein Geld erhalten. Natürlich verschicke ich keine Päckchen sondern Einschreiben, Pakete etc.

Mein Rat:Anzeige erstatten, das Strafrechtsverfahren kann das Zivilrecht enorm beschleunigen. Oder was Pitter vorschlägt: Mahnbescheid.
 
Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich werde Mitte nächster Woche noch abwarten .

Danach die Fristsetzung mit Androhung einer Strafanzeige wegen Betrugs und gleichzeitigem Mahnverfahren.

Gruß
Rolf
 
es geht um einen Betrag von 55,- Euro

Wisst Ihr einen Weg auch ohne Anwalt an sein Geld zu kommen?

Wie es ohne Anwalt (vielleicht) geht wurde ja schon beschrieben.

Es geht aber auch mit:
In meinem Fall gings um Schleifbänder für 110 Euro, die bezahlt und geliefert wurden.
Dafür waren sie so alt, dass sich die Klebung löste.
Ich trat vom Kauf zurück und verlangte Rückabwicklung.
Der Verkäufer lehnte ab.

Deshalb beauftragte ich einen RA (ohne RS-Versicherung) und nach einiger Wartezeit traf tatsächlich mein Geld wieder ein.

Fazit:
Auch wenn der RA den selben Satz in den Schriftsatz schreibt wie ich, scheint er doch wirkungsvoller zu sein.

Insofern würde ich diesen Weg nicht von vorneherein ausschliessen.

Hans
 
@ Pitter
Was soll am Widerspruch klug sein? Gehst Du davon aus, dass der Gläubiger wegen der geringen Summe kein Verfahren einleitet.

Sagen wir mal so. Klug wäre, überhaupt keine krummen Dinger zu drehen. "Klug" im Sinne derer, die nicht mal was verpennt haben, sondern bei denen das Nicht-Begleichen von Forderungen zur Geschäftsidee gehört, ists, alles auszusitzen. Das ist "Klug" in dem Sinne, dass viele einfach aufgeben, und die Kohle abschreiben, weil sie keinen Stress wollen.

Klar, bis sie an den richtigen kommen. Meiner Lebenserfahrung nach dauert das allerdings idR viel zu lange :(

Pitter
 
Das Problem ist meiner Meinung das ,das sich dieser Unsinn mit der VK eingebürgert hat. Ich habe hier im Forum schon Messer zur Ansicht ohne VK verschickt und immer mein Geld erhalten.

Ich nicht. Und jeder andere Händler kann Dir da das gleiche Lied singen.
Um mal was klarzustellen - ein Mahnverfahren mitzumachen ist für einen Schuldner nicht billig. Und wenn er eine EV abgeben muss, oder bei persönlich haftenden Kaufleuten auch noch eine Insolvenz droht, dann ist das ziemlich unlustig.

Innerhalb von D (!) habe ich deswegen auch kein Problem damit, auf Vorkasse zu bestellen.

Das Problem ist vielmehr, dass zuviele Gläubiger diesen Schritt nicht wagen, nach dem Motto - Hauptsache, ich bekomm noch a bisserl was ;) Da ist zwar was dran. Andererseits macht es das eben leichter, die Leute zu bescheissen.

Pitter
 
Danach die Fristsetzung mit Androhung einer Strafanzeige wegen Betrugs und gleichzeitigem Mahnverfahren.

Das hilft meistens schon weiter.

Mein Psalm in den Fällen lautet:

  • Fristsetzung (kurz)
  • Nach Frist werden alle Kosten die mir entstehen geltend gemacht
  • Rechtsbeichtand wird hinzugezogen, Zivilklage (wie beschrieben halt Mahnbeschei usw.) vorbereitret
  • Anzeige Erstattet
  • Handelkammer und Verbraucherschutz Organisationen benachrichtigt
  • in Zahlreichen Foren und im Bekanntenkreis auf den Fall hingewiesen
Sprich ich mach dem Klar das sein Leben zur Hölle wird.

Ach so im Betreff sollte selbstredend fett "Letzte Mahnung" stehen. ;)

Nach schreiben dieser Art haben bisher zum Glück alle bezahlt. :p

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
meiner einer von der anderen seite ist da inzwischen ziemlich gefrustet über die ganze einstellung der käufer.
ich setze inzwischen nach 4 wochen eine zahlungsfrist von weiteren 2 wochen und dann gibts ohne weitere warnung das volle programm.
mich kotzt das inzwischen sowas von dermassen an, das ich überlege alles nur noch per vorkasse zu machen.
bei meinem anwalt liegen im moment aussenstände, die er versucht einzuklagen, über 15000euro.... :-(... und da sind einige dabei, wo ich mir fast sicher sein kann das da nie was kommt..... aus prinzip gehe ich da aber bis zum bitteren ende, auch wenns mich nen heidengeld dazu kostet.
 
Das hilft meistens schon weiter.

Mein Psalm in den Fällen lautet:

  • Fristsetzung (kurz)
  • Nach Frist werden alle Kosten die mir entstehen geltend gemacht
  • Rechtsbeichtand wird hinzugezogen, Zivilklage (wie beschrieben halt Mahnbeschei usw.) vorbereitret
  • Anzeige Erstattet
  • Handelkammer und Verbraucherschutz Organisationen benachrichtigt
  • in Zahlreichen Foren und im Bekanntenkreis auf den Fall hingewiesen
Sprich ich mach dem Klar das sein Leben zur Hölle wird.


El

Punkt 1, keine Wirkung und kein rechtlicher Halt
Punkt 2, Kosten? belege die erstmal.
Punkt 3, Ist okay.
Punkt 4, auch okay
Punkt 5, Humbug
Punkt 6, siehe Punkt 5.

So ein Quatsch, entweder ich gebe den Fall weiter, oder ich setze wen mehrfach in Verzug ( was in der Regel funzt) .
Ansonsten soll es halt jeder so kompliziert machen, wie er Zeit hat.

Stefan

Zu dem Spruch, daß das Leben zur Hölle wird sei Dir Nachdenken empfohlen. Was für ein Spruch ist denn das??????????????
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

@Diesel

Zitat von El Dirko

in Zahlreichen Foren und im Bekanntenkreis auf den Fall hingewiesen



Damit habe ich eine gute Erfahrung gemacht. Ich habe über ein Forum nach weiteren geschädigten Personen gesucht, wir haben alle eine Strafanzeige mit der gleichen Aktennummer erstattet und die Gerichte - Strafverfolgungsbehörden sehen so besser das ganze ausmaß. Mit dem Ergebnis das der gute Herr eine Wohnung auf Staatskosten bekommen hat.

mfg

wesswein
 
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