Waffenrecht und Dolche

TimM.

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Hallo!

Wer weiss, ob (wie in der Schweiz) restriktivere gesetzliche Regelungen hinsichtlich dem Besitz/Führen von Dolchen geplant sind?
 
Nein, im aktuellen Entwurf sind im Bereich der feststehenden Messer nur Faustmesser betroffen.
 
Das muß aber nicht bedeuten, daß Dolche nach dem Totalverbot von Butterflies, Faustmessern und zahlreichen Springmessern nicht als nächstes auf die Liste kommen.

Wenn der Entwurf so Gesetz wird können in Zukunft beliebige Gegenstände ohne Gesetzgebungsverfahren vom Innenministerium zu verboteten Waffen erklärt werden und diese Gelegenheit wird "schnelles Handeln" zu demonstrieren wird sich wohl kein Innenminister entgehen lassen sollte es eine Tat mit einem bestimmten Messer auf die Titelseite der "BILD" schaffen :angry:
 
Ich könnte mir vorstellen, weil es sich bei diesem Dolch ja geradezu anbietet
schweiz1.jpg

daß irgendein Übereifriger den auch verbieten will. Man kann ihn ja am Griffende wunderbar als Stoßdolch fassen.
 
Jetzt müsste eigentlich ein Aufschrei durch die Sammler/Händler von historischen Hieb-, Stoß- und Blankwaffen gehen, weil diese Art von Dolch heiß begehrt ist.
Inoffiziell als "schwarze" bzw. "braune" Dolche öfters ins Annoncen zu finden, die Farbe passend zur Vervollständigung der damaligen Uniform.

Also sollten vielleicht zuletzt auch noch Sammler-/Händlerverbände vorsorgehalber informiert werden ?

Gruß Andreas/Luftauge
 
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