wg Fixed bei Veranstaltung 15 Monate Spass + abgewehrtem Strafbefehl (WaffG+VersG)

polaris1977

Mitglied
Beiträge
2.320
So, numal das Ganze nach endgültigem Abschluß der Verfahrens und mit etwas Ruhe und Abstand.

15 Monate zweifelhafter Spasss wegen ein paar offensichtlich ebenso übermotivierter wie unterqualifizierter Staatsdiener.
Das Wesentliche dazu folgend, der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit halber mal chronologisch, teilweise nach zwischenzeitlicher Akteneinsicht und sonstiger Erkenntnisse rekonstruiert:


  • 2 Kriminalbeamten des Staatsschutzes fiel letztes Jahr bei einer öffentlichen Veranstaltung mein nicht auf dem Präsentierteller, aber wie üblich auch nicht verdeckt getragenes Böker+/Krein Bulldog -EDC auf 5 Uhr an meinem Gürtel auf, die mir deshalb ein strafbares Verhalten unterstellten. Nachdem im Rahmen der sich daraus ergebenen Diskussion deutlich wurde, daß die Beiden mir zwar eine unvollständige Paragraphenkette aus dem WaffG als Tatvorwurf für eine beabsichtige Anzeige und Sicherstellung nennen konnten, aber ansonsten offenbar lediglich über Halb- bzw. eher Viertelwissen verfügten, erschien mir das Ganze wenig zielführend, so daß ich es bei einem formalen Widerspruch gegen die quittierte Sicherstellung und ein entschiedenes Verwahren gegen den geäußerten Tatvorwurf beließ. Während ich solche Wissenslücken bei einfachen Schupos ja durchaus noch verständlich finde, bewerte ich es als erschreckend, wenn Beamte der Staatsschutzabteilung des LKA, die dienstbedingt typischerweise mit solchen Fragen zu tun bekommen, hier offensichtlich für ihren Dienst weitgehend unqualifiziert agieren und mit ihrem Unwissen unter Zuhilfenahme ihrer gesetzlichen Befugnisse und Verweis aufs Legalitätsprinzip Bürger belästigen.
  • Später, nach der Veranstaltung habe ich dann nochmal nachgeschlagen und versucht den etwas wirren Tatvorwurf zu rekonstruieren. Es ergab sich daraus (wie ich mittlerweile weiß, auch zutreffend), daß man mir eine Straftat gem. §52 Abs. 3 Nr. 9 WaffG vorwarf, über den dann der Tatbestand des § 42 Abs. 1 i.V.m. dem Waffenbegriff des §1 Abs 1 WaffG einschlägig wird.
  • Ich habe dann in der betreffenden Wache zu Protokoll erklärt, daß der Anzeige offensichtlich eine rechtsfehlerhafte Subsummtion des von mir geführten Messers unter dem Begriff "Waffe" i.S.d. WaffG zugrunde lag und den Tatvorwurf bestritten und meinen Widerspruch gegen die Sicherstellung explizit aufrecht erhalten.
  • Binnen 2 Wochen hat das LKA das dann mit einem Behördengutachten selber festgestellt, was ihre Kollegen da für einen rechtlichen Blödsinn verzapft hatten denn die KTU hatte explizit festgestellt, daß das vorliegende Bulldog "ein Gebrauchsmesser" sei, für das waffenrechtliche Vorschriften nicht zuträfen.
  • Das hielt aber eine von rechtlichem Fachwissen zu den für ihre Abteilung regelmäßig einschlägigen Rechtsvorschriften offenbar unbeeinträchtigte Staatsanwältin nicht davon ab, es hilfsweise mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen § 27 Abs 1 VersG zu probieren und mit dieser Begründung (lange nach Ablauf der ordentlichen Frist von 3 Tagen) eine Beschlagnahme als Beweismittel zu beantragen, was auch zu einem entsprechenden Beschluß des Gerichtes führte. Leider hatte damals Aufgrund anderweitiger wichtiger+dringlicher Angelegenheiten keine Zeit, dagegen gesondert Vorzugehen, was bei einem Beweißmittelbeschluß im Zweifel auch eh wenig gebracht hätte. Mich pressierte es auch nicht sonderlich, da ich eh noch ein weiteres Bulldog und auch noch genug andere EDC-Fixed hatte und einem etwaigen Verschlampen des Sichergestellten durch Behörden bis zu einer Verfahrenseinstellung durch den Beweißmittelbeschluß ja einigermaßen vorgebeugt war.
