Waffen im Karneval

Waffengesetz

Hm.. tönt ja vernünftig. Insbesondere wenn man bedenkt wieviel Alkohol da mit im Spiel ist.

Bei uns in der Schweiz gilt ein Schwert nicht mal als Waffe!! Könnte da also locker flockig mit meinem Katana durch die Stadt spazieren. :haemisch:
Übrigens für nen Pfefferspray brauchte man bis vor 1 1/2 Jahren noch nen Waffenschein. Wir Eidgenossen sind in der Gesetzgebung auch nicht immer ganz logisch... :irre:
 
Hobbes schrieb:
Hm.. tönt ja vernünftig. Insbesondere wenn man bedenkt wieviel Alkohol da mit im Spiel ist.

Bei uns in der Schweiz gilt ein Schwert nicht mal als Waffe!! Könnte da also locker flockig mit meinem Katana durch die Stadt spazieren. :haemisch:

Das können wir in Deutschland auch,obwohl das Katana als Waffe gilt ,denn bei uns das Waffentragen nicht allgemein verboten .
ABER immer schön einzeln. Die Karnevalisten müssen sich nur deshalb durch Anfrage absichern, weil sie mit Karnevalsdegen Aufmärsche in Zugstärke unter freiem Himmel durchführen und an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen wollen.


Wenn Du glaubst ,die Schweiz habe seltsame Gesetze:
In Deutschland gibt es tatsächlich den Straftatbestand
"Bildung bewaffneter Haufen"
 
säbel

zum thema karnevalssäbel gibts einen interessanten leserbrief im neuen MM.

bernd
 
Hobbes schrieb:
Bei uns in der Schweiz gilt ein Schwert nicht mal als Waffe!! Könnte da also locker flockig mit meinem Katana durch die Stadt spazieren.
in der Schweiz gilt ein Schwert so quasi als Bürgerausweis, denn bei der Landsgemeinde ist nur ein Schwertträger abstimmungsberechtigt
 
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