Zweckgebundenes Führen

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Uraken

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Heute früh hatte ich ein schönes Erlebnis. Wir waren bei der Freundin meiner Frau im Geschäft für freie Waffen. Als ich ihr meine neueste Errungenschaft einen CS MiniTanto zeigte sagte Sie : "Du weiß doch, daß du feststehende Messer nur zweckgebunden tragen darftst".
Als ich Sie fragte woher sie diese Information hat erfuhr ich, daß sie von ihrem Chef die Anweisung erhalten hat bei jedem verkauften feststehenden Messer darauf hinzuweisen, daß es nur zweckgebunden geführt werden darf.
Ich sagte ihr, daß dies nicht den Regelungen entspricht, ich es aber mal ins Messerforum setzen würde und ich ihr bestimmt in Kürze jede Menge
Meldungen bieten könne, die mich bestätigen.
Ich hoffe auf Eure Unterstützung.

Gruß

Uraken
 
Uraken schrieb:
feststehende Messer nur zweckgebunden tragen darftst".

- hab ich was verpasst ? war schon wieder regierungswechsel, btw. gibt es eigentlich noch die gelbe gefahr?

zweckgebunden? - wie soll das gemeint sein?
- eines für`n apfel, eines für`n brief, eines zum schnitzen ....
- od ehr eines für`n jäger, eines für das sonderkommando, angler, strauchdieb, ....

verwirrte grüsse ,..
 
Hallo Uraken,

Wie man ein Messer bei sich trägt, ist dem Gesetzgeber völlig egal, ob sichtbar oder unsichtbar.

Man darf auch grundsätzlich alle Messer, die nicht verboten sind, in der Öffentlichkeit führen, also zugriffsbereit.

Auf öffentlichen Veranstaltungen gilt dies jedoch nur eingeschränkt. § 42 I WaffG bestimmt, dass auf öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen keine Waffen im Sinne von § 1 II WaffG geführt werden dürfen.

Gruß

Jo
 
Da hat dieser Chef einen tollen Satz ausgedacht. Was heißt denn „zweckgebunden“?

Dürfen Dolche nur zum Töten benutzt werden, Schwerter zum Kämpfen oder wenn mal wieder eine Hinrichtung fällig ist, Angebermesser zum Angeben und Fantasywaffen zum Phantasieren?

Ratlose Grüße
Heinz
 
Uraken schrieb:
... sagte Sie : "Du weiß doch, daß du feststehende Messer nur zweckgebunden tragen darftst".
...
Ich hoffe auf Eure Unterstützung.

Wenn das Messer keine verbotene Waffe ist (Kein Butterfly, Fallmesser, verbotenes Springmesser...) ist es dem Gesetzgeber egal, wie und was für ein Messer du bei dir trägst. Im Rucksack, an der Hose aussen, in der Hosentasche, ein Jagdmesser beim Angeln, ein Schälmesser beim Wandern...
Bei grösseren Veranstaltungen gibt es allerdings sowas wie ein "Hausrecht" des Veranstalters und da liegt es im Ermessen des Veranstalters bzw. der Ordner, ob die etwas gegen dein Messer haben.
Ist meiner Meinung nach aber Verständlich, mann muss ja kein Messer mit ins Fußballstadion nehmen...

Guck mal hier:
www.messermagazin.de
-> Infothek -> Messer und Recht in Deutschland.

Leider ist das "richtige" Waffengesetz ein wenig verwirrend, ja manchmal wissen noch nicht einmal unsere grünen Helfer (ich meine keine Jäger ;) ) bescheid und kassieren schonmal das eine oder andere legale Messer ein.

Druck doch mal das Verständliche Waffenrecht aus und gib´s dem Chef der Freundin deiner Frau (was für ein Satz...)
 
Wenn es noch etwas gibt, was uns entgangen sein sollte, mail - dann kann es nachgetragen werden.
 
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