Jogi030
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Hallo zusammen,
wollte hier mal allgemein eure Meinung zu folgendem erfragen:
Vorab ich bin kein Jurist und es kommt wahrscheinlich immer auf den Einzelfall an.
Ich führe meistens ein Bugout 535 mit mir. Welches ich leicht angepasst habe.
Die Klingenwurzel ist so abgerundet, dass der Axislock die Klinge nur noch durch die Feder hält und nicht durch den Lock der ursprünglich für die Verriegelung sorgt.
Das Messer lässt sich somit nicht mehr feststellen, der Widerstand beim schließen der Klinge ist um einiges geringer als zum Beispiel bei einem UKPK oder bei einem ZT 0230. Den Lock muss man zum schließen nicht mehr entriegeln oder geschweige denn irgendwie bewegen.
Meiner Rechtsauffassung nach, würde es somit nicht mehr unter das Führverbot fallen.
Vermutlich ist das dem Beamten beim ersten anschauen und erkennen des Daumenpinns eh egal. Da augenscheinlich Einhandmesser.
Vermutlich würde ich dem nachfolgenden Bescheid dann widersprechen und wie das ausgehen würde keine Ahnung.
Wollte mal Wissen wie Ihr die Thematik „rechtlich“ einschätzt.
Beste Grüße Jogi
wollte hier mal allgemein eure Meinung zu folgendem erfragen:
Vorab ich bin kein Jurist und es kommt wahrscheinlich immer auf den Einzelfall an.
Ich führe meistens ein Bugout 535 mit mir. Welches ich leicht angepasst habe.
Die Klingenwurzel ist so abgerundet, dass der Axislock die Klinge nur noch durch die Feder hält und nicht durch den Lock der ursprünglich für die Verriegelung sorgt.
Das Messer lässt sich somit nicht mehr feststellen, der Widerstand beim schließen der Klinge ist um einiges geringer als zum Beispiel bei einem UKPK oder bei einem ZT 0230. Den Lock muss man zum schließen nicht mehr entriegeln oder geschweige denn irgendwie bewegen.
Meiner Rechtsauffassung nach, würde es somit nicht mehr unter das Führverbot fallen.
Vermutlich ist das dem Beamten beim ersten anschauen und erkennen des Daumenpinns eh egal. Da augenscheinlich Einhandmesser.
Vermutlich würde ich dem nachfolgenden Bescheid dann widersprechen und wie das ausgehen würde keine Ahnung.
Wollte mal Wissen wie Ihr die Thematik „rechtlich“ einschätzt.
Beste Grüße Jogi