  • Gut 2 Monate später kam dann eine Vorladung zu einer Vernehmung ins Polizeipäsidium, zu der ich natürlich nicht dumm und unwissend genug war um hinzugehen.
  • Nach ~8 Monaten seit dem Vorfall kam in dieser Sache dann ein Strafbefehl über 30 Tagessätze bei mir an, gegen den ich natürlich fristgemäß Widerspruch einlegte und Akteneinsicht beantragte. Der Antrag der StA für den Strafbefehl enthielt allerdings nur rudimentäre Ausführungen zur "Beweislage" für den "Tatvorgang", war allerdings jedwede Ausführung zur behaupteten Einschlägigkeit des vorgeworfenen Tatbestandes über ein blankes Zitat des 27 Abs. 1 VersG hinaus schuldig geblieben. Da die StA hier anscheinend von der herrschenden Meinung der Literatur sowie der vorliegenden Rechtsprechung des BGH abweichen wollte, ist das ziemlich seltsam. Es drängt sich auch der Gedanke auf, daß das Gericht den Strafbefehl wohl ohne jedwede sachliche Prüfung auf rechtliche Plausibilität ausfertigte.
  • Die erste, 10 Monate nach dem Vorfall anberaumte Termin zur Eröffnung der Hauptverhandlung platzte dann recht kurzfristig, die Gründe erreichten mich aufgrund des gleichzeitigen Poststreiks bis heute nicht, wie auch so ziemlich alle andere Post aus ~6 Wochen. Da Später aber ein Neuer Termin angesetzt wurde, habe ich dann auch einen Anwalt mit der Angelegenheit beauftragt.
  • Der zweite, ~13 Monate nach dem Vorfall angesetzte Termin platzte dann ebenfalls kurzfristig , da die Feiglinge von der StA am Tag vor dem Termin gekniffen und die Anklage zurückgezogen hatten!
  • Nach weiteren Wochen wurde dann das Verfahren wegen mangelndem Tatverdacht eingestellt und die dem Beweißmittelbeschlagnahmebeschluß zugrundeliegende Sicherstellung aufgehoben.
  • Ich durfte dann das betreffende Bulldog nach 14 Monaten in der Asservatenkammer abholen, was mir trotz des Aufwandes lieber war, als ein möglicher Verlust auf dem Postweg mit nervigem Schadensersatzverfahren. Der Abholvorgang selber war ob der Sicherheitsvorkehrungen im betreffenden Gebäude dann mit u.a. einer konspirativen Übergabe durch einen Mitarbeiter in der Sicherheitsschleuse auch so kaffkaesk, daß es für den Aufwand weitgehend entschädigte. Das Bulldog war wieder zu Hause.
  • Das zuständige Gericht sprach mir auf Antrag dann auch einen vollumfänglichen Entschädigungsanspruch nach StREGzu. Der Nutzungsausfall für das Beschlagnahmte Bulldog und der Zeit- und Nervenaufwand lassen sich leider schwer beziffern und belegen und ich bin dafür zu faul aber für die Anwaltskosten muß der Steuerzahler halt bluten.
  • Immerhin habe ich jetzt ein explizites Behördengutachten zur Nichtwaffeneigenschaft des Bulldog vorliegen. Leider hatte ich es verpennt, mir durch entsprechenden rechtzeitigen Beweisantrag einen BKA-FB auf Staatskosten zu beschaffen.

Ich hoffe, daß dieser Bericht dem ein oder anderen zukünftig Betroffenen vielleicht etwas hilft. Zusammenfassend läßt sich sagen: Nur nicht kirre machen lassen. Und wenn man sich zwischendurch immer mal wieder fragt, ob man doch irgendwas total übersehen hat oder ob die wirklich alle so doof sind, ist es bestimmt gut zu wissen, das dem leider durchaus so sein kann.
:grief:

Als Steuerzahler stell ich mir natürlich die Frage: Wenn bei den Staatsschutzabteilungen von LKA uns StA offensichtlich soviel lange Weile herrscht, warum wird die unausgefüllte Dienstzeit nicht lieber mit rechtlicher Nachschulung von Mitarbeitern gefüllt, um eklatante Ausbildungsmängel zu verringern?!

