WaffG in Ö

Wolfgang

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Hallo Österreicher,

ist es denn tatsächlich möglich,daß Ihr unter Umständen ein schönes Sortiment von H&K besitzen dürft?

Ich hab mal in eurem WaffG gestöbert und bin da über die §17 Abs.3 und §18 Abs.2 gestolpert.
Nun, da könnt man doch meinen es sei nicht so schwierig die Ausnahme zu bekommen.
Habt Ihr denn Erfahrungen mit diesen § und ihrer Anwendbarkeit?
Ist es möglich oder Mumpitz?
Laßt doch mal hören.
 
Hi!
Nachdem ich gelegentlich bei der IWÖ aushelfe, hab ich etwas Überblick- und demnach muß ich leider sagen: keine Chance. Mir ist KEINE EINZIGE Ausnahmegenehmigung bekannt, die nach 1996 (neues WaffG) erteilt worden wäre und auch davor gibts nur einige wenige (zB. an einem berühmt berüchtigten Landeshauptmann..) Egal ob Vollautomat, Schalldämpfer oder Pump Gun, die Chancen stehen gleich Null, selbst wenn man in einer Sicherheitsfirma beschäftigt ist. Ja selbst für Hohlspitzmunition erhalten nichtmal Jäger eine Ausnahme. Das "berechtigte Interesse" ist de facto nicht nachzuweisen bzw. der Nachweis wird nicht akzeptiert. :irre:

MfG

Gerald
 
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