Andreas
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Aus gegebenem Anlaß!
Heute bekam ich eine beunruhigende Meldung über den Zoll, bzw. eine Landesbehörde:
Beim Import mehrer Messer wurden folgende Messer nach der Beschau durch den Zoll beschlagnahmt und an die zuständigen Landesbehörde zur Prüfung weitergegeben:
Gerber Covert Applegate/Fairbairn, 2-Edge (PartNr. 5785)
Smith&Wesson Frame Lock (PartNr. SW3500S)
Laut Gutachten der Landesbehörde handelt es sich bei den genannten Messer um Fallmesser mit einer Klingenlänge über 8,5cm. Die Folge: Beschlagnahmung
Es stimmt zwar, das die Klingenlänge mehr wie 8,5cm beträgt. Jedoch handelt es sich bei beiden Messern um normale, manuelle Klappmesser.
Was das für die Zukunft bedeuten würde, wenn die Entscheidung der Behörde so Bestand behält, kann sich glaube ich jeder selber ausrechnen, oder?
[ 22-02-2001: Beitrag editiert von: Andreas ]
Heute bekam ich eine beunruhigende Meldung über den Zoll, bzw. eine Landesbehörde:
Beim Import mehrer Messer wurden folgende Messer nach der Beschau durch den Zoll beschlagnahmt und an die zuständigen Landesbehörde zur Prüfung weitergegeben:
Gerber Covert Applegate/Fairbairn, 2-Edge (PartNr. 5785)

Smith&Wesson Frame Lock (PartNr. SW3500S)

Laut Gutachten der Landesbehörde handelt es sich bei den genannten Messer um Fallmesser mit einer Klingenlänge über 8,5cm. Die Folge: Beschlagnahmung

Es stimmt zwar, das die Klingenlänge mehr wie 8,5cm beträgt. Jedoch handelt es sich bei beiden Messern um normale, manuelle Klappmesser.
Was das für die Zukunft bedeuten würde, wenn die Entscheidung der Behörde so Bestand behält, kann sich glaube ich jeder selber ausrechnen, oder?

[ 22-02-2001: Beitrag editiert von: Andreas ]