Zweihandmesser mit Lock und BKA Feststellungsbescheid/ §42a konform

4RoX

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Hallo Community,

hat sich schonmal irgendwo jemand die Mühe gemacht Zweihandmesser mit Lock zusammenzustellen, die definitiv 42a konform sind? Sprich idealerweise mit Feststellungsbescheid vom BKA?
Ich habe im Forum z.B. gelesen, dass es so einen BKA Bescheid für das Pohl Force Bravo geben soll, finde dazu aber nichts auf der Seite des BKA. Ich habe in meiner Sammlung einige Messer mit Nagelschlag, bekomme aber alle einhändig geöffnet..

beste Grüße
Flo
 
AG Kehl – Az.: 5 OWi 304 Js 8923/20 – Beschluss vom 09.11.2020

"Einhandmesser" im Sinne des Waffenrechts (§ 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG)

Zur Rucksack Thematik gab es meines Wissens auch noch kürzlich ein Urteil. Nach dem Urteil wäre im hier vorliegenden Fall gleich zweimal ein Freispruch fällig gewesen (kein Einhandmesser & kein Führen wg. Rucksack).

Und natürlich ist die Sache damit lange noch nicht in trockenen Tüchern. Dazu müsste mal jemand bis zum BGH klagen, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Oder man hört auf, Parteien zu wählen, die solche schwachsinnigen Gesetze überhaupt erst unterstützen und arbeitet langfristig daran, den §42a ersatzlos abzuschaffen.
 
Erstens: falsches Unterforum!
Zweitens: Rechtssicherheit wird es mit dem derzeitigen WaffG nicht geben.
Drittens: Parteien sind Teil der Legislative und nicht der Judikative.
Viertens: Wir leben in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung.
Wenn das verschoben ist, dürft ihr mich verkloppen.
rocco26
 
Zumindest in HH hat es in den letzten Jahren Verfahren u.a. zu waffen- oder sprengstoffrechtlichen Tatbeständen gegeben, bei denen die Richter deutlich erklärten, sich in freier richterlicher Beweiswürdigung nicht an FBs des BKA gebunden zu fühlen. Möglicherweise binden diese daher allenfalls Verwaltung, die sich daran auch nicht immer binden läßt und dazu ggf. erst geklagt werden muß. Von daher nützt nicht einmal eine Auflistung der FBs was für die Rechtssicherheit.
Ansonsten ist ja alles zur bisherigen unklaren Rechtslage schon mehr oder weniger redundant über hunderte Seiten hier bereits erörtert worden.
 
Klingt ja alles nicht so gut.. Wie handhabt ihr das? Nur noch Sliptjoint, oder Fixed als EDC?
Ist ja mittlerweile Wahnsinn, was man alles nicht darf. Früher hatte ich immer ein Einhandmesser in der Tasche, seit einer Kontrolle jetzt jahrelang nur ein Victorinox. Hatte gehofft, dass noch legale Folder mit Lock gibt. Je mehr ich lese und recherchiere, desto unwahrscheinlicher erscheint mir das. :rolleyes::
 
Drittens: Parteien sind Teil der Legislative und nicht der Judikative.
Korrekt. Und darum haben Parteien den §42a geschaffen, mit Hilfe einer dreisten Lüge durch den 'Experten' der Grünen in der Expertenanhörung durchgeprügelt (nachdem er u.a. nach Kritik der Gewerkschaft der Polizei schon so gut wie gestrichen war) und dann von sämtlichen Parteien außer FDP und PDS beschlossen.
Alleine die Geschichte des §42a ist ein Lehrstück darin, wie in der Politik gelogen, betrogen und beschissen wird, Meinungen von Experten ignoriert werden und alles nur, um eine Vision einer besseren, heilen Welt durchzuprügeln, die keiner Realität entspricht. Das Ergebnis dürfen Messerbesitzer in Form des §42a und Waffenbesitzer im Allgemeinen in Form des gesamten WaffG ausbaden.
 
