Im WFFG gibt es einen Begriff, den ich nicht verstehe:
Diese Messer dürfen nach § 42 WaffG nicht bei „öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen“ geführt werden (man darf sie also nicht zugriffsbereit bei sich haben)."
Was bedeutet "zugriffsbereit" ?????????
Diese Messer dürfen nach § 42 WaffG nicht bei „öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen“ geführt werden (man darf sie also nicht zugriffsbereit bei sich haben)."
Was bedeutet "zugriffsbereit" ?????????