XTar Produkte - wer haftet im Schadensfall?

Creep

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Hallo,
ich nutze im Akku/Lader Bereich nur noch deutsche (Enerpower) oder in Deutschland gekaufte (XTar WP2/6/MP1, Eneloop) Produkte,
um Problemen mit der Haftung im Schadenfall aus dem Weg zu gehen.

Nach dem Tot von Hr. Pyrrek, welcher meines Wissens nach Importeur war, stelle ich mir die Frage, wer im Schadensfalle haftet...
Den WP2 hab ich beim Lampentroll, den WP6 bei Frank Wöhler und den MP1 im Miracle Store gekauft.

Übernimmt meine Versicherung (Haftpflicht, Hausrat) einen eventuellen Schaden oder der Händler?

Viele Grüße, Thomas
 
Falls die Tochter nicht weitermacht wird sich sicher wer finden der XTar übernimmt oder dazunimmt. Und an den kann man sich dann wenden. Könnte mir vorstellen das mehrere XTar Importeur werden wollen.:lechz:
MfG
 
Falls die Tochter nicht weitermacht wird sich sicher wer finden der XTar übernimmt oder dazunimmt.

Im Sinne des ProdHaftG haftet ein Importeur (und unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein Lieferant) für Schäden, die aus einem fehlerhaften Produkt entstehen, falls der Hersteller aus einem Drittland kommt. Die Haftung hat allerdings Grenzen, kann man an ja nachlesen: http://dejure.org/gesetze/ProdHaftG

Ansonsten ist die Frage das Thema einer wissenschaftlichen Seminararbeit. Die kann man nicht "einfach so mal" beantworten, zumindest nicht umfassend und richtig.


Pitter
 
Im konkreten Fall lief doch das Geschäft auf Pyrreks Frau. Oder!? Galt sie als Importeurin oder er?

Thomas
 
Korrigiert mich bitte. Aber wenn die Firma geschlossen ist und nicht mehr angemeldet erlischt auch automatisch die Garantieleistungen, auch falls ein Gewerbetreibender noch bekannt ist. Zu dem expliziten Fall: es gibt eine niederländische Vertretung und eine britische. Evt würden die sich Bereit erklären in Rücksprache mit dem Hersteller für etwaige kaputte Gerätschaften. Das sie die komplette Haftung übernehmen halte ich für nicht Wahrscheinlich. Aber evt kann man so noch Garantieleistungen bekommen.
 
Erstmal müßte man zwischen Schaden an der Lampe und durch die Lampe entstandenen Schaden unterscheiden. Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung haben unterschiedliche Anspruchsgrundlagen.Versicherungrecht ist nochmal was anderes. Füllt leider ganze Bände.:hmpf:
 
Im konkreten Fall lief doch das Geschäft auf Pyrreks Frau. Oder!? Galt sie als Importeurin oder er?
Nun aber wenn der MS die Pforten schließt, dann werden auch die Ansprüche an den Importeur nicht mehr durchsetzbar sein. Ich gehe davon aus, dass nicht Herr oder Frau Pyrreck der Importeur ist, sondern der Miracle Store als juristische Person. Das sind aber wie Pitter sagte alles hoch komplexe Zusammenhänge, über die man Bücher füllen könnte, und auch Gerichte beschäftigen kann.

Korrigiert mich bitte. Aber wenn die Firma geschlossen ist und nicht mehr angemeldet erlischt auch automatisch die Garantieleistungen, auch falls ein Gewerbetreibender noch bekannt ist. Zu dem expliziten Fall: es gibt eine niederländische Vertretung und eine britische. Evt würden die sich Bereit erklären in Rücksprache mit dem Hersteller für etwaige kaputte Gerätschaften. Das sie die komplette Haftung übernehmen halte ich für nicht Wahrscheinlich. Aber evt kann man so noch Garantieleistungen bekommen.
Erst einmal geht es aus meinem Verständnis nicht um die Gewährleistungsansprüche in der Fragestelleung von Creep, sondern um mögliche Schadensersatzansprüche, die durch ein fehlerhaftes Gerät entstanden sind. sonst würde die Frage nach der Haftpflicht / Hausratversicherung wenig Sinn machen.

