Wie kompetent sind Politiker

Ich muss da mal für unsere Abgeordneten eine Lanze brechen, wie man so sagt. Wenn man sich den Regelungswust anschaut, über den die abzustimmen haben, dann ist es für mich durchaus nachvollziehbar, warum die sich nicht mehr im einzelnen mit den Sachfragen auseinandersetzen können. Das geht da manchmal von morgens früh, bis spät in die Nacht.

Wenn ich Abgeordneter wäre, würde ich allerdings nicht resignieren und einfach unreflektiert für die Fraktionsmeinung stimmen, sondern durch Enthaltung oder pauschale Ablehnung dafür sorgen, dass das wieder auf ein vernünftiges Niveau heruntergeschraubt wird. Die Gesetze kommen ja nicht aus der Luft, die werden übrigens zu 84% von der EU als Richtlinie beschlossen, oder von der Regierung oder dem Parlament vorgeschlagen.

Wenn das alle täten, und wirklich nur ihrem Gewissen und nicht etwa der Partei oder der Karriere verpflichtet wären, würde man den Schnellschüssen und der Überregulierung schon beikommen.

Alternativ könnte man mal EU-weit ein fakultatives Referendum einführen, damit das ewige Gesetzemachen wenigstens eine Chance hat am Volk zu scheitern.
 
Ich habe schon lange aufgegeben Politik im Fernsehen oder sonstwo anzuschauen, es ist zu frustrierend.
Ab und zu mal in der Zeitung nachlesen, reicht.

Wenn mich aber der Frust arg packt, dann schaue ich mir im Internet z.B. Richling als Merkel, Schröder, etc... an, da habe ich mehr davon, oder neues aus der Anstalt im Fernsehen.
Dort wird mir die Kompetenz der Politike von den verschiedenen Kabarettisten wenigsten auf eine sarkastische Weise vorgeführt, es hilft zwar nicht weiter, danach bin ich aber besser drauf.

Gruß, Ralf
 
Die Gesetze kommen ja nicht aus der Luft, die werden übrigens zu 84% von der EU als Richtlinie beschlossen, oder von der Regierung oder dem Parlament vorgeschlagen.

Die EU bzw. üblicherweise die Komission reagiert damit aber üblicherweise auf von den nationalen Regierungen angemeldete Regelungsbedarfe. Die weitaus meisten davon kommen -natürlich- aus Deutschland. Und diese Regierungen sind ihren Parlamenten rechenschaftspflichtig.
 
Ok, ich tus mal hier rein.

Ich hab grade Nachrichten geguckt, da vernahm ich die Klänge des Nachrichtensprechers der mir mitteilte daß die Klage vor dem Verfassungsgericht gegen das Rauchverbot abgewiesen wurde.

Kläger sei eine Raucherin und noch jemand dessen Status ich leider nicht mitgekriegt habe.

So, nun meine verdutzte Frage.

Ich dachte als Zivilperson könne man nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen?
Wie ist das abgelaufen, weiß da einer mehr?


Gruß K.
 
Verfassungsbeschwerde beim BVerfGer kann grundsätzlich jeder Grundrechteinhaber einlegen, der selbst betroffen ist, also einen konkreten Mangel selbst verspürt.
Kann es sein, dass du das mit dem Bundesgerichtshof verwechselst? Dorthin kommst du nämlich nur durch die Instanzen.
 
Kann sein, so genau kenn ich mich mit den Instanzen noch nicht aus.

Eine Verfassungsklage.......
haben wir das nicht schon mal im Forum gehabt?

Und warum hätte das noch mal keine Chance?

Und was viel wichtiger ist, angenommen es wird eine Verfassungsklage gegen das pauschale Messertrageverbot eingereicht, wer würde die Kosten tragen?

So wie ich das sehe, wurde die Raucherklage abgewiesen weil das Rauchen an sich die anderen Personen im Raum schädigt.

Wen schädigt denn das Messertragen?

Daß jemand mit dem Messer verletzt werden könnte, scheint mir kein Argument zu sein, da das Verletzen ja schon mit einem anderen Paragraphen abgedeckt und verboten ist.
Die pauschale Vermutung daß jeder Messerträger eine potentielle Gafahr darstellt, ist meiner Meinung nach Verfassungstechnisch nicht haltbar.

Und die vielzitierten "allgemein anerkannten Zwecke" sind da auch kein Grund.
Daß sich ein freier Bürger für eine Tätigkeit, die niemandem schadet, rechtfertigen muss, halte ich für ebenfalls nicht mit der Verfassung vereinbar.

Ich weiß, das wurde schon alles durchgekaut, aber die Raucherklage hat mir da neue Sichtweisen aufgezeigt.



Ich bin versucht einen Anwalt zu diesem Thema zu befragen, leider kostet das meist auch schon was.
Die Typen machen echt nix umsonst.


Gruß K.
 
Einige Gastwirte haben gegen das Rauchverbot geklagt, weil sich sie dadurch in ihrer beruflichen Existenz bedroht sehen, bzw. erhebliche Wirtschaftsnachteile dadurch zu befürchten haben.

Sie haben also nicht als "einfache" Privatleute geklagt, sondern stellvertretend für eine ganze Branche/Berufsgruppe, das ist der Unterschied.

Gruß Andreas
 
Ja , die Raucherklage vor dem BGH war eine klasse Idee.
Vorher hatten wenigsten noch größerere Kneipen die Möglichkeit einen seperaten Raucherraum einzurichten. Unfair der Eckstampe gegenüber , seh ich auch so.
Was ist wird jetzt passieren ?
Genau das was die Bayern mal wieder vorturnen : Ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie.D.H. kleine und große Gasthäuser werden nach den Buchstaben des Gesetzes wieder absolut gleich behandelt. Nirgens darf geraucht werden, punkt.
Klasse Einfall : Blos das der Umsatz auch von der Menge der Besucher abhängt und deren prozentualer Aufteilung in Raucher / Nichtraucher
abhängt, daran haben die Rotmützchen nicht gedacht.

Also insofern : Äußerste Vorsicht mit Klagen : Die gehen in D-Land ganz fix nach hinten los...
 
Aha, das heißt also es absolut unumstößlich und unmöglich als Privatperson vor diese Instanz zu gehen?

Und zum zweiten Post kann ich nur sagen:

Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.;)


Gruß K.
 
@Kentucky:
Ich schätze mal dein Kom . bezieht sich auf meinen Post.
Ich hab ja nicht gesagt das man nicht Klagen soll. Kann man tun, wieso auch nicht. Worauf ich blos hinweisen wollte : Eine übereilte Klage ohne Abwägung der aus einem Erfolg resultierenden denkbaren Konsequenzen
ist der schlimmste Bärendienst den man erweisen kann.
Klar, alle Möglichkeiten kann man sich nicht denken,aber um beim Beispiel der Raucherkneipe zu bleiben : Das war absehbar, genauso wie es absehbar ist, daß jetzt auch das Qualmen in bisher "liberalen" Regionen wie Berlin komplett untersagt wird.

Um welche Thematik es sich handelt ist eigentlich wurscht : Das Prozedere ist immer das Gleiche : Klagt man zu früh oder schlägt man zu früh in egal welcher Form los bringt man den Gegner auf "Lösungswege" in seinem Interesse auf die er so nie gekommen wäre.
 
Ok, dann verstehen wir uns wieder.:)

Ganz meine Meinung, eine übereilte Aktion wäre absolut kontraproduktiv.

Nun fragt man sich aber doch wo nun momentan die Bewegung in der Sache ist.

Ich habe lange nichts mehr von den geplaten Sachen gehört (z.B. Petition).

Ich bin grad dabei eine Plakataktion in meiner näheren Umgebung zu starten und einige Details + die Parteien denen wir das Gesetz zu verdanken haben auf diesen Plakaten zu nennen.
Muss nur noch die rechtliche Seite abklären, da gibts bestimmt wieder irgend so ein Hintertürchen warum ich das nicht dürfen sollte.

Bei uns in der Stadt hängen schon wieder Wahlplakate, bin gespannt wie reagiert wird wenn ich meine danebenhänge.:steirer:


Gruß K.
 
Ich habe lange nichts mehr von den geplaten Sachen gehört (z.B. Petition).

Geplant? Die wurde eingereicht und sollte mit gleichlautenden anderen Petitionen zusammengelegt werden.
Gestern mal wieder auf die Seite des Petitionsausschusses gesehen, da war nichts zu sehen.

Pitter
 
Tja, vielleicht dauert die Prüfung so lange weil es viiiiiel zu viele Petitionen zu anderen Themen gibt die geprüft werden müssen.

Und das wo die deutschen ja alle soooo zufrieden mit unserer Regierung sind.
Komisch....

Oder es ist eine Verzögerungstaktik.
"Wenn sich keiner mehr an das Verbot erinnert, wird auch keiner für eine Abschaffung stimmen".

Hab übrigens grade erst den Flyer entdeckt, sollte vielleicht auch öfter mal in die anderen Sparten des Forums schauen.:irre:

Find ich spitze.


Gruß K.
 
Ich kann mir vorstellen, daß die betreffenden nicht sehr motiviert sind, diese Petitionen zu bearbeiten und sie deshalb möglichst hinschieben. Ich habe allerdings die Arbeit mit Eingaben und Petionionen bei Kollegen auf Landesebenen einige Jahre beobachtet, was für Tonnen von Papier da so anfallen und abgearbeitet werden müssen, auch wenn der Großteil davon inhaltlich sinnlos ist und nur Verfahrenstaktische Zwecke verfolgt. Grade diese müssen aber oft vorrangig behandelt werden, da sonst die Zeit des verfahrensmäßigen Aufschubes verlängert würde, was das taktische Einreichen sinnlloser Petitionen/Eingaben noch attraktiver machen würde.
 
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