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"WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), Waffenliste>Verbotene Waffen>Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind"
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