Im ProdHaftG ist die Verantworungskette wenn ich mich recht erinnere Hersteller - Importeur - Händer / Verkäufer was Schadensersatzansprüche angeht.

Wenn der Hersteller nach deutschen / EU Recht nicht greifbar ist, dann ist der Importeur in der Verantwortung, ist dieser nicht greifbar, dann der Händer / Verkäufer wo das Gerät gekauft wurde.

Um auf Creeps Frage zu kommen, die Haftpflicht wird sicher für gar ichts aufkommen, es sei denn das Ladegerrä wird zu Freunden mitgenommen und verursacht dort einen schaden. Die Haftpflichtversicherung ist ja auch nicht wirksam bei eigenverursachten Schäden im eigenen Haushalt.

Ich denke um die Frage letztlich zu klären müsste diese von einem Fachanwalt beantwortet werden.
 
Korrigiert mich bitte. Aber wenn die Firma geschlossen ist und nicht mehr angemeldet erlischt auch automatisch die Garantieleistungen, auch falls ein Gewerbetreibender noch bekannt ist.

Gehts jetzt um Haftung für Schäden, die aus einem fehlerhaften Produkt resultieren.
Oder um Garantie.

Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen.

Eine Garantiezusage ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Wenn eine Partei nicht mehr existiert und es auch keinen Rechtsnachfolger gibt, gibt es auch keinen Vertragspartner mehr. Nur, es ist halt die Frage, wer die Partei ist, die eine Garantiezusage gibt. Kann ich nicht sagen, ich habe keine Garantieerklärung eines XTAR Produkts in der Hand.

Pitter
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun aber wenn der MS die Pforten schließt, dann werden auch die Ansprüche an den Importeur nicht mehr durchsetzbar sein. Ich gehe davon aus, dass nicht Herr oder Frau Pyrreck der Importeur ist, sondern der Miracle Store als juristische Person.

Wenn das keine GmbH, AG... ist, sondern ein Einzelunternehmer, dann haftet der Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen. Es haften auch nicht "Das Messerforum" oder "Fehlschaerfe.de" als juristische Person, sondern ich mit meiner Brieftasche.

Das sind aber wie Pitter sagte alles hoch komplexe Zusammenhänge, über die man Bücher füllen könnte, und auch Gerichte beschäftigen kann.

Naja, *das* war jetzt ausnahmsweise mal eine sehr einfache und klare Sache ;)

Ich denke um die Frage letztlich zu klären müsste diese von einem Fachanwalt beantwortet werden.

Das dröselt Dir nach Kenntnisnahme aller relevanten Unterlagen im Grundsatz jeder Feld, Wald und Wiesen Anwalt auf. Der bzw. die Sachverhalte sind nicht besonders kompliziert. Sondern es gibt eine Latte an "wenn so, dann so, wenn anders, dann anders" Verzweigungen.

Praktisch sieht das allerdings eher so aus, dass bei einem relevanten Schaden (Gesundheit-Schmerzensgeld-Verdienstausfall-Lohnfortzahlung oder größere Vermögensschäden) der Anspruchgsgegner vermutlich gleich Privatinsolvenz anmelden kann und der Anspruchssteller in die Röhre schaut. Welcher kleine Lampen-Webshop hat eine Betriebshaftpflicht, einen gut angelegten Lottogewinn oder eine reiche Oma?

Wer die Sicherheit haben will, im Schadensfall auch Ansprüche durchsetzen zu können, sollte sich schon beim Kauf überlegen, ob man dem Verkäufer überhaupt in die Tasche langen kann. Oder Risiken (ich meine, wir reden über Lampen und Akkulader, nicht über ein AKW) als Lebensrisiko abhaken.

Pitter
 
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