Wffg

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Granol

Mitglied
Beiträge
19
Im WFFG gibt es einen Begriff, den ich nicht verstehe:

Diese Messer dürfen nach § 42 WaffG nicht bei „öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen“ geführt werden (man darf sie also nicht zugriffsbereit bei sich haben)."

Was bedeutet "zugriffsbereit" ?????????
 
bitte die froumssuche im unterforum politik und recht bemühen. das wurde oft genug besprochen.

grüße,
olli
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück