Zahnung der Hauptschneide

D

DACK

Gast
Als ich das erste Mal ein White Hunter in die Hand bekam hab ich den ca. 4 cm langen gezahnten Abschnitt der Hauptschneide am Handschutz mit Interesse betrachtet. Nach den ersten Schnitzübungen im Wald hab ich angefangen mich drüber zu ärgern, daß der zum Kerbschnitzen am besten geeigneteste Teil der Schneide mit der Zahnung verunstaltet worden war. Seither habe ich nie begriffen, wozu man eine derartige Zahnung an der betreffenden Stelle überhaupt braucht und wer auf die Idee gekommen ist, grade die Hauptschneide eines Messers damit zu vermurksen. Am White Hunter war das Problem relativ einfach zu beheben, aber weshalb macht man sowas überhaupt ? Sieht für mich (als Puristen und Benutzer meiner Messer) irgendwie nach einer Modeunart aus... Und wenn schon Zahnung, dann gibts doch wahrlich genug Positionen auf dem Rücken der Klinge, oder ?

...munter bleiben...
DACK
 
Das ist keine Zahnung, das nennt sich Wellenschliff oder Serrations. Ist ja auch nicht dazu gedacht, zu schneiden, sondern um faseriges Schnittgut zu zersäbeln (Seile etc). Das geht damit besser als mit einem normalen Schliff. Manche mögens, manche nicht. Deshalb gibts ja viele Messer auch ohne Serrations, mit halber Klinge serrated oder wenn ich an Spyderco denke sogar mit reinem Wellenschliff.

Klingenrücken wäre taktisch ungünstig, vor allem bei Foldern. Ausserdem würden die Messer dann aufgrund beidseitigem Schliff grundsätzlich als Waffen eingestuft :ahaa:
 
diese unart nennt sich 'anreißschneide' und soll wohl dazu dienen, dass man bei faserigem schnittgut einen anfang bekommt anstatt einfach drüber zu gleiten.
imo überflüssig, wenn man seine messer richtig scharf bekommt.

Ookami
 
Victorinox ist übrigens AFAIK der einzige Hersteller, der so eine gezahnte Schneide wohl aus ähnlichen Gründen an die Klingenspitze gesetzt hat anstatt an den Schneidenansatz.
 
Anreissklinge / Serrations / Säge

Danke für die prompte Beantwortung.

@assassin : Was Folder betrifft leuchtet das ein, sorry, ich meine mit Messern immer die richtigen, die feststehenden :)
Was das Waffenrecht betrifft habe ich offensichtlich Lücken. Betrifft die Einstufung als Waffe auch eine Säge auf der Rückseite, wie z.B. beim Schlieper Survival ? (Nebenenbei, die Säge ist eine der wenigen an Messern, die den Namen verdient)

Mal laut gedacht : Was ist eigentlich mit Messern, die man vor Inkrafttreten der Waffeneinstufungsgeschichte schon besessen hat ? (Nur für den Fall, daß das jemand in einem Satz beantworten kann)

@Ookami : Sehe ich exakt genauso

@beagleboy : Offensichtlich gibts in der Schweiz noch selbständig kämpfende Einzeldenker, die sowas auch mal in der Praxis testen (zusammen mit den Hustenbonbons)

... munter bleiben ...
DACK
 
Die beschriebene kleine Zahnung (kein Wellenschliff) findet sich an vielen Puma-Jagdmessern. Auch ältere Modelle (z.B. Gnicker, White Hunter oder Mod. 959), die ursprünglich eine solche Zahnung nicht aufwiesen, wurden in späteren Produktionszeiträumen mit der Zahnung "verschlimmbessert". In der Tat nannte Puma diese Zahnung, wie schon erwähnt, "Anreißschneide". Damit sollten jedoch keine "faserigen" Materialien geschnitten werden. Die Anreißschneide sollte dazu dienen, die ersten Schnitte durch die Decke eines erlegten Haarwildes zu erleichtern, also Schnitt von außen, von der "haarigen" Seite her. Die weiteren Schnitte sollten dann mit der eingeführten Klinge (mit deren glatten Teil), von innnen her, vorgenommen werden. Da die betreffenden Messer als reine Jagdwerkzeuge konzipiert waren, hat man sich um die Eignung der Klinge zum Schnitzen sicher keine Gedanken gemacht. Über die praktische Eignung dieser Einrichtung (zu ihrem gedachten Zweck) kann man trefflich streiten, gerade beim White Hunter. Ich persönlich habe lieber Klingen ohne "Anreißschneide". Aber es war eben ein zeitgenössischer Marketinggag, über den die Fa. Puma seinerzeit viel Aufhebens gemacht hat, ebenso wie etwa über die Form des Ausziehhakens für Federwild, den heute kein Mensch mehr benutzt.
 