Hallo Community,

hat sich schonmal irgendwo jemand die Mühe gemacht Zweihandmesser mit Lock zusammenzustellen, die definitiv 42a konform sind? Sprich idealerweise mit Feststellungsbescheid vom BKA?
Ich habe im Forum z.B. gelesen, dass es so einen BKA Bescheid für das Pohl Force Bravo geben soll, finde dazu aber nichts auf der Seite des BKA. Ich habe in meiner Sammlung einige Messer mit Nagelschlag, bekomme aber alle einhändig geöffnet..

beste Grüße
Flo
Den Feststellungsbescheid für das Pohl Force Bravo One Outdoor gibt es, er ist vom 11.10.2010.
Das Force One, ebenfalls von Pohl Force, läßt sich nicht mit einer Hand öffnen, da die Klinge bei halber Öffnung noch einmal arretiert.
Es wurde so konstruiert, daß es nur mit zwei Händen geöffnet werden kann.
Das ist aber ein ziemlich schweres Teil.

Gruß

Uraken
 
Wie handhabt ihr das? Nur noch Sliptjoint, oder Fixed als EDC?
. :rolleyes::
Nö, oft verriegelnde Folder als EDC zu allg. annerkannten Zwecken und das ohne Probleme. Sonst halt Fixed, da hatte ich dann aber schon Owi- oder Strafverfahren mit, aber muß man halt entsprechend abwehren bzw. abwehren lassen.
 
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Ein Feststellungsbescheid git immer nur für das Verfahren, in dem er erwirkt wurde und auch nur für den einzelnen begutachteten Gegenstand konkret. Für baugleiche Gegenstände ist es dann eine zwangsläufig nur noch eine Einschätzung, aber mit hoher Wirkung, da die Wahrscheinlichkeit, daß man kurzfristig zu einer anderen Feststellung zu einem baugleichen Gegenstand kommen würde sehr gering ist. die Wahrscheinlichkeit , daß sonstige fachliche Behördengutachten (LKA u.ä.) sich an dieser Einschätzung orientieren ist hingegen sehr hoch.
 
Nein, das ist kein Feststellungsbescheid. Der Begriff "Feststellungsbescheid" bezieht sich auf die Anfrage von Pohl Force nach Erlass eines Feststellungsbescheids. Dieser wurde aber nicht erlassen, da das "BKA keine Zweifel sieht, die einen Antrag und dessen Bearbeitung aufgrund §2 Abs. 5 WaffG begründen".
Heißt ein Antrag auf einen Feststellungsbescheid (und dessen Bearbeitung durch das BKA) ist nicht erforderlich. Somit gibt es keinen Feststellungsbescheid im eigentlichen Sinne. Aber das sind juristische Spitzfindigkeiten. Fakt ist, das BKA hat sich festgelegt, dass das PF Bravo One Outdoor kein Einhandmesser und keine Hieb- und Stoßwaffe ist. (y)
 
Sonst halt Fixed, da hatte ich dann aber schon Owi- oder Strafverfahren mit, aber muß man halt entsprechend abwehren bzw. abwehren lassen.
Da ich aufgrund vom §42a öfter ein konformes Fixed trage würden mich hier weitere Details sehr interessieren. Ging es um Klingenlängen >12cm oder waren das tatsächlich "unberechtigte" Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren?
 
Da ich aufgrund vom §42a öfter ein konformes Fixed trage würden mich hier weitere Details sehr interessieren. Ging es um Klingenlängen >12cm oder waren das tatsächlich "unberechtigte" Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren?
Es ging jeweils darum, daß die jeweiligen einleitenden sowie die bearbeitenden Vollzugbediensteten und einem Fall auch die die StA keine Ahnung von WaffR hatten und fehlende Waffeneigenschaft oder 42a-Konformitäten gar keine Rolle spielten. Das umfangreichste Verfahren habe ich hier vor ~ 5 Jahren recht ausführlich dargestellt.
 
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