Feuerwehren dürfen ab dem 1. April 2003 nur noch Rettungsmesser verwenden, die nicht durch das neue Waffenrecht verboten sind. Ulrich Behrendt, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), rät: "Sofern noch nicht erfolgt, ist eine umgehende Prüfung der vorhandenen Rettungsmesser ratsam, gegebenenfalls unter Beratung der örtlichen Ordnungsbehörden und Polizeidienststellen oder bei größeren Feuerwehren durch die Rechtsabteilung."
http://www4.aplusa-online.de/cipp/md_aplusa/custom/pub/content,lang,1/ticket,g_u_e_s_t/oid,2085
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