DACK schrieb:
[...]
Mal laut gedacht : Was ist eigentlich mit Messern, die man vor Inkrafttreten der Waffeneinstufungsgeschichte schon besessen hat ? (Nur für den Fall, daß das jemand in einem Satz beantworten kann)
[...]
Die Einstufung als Waffe macht ein Messer nicht zum verbotenen
Gegenstand. Lediglich das Führen bei öffentlichen Veranstalltungen
ist verboten, da dem Messer als Waffe der Werkzeugcharakter
abgesprochen wird.
Von Stoßdolchen abgesehen kann man mit feststehenden Messern
eigentlich keinen verbotenen Gegenstand vor sich haben.

Den illegalen Kram wie Stoßdolche, bestimmte Springer, Wurfsterne
durfte/sollte man imho in der Übergangangszeit nach dem Inkrafttreten
der Regelung bei der Polizei abgeben.

Gut mehr als ein Satz :hmpf: und wenn was falsch sein sollte, bitte ich
um Korrektur von den Cracks. :)
 
DACK schrieb:
Mal laut gedacht : Was ist eigentlich mit Messern, die man vor Inkrafttreten der Waffeneinstufungsgeschichte schon besessen hat ? (Nur für den Fall, daß das jemand in einem Satz beantworten kann)

Im Fall der seit der Novellierung verbotenen Gegenstände gab es eine Übergangsfrist, in der man die Messer bei der Behörde ohne Aufhebens abgeben konnte.

Grundsätzlich ist für die rechtliche Bewertung heutigen Besitzes der Zeitpunkt des Erwerbs nicht ausschlaggebend.
 
Solche Gegenstände dürfen nur an Personen abgegeben werden,
die 18 Jahre oder älter sind. Zusätzlich gilt für sie das Verbot,
sie auf bestimmten Veranstaltungen zu führen, und auch die
Aufbewahrungspflichten sind reglementiert (dazu später mehr).
Das gleiche gilt für Messer mit beidseitig scharf geschliffener Klinge,
die grundsätzlich als Waffe angesehen werden. Das Mindestalter der
Volljährigkeit gilt für alle vom Gesetz als Waffe eingestuften Messer,
also auch für legale Springmesser.

RATGEBER MESSER&RECHT vom MesserMagazin und Böker[*.pdf]
S. 5/12
Ob eine Säge/Zahnung auch als zweite scharfe Schneide gilt,
geht daraus aber auch nicht hervor. :confused:
 
bigbore schrieb:
Wo steht das denn ???
Das gleiche gilt für Messer mit beidseitig scharf geschliffener Klinge, die grundsätzlich als Waffe angesehen werden.
Zitat aus dem Messer-Magazin Ratgeber "Messer & Recht" ... ich bin bei meiner Aussage von Serrations ausgegangen. Wenn diese auf dem Klingenrücken angebracht wären, würde es sich doch um einen beidseitigen Anschliff handeln... :confused:
Oder liege ich da falsch?

Da der Thread-Ersteller aber von einem richtigen Sägeschliff ausgegangen ist, hat sich die Sache ja erledigt...
 
Besten Dank allen hilfreichen.

Vielleicht noch dies :

bigbore : Zur Frage Waffe oder nicht: Fragt doch einfach den Hersteller ob sein Produkt seinem Wesen nach dazu bestimmt ist Menschen zu verletzen. Der muß es doch wissen!

Mit solchen Formulierungen tu ich mich immer etwas schwer ... gibt es jemanden unter uns der noch nicht von einem seiner Messer verletzt wurde ?

... munter bleiben ...
DACK

"A big blade separates the men from the boys"
 
Mein gutes altes AutoPuma - inzwischen lange ohne Anreißschneide - ist zweiseitig geschliffen (wie das White Hunter).
Es ist trotz "Ratgeber Messerrecht" keine Waffe.

Grüße Willy
 
Zurück