Welche legalen Grunde (Vorwände) gibt es zum Führen von Einhandmessern?

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Kniknick

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Hallo
Ich habe mir in letzter Zeit ein paar Einhandmesser zugelegt (unter 5cm klingenlänge; selbst feststellend; nur einseitig geschliffene Klinge ).
Ich bräuchte ein paar Gründe um eins dieser Messer legal bei mir mitzuführen.
Oder gibt es gar keine Gründe um ein dieser Teile mitzuführen.
Würde als Grund z.B.:als Hobby schnitzen reichen.
Oder z.B: In der Kunstuni zum schneiden von dicken Styroporplaten?

Schon einmal vielen Dank im Voraus:super: :)
Bitte nur Produktive Antworten

(PS: Brauche es um mein Holz-Kunstwerk zu vollenden.
sollte ich das Kunstwerk dann auch bei mir mitführen damit es mir geglaubt wird??)
 
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woher sollen wir wissen wofür du denn die Messer brauchst? Ich nehm meine immer zum schneiden....
 
Ein lediglich als Vorwand dargebrachter Grund wird im Einzelfall üblicherweise weder einen staatlichen Vollzugsbediensteten, geschweige den einen Widerspruchsbearbeiter oder Richter von einem berechtigten Interesse für das Führen überzeugen, wäre also i.d.r. völlig nutzlos.
 
Ich bräuchte ein paar Gründe um eins dieser Messer legal bei mir mitzuführen.

Es gibt keine Liste mit anerkannten Gründen...... mal von solch schwammigen Begriffen wie "Brauchtumspflege" oder "Berufsausübung" abgesehen.

Würde als Grund z.B.:als Hobby schnitzen reichen.
Oder z.B: In der Kunstuni zum schneiden von dicken Styroporplaten?

Zum Schnitzen nimmt man Schnitzmesser...... und zum Schneiden von Styropor einen heißen Draht.


Ich schlage dir vor, dass du dich hier mal in Ruhe im Unterforum Recht ins Thema einliest. Dann wirst du merken, dass du auf deine Frage keine verbindliche Antwort bekommen kannst.

Hier mache ich mal zu.

Gruß
chamenos
 
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