Übrigens:
Ich habe den Leuten von Böker das LKA-Gutachten zum Bulldog neulich zugeleitet und stelle es bei Bedarf natürlich jedem Interessenten zur Verfügung, es wurde ja schließlich aus Steuergeldern bezahlt!
 
AW: wg Fixed bei Veranstaltung 15 Monate Spasss + abgewehrtem Strafbefehl (WaffG+Vers

Ehrlich gesagt stößt mir auf, das du alles so von oben herab schilderst. Denn immerhin bist du es, der zu einer öffentlichen Veranstaltung ein Messer dabei hattest. Und das du wusstest, das das eher keine gute Idee ist, davon gehe ich aus. Jedenfalls lese ich das Wissen aus deinen Schilderungen heraus.
 
AW: wg Fixed bei Veranstaltung 15 Monate Spasss + abgewehrtem Strafbefehl (WaffG+Vers

Hmm,
erstmal danke für Deine Schilderung, Polaris.

Ansonsten geht es mir wie meinem Vorredner,

Denn immerhin bist du es, der zu einer öffentlichen Veranstaltung ein Messer dabei hattest. Und das du wusstest, das das eher keine gute Idee ist, davon gehe ich aus. Jedenfalls lese ich das Wissen aus deinen Schilderungen heraus.

was war das denn bloß für eine Veranstaltung, wo "zufällig" der Staatsschutz anwesend war ?????:confused:

Venceremos
Excalibur
 
Wie es aussieht, hat Polaris mit seiner Einschätzung, daß Messer legal zu tragen zu dürfen tatsächlich richtig gelegen. Warum also nicht?
Die Beantwortung der Frage, warum jetzt irgendwelche Schnüffler ebenfalls meinten, diese Veranstaltung mit ihrer zweifelhaften Anwesenheit beehren zu müssen fände ich wesentlich interessanter. Ebenso, wieso sie -- soweit die Darstellung von Polaris korrekt ist -- ohne Ahnung einen auf dicke Hose gemacht haben.

[POLEMIK ON] Und welche Folgen hat das für sie? Wie wir alle doch wissen, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht! [POLEMIK OFF] :haemisch:


Bis denne!
Frank
 
Vorab vielen Dank für die Berichterstattung:super:.

Also ich muss gestehen, dass ich mir nach den Scherereien mit dem beschriebenen Ausgang etwas Häme im Tonfall wohl auch nur schwer verkneifen könnte ;).
Wie Frank ja bereits angemerkt hat, konnte Polaris ja offensichtlich kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden.

Die Art der Veranstaltung würde mich jedoch auch interessieren...
Dies aus dem rein persönlichen Interesse ob ich die Anwesenheit des Staatschutzes dort gut heiße oder nicht...


?
 
Staatsschutz - öffentliche Veranstaltung - na und?
Kein Grund eine behördliche Verschwörung anzunehmen. Denn da, bei einer öffentlichen Veranstaltung, waren sie möglicherweise mal am richtigen Ort zur richtigen Zeit. Und aufgepasst haben sie auch... ;)

Ich sehe da auch keine Herablässigkeit in der Schilderung, sondern schlichte und einfache Genugtuung darüber, im sicheren Wissen und Gewissen stur geblieben zu sein und die Behörde ihren Fehler selbst ausbaden und kaschieren zu lassen, und sei es durch deren selbst verschuldetes Rumrudern.

Gut gemacht, Polaris.
Mein Neid um deine Ruhe und Gelassenheit sei dir gewiss. Aber du hast offenbar berufliche Hintergründe, um dabei so lässig bleiben zu können.

Gruß Andreas
 
Moin,

mir ging's jetzt nicht um's Heraufbeschwören behördlicher Verschwörungen.
Ich würde nur gerne kurz lesen das es nicht die (öffentliche) Weihnachtsfeier des örtlichen Pegida - Ablegers o.ä. war.
"Gutheißen" ist ja erstmal mein Problem :p.
In der Presse ist ja hinreichend dokumentiert in welche Richtung da in den letzten Jahren gearbeitet wurde, während die andere vernachlässigt wurde...
Aber genug davon...

