WE Knife Double Helix

bigbore

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Das WE Knife Double Helix wird von verschiedenen Händlern in D angeboten.

https://www.boker.de/taschenmesser/we-knife/double-helix-blue-01we182

Was unterscheidet es eigentlich von einem verbotenen Fallmesser nach Anlage1 WaffG?



2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)



Nachtrag: Die Klinge des WE kann nicht wie bei einem Axis-Lock einfach aufgezogen werden, es muss erst die Verriegelung gelöst werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

im Gegensatz zur Definition von Springmessern in 2.1.1 steht hier ergänzt "aus dem Griff". Ich habe Fallmesser bisher immer nur mit quasi "manuellen OTF" assoziiert, das die Klinge also vorne, und nicht seitlich öffnet.

Sonst müsste ein Button-Lock auch unter das Verbot fallen?

Gruß,

Nick
 
Sonst müsste ein Button-Lock auch unter das Verbot fallen?

Falls der Button Lock eine Feder auslöst - nö, dann Springmesser
Falls Du aus dem gleichen Messer die Feder ausbaust - dann Fallmesser.

Ja, das ist gaga. Denn das heißt, wenn Du aus einem legalem Button Lock Springer die Feder ausbaust, wirds ein Fallmesser = verbotener Gegenstand. Kanns ja nicht sein und ist IMO auch nicht Sinn des Gesetzes.

Ich hab mich genau zu dem Thema auf der IWA mit jemandem unterhalten (kriegs nicht mehr auf die Reihe, wer das war. Marc? Hatte zu viele Gespräche). Jedenfalls meinte derjenige, dass auch ein Mitarbeiter des BKA, zuständig für Feststellbescheide, das als "gaga" sieht und der Ansicht ist, "Fallmesser" meint das, was man unter Fallmesser versteht, nämlich genau das Fallschirmspringer-Messer (Lesbarkeitsbindestrich) und Baugleiche. Aber erstens hab ich das halt nur gehört und zweitens gibt der Gesetzestext die Meinung nicht her.

Pitter
 
Falls der Button Lock eine Feder auslöst - nö, dann Springmesser

Also nach den diversen YT-Videos zu den Ding ist das grade nicht der Fall, sondern man muß aufschleudern oder sonstwie manuell öffnen wie bei einem Axis.

Aber erstens hab ich das halt nur gehört und zweitens gibt der Gesetzestext die Meinung nicht her.

Das Verbot für Fallmesser wurde damals eigens für das "Fallschirmmesser" gemacht, aber damals hat man halt bei der Gesetzgebung noch handwerklich halbwegs sauber gearbeitet und eine abstrakte Beschreibung verzapft. Ob das "Fallschirm" früher mal die quantitative Rolle in kriminellem Kontext spielte, wie der Gesetzgeber annahm, läßt sich wohl nicht mehr klären. Heute dürfte das aber auf jeden Fall nicht mehr der Fall sein. Zudem dürften heute nur (noch) wenige Vollzugsbediensteter wissen, was ein Fallmesser ist und ein solches erkennen. Mit Verfahren oder FBs deswegen ist daher wohl so schnell nicht zu rechnen.
Einen gewissen "Sinn" in sich mach das Fallmesserverbot insofern, als das es theoretisch verhindert, daß Verbotene Springer oder legale Springer durch Minderjährige mittels entfernen der Feder "umgebaut" werden. Der Gesetzgeber hatte Springer ja eingeschränkt oder verboten, weil sie besonders "schnell und überrraschend" zum Einsatz gebracht werden können. Das gilt ja für durch Umbau"Fallmesser" auch noch etwas und die Regelung ist in sich stringent. Womit ich natürlich nicht sagen will, daß ich die Gesamtreglung irgendwie sinnvoll finde.
 
Moin

Also nach den diversen YT-Videos zu den Ding ist das grade nicht der Fall, sondern man muß aufschleudern oder sonstwie manuell öffnen wie bei einem Axis.

Hatte das Messer vor ein paar Monaten in der Hand.... es ist als Zweihandmesser konzipiert, lässt sich aber dach dem Entriegeln auch vortrefflich aufschleudern.


Das Verbot für Fallmesser wurde damals eigens für das "Fallschirmmesser" gemacht,

Woher hast du diese Information?

Es gab diese Messer in deutlich eleganterer Ausführung von zahlreichen Solinger Herstellern (Wingen und Klaas fallen mir da spontan ein) und sie waren speziell in den 60er und 70er Jahren gern genutzte Requisite für den unterweltaffinen Filmbösewicht ... neben den klassischen Italienischen Springmessern.

Hier mal ein Link um die Erinnerung aufzufrischen ;) : http://billdeshivs.com/bd/index.php...oducts_id=55&zenid=knhrvc9brekocess4tneha3j02

Und diese Messer waren mit einer maximalen Klingenlänge von 8,5cm zu kaufen ....bis zum kompletten Verbot von Fallmessern.

Das typische Fallschirmkappmesser war schon vorher verboten, da die Klinge der beim Bund ausgegebenen Messer länger als 8,5cm war.

Gruß
chamenos
 
Wie das Gesetz "gemeint war" spielt keine Rolle.
Spätestens seit der Einstufung der Cold Steel Paradox als verboten ist klar dass es einzig auf die Buchstaben des Textes ankommt.
Und in der Anlage wird, im Gegensatz zu Springmessern, keine Ausnahme für seitlich öffnende gemacht.
 
Also nach den diversen YT-Videos zu den Ding ist das grade nicht der Fall, sondern man muß aufschleudern oder sonstwie manuell öffnen wie bei einem Axis.

Ja, ich bezog mich auch explizit auf die angesprochenen Button Lock Springer. Du hast recht, ich schweifte ab ;)

Womit ich natürlich nicht sagen will, daß ich die Gesamtreglung irgendwie sinnvoll finde.

Das haste schön gesacht. So schön, dass ich fast meinen Averna auf dem Schreibtisch verteilt habe. Ansonsten Ack und einen schönen Abend.

Pitter
 
Woher hast du diese Information?

Die wichtigste und vor allem online verfügbare Quelle ist hier in der besonderen Begründung zu § 18 Abs.1 Nr. 5 WaffG (alt!). Ich meine mich zu erinnern, in dem Bundesratsplenarprotokoll von damals auf Papier in der Unibibliothek noch näheres gelesen zu haben, das ist aber leider nich so einfach verfügbar.
Ich habe persönlich auch mal einzelne Erfahrungsberichte von Polizisten aus den späten 40ern und 50ern dazu gehört, habe dazu aber keine validen Belege.

Ja, ich bezog mich auch explizit auf die angesprochenen Button Lock Springer. Du hast recht, ich schweifte ab
Ich hatte meinerseits auf dem Tablet den vorangangenen Post von Nick übersehen, auf den Du reagiert daher war meine Post zu Dir da auch nicht ganz passend.

Wie das Gesetz "gemeint war" spielt keine Rolle.
Spätestens seit der Einstufung der Cold Steel Paradox als verboten ist klar dass es einzig auf die Buchstaben des Textes ankommt.
Naja, beim Paradox und noch mehr beim FB zum TDI wurde ja eher contra legem argumentiert, wobei sich zu dem was "gemeint" war aus der untechnischen Gesetzesbegründung des Butterfly+Faustverbotes aus 2002 halt alles oder nichts herleiten läßt.

Die große Frage für die Praxis dabei allerdings sein, ob daß ein Hoheitsträger so erkennt, denn bei Fallmessern an sich war ja bisher schon oft schon Ende Gelände ...
 
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