Bin ´63 in der DDR geboren und konnte schon als 8-Jähriger Fahrtenmesser mit >12cm Klingenlänge kaufen.
Waren zwar stumpf wie Hulle, haben aber gefetzt. Und geschliffen wurden die am Schleifbock.
Kann mich an keine Regulierungen erinnern.
Damals hatte eh der ABV das Sagen. (ABV = Abschnittsbevollmächtigter der Polizei [da hatte die Exekutive noch was zu sagen und musste respektiert werden])