Wie ich bereits schrieb: "persönliches Interesse". ;).
 
AW: wg Fixed bei Veranstaltung 15 Monate Spasss + abgewehrtem Strafbefehl (WaffG+Vers

Denn immerhin bist du es, der zu einer öffentlichen Veranstaltung ein Messer dabei hattest. Und das du wusstest, das das eher keine gute Idee ist, davon gehe ich aus..

Hier ist "Politik und Recht". Zumindest wenns um das Thema "Recht" geht, ist es vollkommen irrelevant, was eine gute oder schlechte Idee ist. Relevant ist die Rechtslage. Und es ist Aufgabe eines Rechtsstaates, sicherzustellen, dass Bürger das machen können, was erlaubt ist. Wenn die Rechtsprechung nach "guter" oder "schlechter" Idee urteilt, ist das kein Zeichen eines Rechtsstaates.

Versteht nicht jeder, weiss ich. Gibt ja auch Leute, die das Tragen von kurzen Röckchen oder 1.FCN Schals am "falschen" Ort als Einladung für strafbewehrtes Handeln verstehen wollen.

Danke @polaris an die sachliche Darstellung.

@Frank. Passt zwar zum geschilderten Sachverhalt gar nicht, aber Unwissenheit kann u.U. sehr wohl vor Strafe schützen. https://www.lecturio.de/magazin/strafrechtlichen-irrtuemer-uebersicht/ - sach ich nur mal so. Ich mag keine UL.

Pitter
 
AW: wg Fixed bei Veranstaltung 15 Monate Spasss + abgewehrtem Strafbefehl (WaffG+Vers

Ehrlich gesagt stößt mir auf, das du alles so von oben herab schilderst. Denn immerhin bist du es, der zu einer öffentlichen Veranstaltung ein Messer dabei hattest. Und das du wusstest, das das eher keine gute Idee ist, davon gehe ich aus. Jedenfalls lese ich das Wissen aus deinen Schilderungen heraus.

Ehrlich gesagt ist es mir wurscht, wie der OP die Sachlage schildert. Solange sich die Schilderung an die Wahrheit hält. Nicht selten ist es auch die Arroganz die manche Beamten an den Tag legen und den Bürger fast wie einen Schwerverbrecher behandeln.

Mich würde allerdings auch der Charakter der öffentlichen Veranstaltung interessieren. Dies vor allem auch deshalb, weil ich auf der Erlanger Bergkirchweih immer neben meiner Brotzeit auch einen Jagdnicker im Rucksack habe.

Meine letzte Berührung mit der Polizei war jedoch positiver natur. Bei meinem Gerichtstermin hatte ich vorsorglich mein Taschenmesser zu Hause gelassen. Das Victorinox blieb im Auto zurück. Und auch an das kleine Minimesser im Schlüsseletui hatte ich gedacht. Nur nicht an das Picknick-Tool mit der Kreditkartenhülle. Dieses wurde jedoch ohne große Probleme aufbewahrt, bis ich das Gebäude wieder verlassen habe.

Gruß
Gerhard
 
AW: wg Fixed bei Veranstaltung 15 Monate Spasss + abgewehrtem Strafbefehl (WaffG+Vers

Ich bitte um Entschuldigung für die späte Reaktion aber mit dieser Angelegenheit befasse ich mich nur, wenn ich grad viel Ruhe habe.

Ehrlich gesagt stößt mir auf, das du alles so von oben herab schilderst.
Eher von unten herauf, da ich mich rechtmäßig verhalten habe und die von Steuergeldern bezahlten Staatsdiener ihre hoheitlichen Befugnisse nutzten, um mich aus reiner Unwissenheit zu belästigen.
Und das du wusstest, das das eher keine gute Idee ist, davon gehe ich aus. Jedenfalls lese ich das Wissen aus deinen Schilderungen heraus.

