HankEr
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Hier nocheimal eine Zusammenfassung dessen was sich im neuen Waffenrecht (welches heute den Bundestag passiert hat (die Zustimmung im Bundesrat scheint wohl nur noch Formsache zu sein)) im Bezug auf Messer, sowie Hieb- und Stichwaffen --- ändern wird.
Verboten werden die folgenden Gegenstände:
Alle Waffen (also auch Dolche, Schlagstöcke, Bajonette, alle Springmesser, Speere, Armbrüste, ...) müssen dann vor Abhandenkommen gesichert aufbewahrt werden.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es wohl eine 4 Monatige Übergangsfrist mit einer Amnestie für alle die geben, die die dann verbotenen Waffen, zerstören, von ihrem Verbotsmerkmal befreien, oder abgeben.
Verboten werden die folgenden Gegenstände:
- Springmesser deren Klinge nicht seitlich aus dem Griff kommt
- Springmesser deren Klingenhöhe nicht mindest 20% der Länge beträgt
- Faustmesser (Ausnahme Jäger und Kürschner)
- Butterflymesser
- Wurfsterne
Alle Waffen (also auch Dolche, Schlagstöcke, Bajonette, alle Springmesser, Speere, Armbrüste, ...) müssen dann vor Abhandenkommen gesichert aufbewahrt werden.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es wohl eine 4 Monatige Übergangsfrist mit einer Amnestie für alle die geben, die die dann verbotenen Waffen, zerstören, von ihrem Verbotsmerkmal befreien, oder abgeben.