Wenn die Klinge beidseitig scharf geschliffen ist, würde es im Falle einer Überprüfung recht schnell als Hieb- und Stichwaffe eingeordnet werden. Wenn die eine Klingenseite nicht scharf ist, sondern nur einen Anschliff hat, könnte es so eingeordnet werden, dann käme es aber wohl mehr auf den Gesamteindruck der Klinge und des Messers an. Wenn es als eine solche eingeordnet wird, dürftest Du es als Minderjähriger nicht einmal besitzen und damit natürlich auch nicht führen ("mit Dir rumtragen"). Wenn es nicht als Hieb- und Stichwaffe eingestuft wird, ist Dein Alter ziemlich egal, zumindest wenn es feststehend ist. Bei Klappmessern können je nach Bauweise weitere Beschränkungen bzw. Anforderungen für das mitführen hinzukommen, aber unabhängig von Deinem Alter.
Was im Fall eines Polizeikontaktes passiert, dürfte von vielen Variablen abhängen, v.a. davon wo und wie Du "erwischt" wirst, welchen Eindruck Du machst und natürlich auch davon, ob die betreffenden Polizisten die Rechtslage hinsichtlich Deines Messers überhaupt kennen.