Das ist mir unerklärlich, da ich es weder wußte, noch weiß ich es jetzt, da das Recht ja auf meiner Seite war und ist.
Was mich dabei halt aufregt ist, daß ich (wie so viele andere hier!) viel Zeit, Mühe und Nerven aufwände, um die Rechtslage zu analysieren und mich ohne vorauseilenden Gehorsam so rechtmäßig zu verhalten, wie es die handwerklich zunehmend mangelhafte Gesetzgebung denn möglich macht. Da erscheint es mir nicht unverschämt, wenn ich das zumindest nachträglich auch von Leuten erwarte, da dafür mit Steuergeldern bezahlt werden.

was war das denn bloß für eine Veranstaltung, wo "zufällig" der Staatsschutz anwesend war ?????

Daß die da waren, hatte im Wesentlichen mit der dienstlichen Anwesenheit einer von denen dauerzuschützenden Person zu tun, die auch da war, mit der Veranstaltung als solche nur mittelbar. Die Personenschützer sind i.d.R. auch bei jeder Kindergarteneröffnung da, wenn der 24/7 zu Schützende physisch da ist. Oder ggf. halt auch auf der Erlanger Bergkirchweih.
Mehr dazu gerne bilateral, da ich beruflich auf der Veranstaltung war.

POLEMIK ON] Und welche Folgen hat das für sie? Wie wir alle doch wissen, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht! [POLEMIK OFF]

Mein Anwalt war sich recht sicher, daß der Vorgang um das Gerichtsverfahren zumindest für die StA nicht eben karrierefördernd war. Deshalb habe ich mir Dienstaufsichtsbeschwerden auch geschenkt.
Für meine Kosten bluten muß ja wie gesagt der Steuerzahler.

Wenn allerdings jemand als freiberuflicher Anwalt qualitativ so arbeitet, ist er schnell seine Berufshaftplflicht los und dann seine Zulassung. Diese Selbstreinigung des Marktes funktioniert im Staatsdienst halt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe etwas aus der Ganzen Sache gelernt. Auch wenn man noch so im Recht ist und alles legal ist. Im Zweifelsfall ist das Teil erst mal weg und man hat eine menge bürokratischen Ärger am Hals. Das könnte rein theoretisch auch mit einem Löffel passieren...:rolleyes:
 
Deshalb halte ich ja diese Erörterungen um demontierte Thumbstuds u.ä. für wenig sinnvoll ... Der Sitzungssal damals war übrigens voll mit Dutzenden Gläsern und Glasflaschen, totschlägerartigen Microphonpeitschenständern, schweren Kabeln und beweglichen Stühlen etc...


Ich habe etwas aus der Ganzen Sache gelernt. Auch wenn man noch so im Recht ist und alles legal ist. Im Zweifelsfall ist das Teil erst mal weg und man hat eine menge bürokratischen Ärger am Hals
Aber am Ende kriegt man es halt wieder und erwirbt auf formalen Antrag hin einen Entschädigungsanspruch. Da bin ich hier ja zum Glück auch nicht der Erste, siehe die Threads zum Eskelimoor und zum fingerigen "Faustmesser", letzteres hatte ja zumindest das Potential zur einer ähnlichen Provinzposse.

Freiheit gab es auf diesem Planeten halt noch nie für lau und hier kann man seine Rechte vergleichsweise immer noch sehr günstig verteidigen und braucht als renitenter Bürger (noch?) nicht mit einstweiligen Erschießungen zu rechnen.


Und davon kann man dann vom Steuerzahler halt auch einen Anwalt bezahlen lassen, wenn man dieses Affentheater nicht selber mitbespielen will.
 
Vielen Dank Polaris, dass du deinen Fall hier geschildert und mit uns geteilt hast. Ich finde für das Unrecht das du erdulden musstest bist du sehr, sehr sachlich geblieben. Dein Fall zeigt dass sich Mut und Courage auszahlt.

Und es darf doch in einem Rechtsstaat keine guten und schlechten Veranstaltungen geben. Wer würde denn das festlegen ? Die Reichen ? Die Herrschenden ?

Ich möchte dir meinen von Herzen kommenden Respekt zollen, Bürger wie du sind für unsere Freiheit nicht mit Gold aufzuwiegen.

Herzliche Grüsse aus dem Schwabenland
 
Zurück