Abstimmung zur Petition

Welcher Petitionstext soll "öffentliche Petition" werden ?


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kentucky

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Vorschlag 1:

Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.

Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund Bundesbürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, z.B. ein Einhand-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Tätigkeiten (etwa als Rettungsmesser oder einfach als Werkzeug für alle schnellen Schneidarbeiten) geeignet und gerade deshalb sehr beliebt sind.

Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbräuchlich benutzen, ist es absolut nicht als verhältnismäßig anzusehen, ein Verbot für die ganze Bundesrepublik auszusprechen und allen friedfertigen Bürgern die Möglichkeit zu nehmen, ein derart praktisches Werkzeug zu tragen.
Die Regelung, dass man die Messer tragen darf, wenn man einen Grund dafür vorweist, ist absolut nicht praktikabel. Ein Taschenmesser kauft man sich bekanntermaßen, damit man es immer in der Tasche hat, falls man es braucht. Sich für das Tragen eines Taschenmessers rechtfertigen zu müssen, stellt eine grobe Beleidigung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar.

Die Jugendkriminalität wird durch diese Regelung weder bekämpft, noch werden sich echte Gesetzesbrecher überhaupt davon beeindrucken lassen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die feststehenden (also nicht klappbaren) Messer über 12 cm Klingenlänge.

Unter dieses Trageverbot fallen jetzt alle Messer, auch Küchenmesser wie Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm haben. Es ist auch hier absolut unverhältnismäßig, diese Messer für Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Es entbehrt jeglicher Vernunft, dass jemand, der vergisst, sein Küchenmesser in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, als Krimineller hingestellt wird, der illegal eine Stichwaffe mit sich führt.

Als freier Bürger sollte man auch hier die Möglichkeit und das Recht haben ohne Rechtfertigungszwang solche Messer zu tragen und auch zu benutzen.
Ich bitte daher um schnellstmögliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere für jeden deutschen Bundesbürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu tragen.
 
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AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

Vorschlag 2:

Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.

Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, z.B. ein Einhand-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Tätigkeiten (etwa als Rettungsmesser oder einfach als Werkzeug für alle schnellen Schneidarbeiten) geeignet und gerade deshalb sehr beliebt sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbräuchlich benutzen, ist es absolut nicht als verhältnismäßig anzusehen, ein Verbot für die ganze Bundesrepublik auszusprechen und es für alle friedfertigen Bürger unter Strafe zu stellen, ein derart praktisches Werkzeug zu tragen.

Die Regelung, die Messer tragen zu dürfen, wenn man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund dafür vorweist, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Diese „allgemein anerkannten“ Gründe sind noch dazu im Gesetz nicht genau definiert und somit Auslegungssache. Ein Taschenmesser kauft man sich doch bekanntermaßen, damit man es immer in der Tasche hat, falls man es braucht. Sich für das Tragen eines Taschenmessers rechtfertigen zu müssen, stellt eine grobe Beleidigung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar.

Die Jugendkriminalität wird durch diese Regelung weder bekämpft, noch werden sich echte Gesetzesbrecher überhaupt davon beeindrucken lassen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten.

Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die feststehenden (also nicht klappbaren) Messer über 12 cm Klingenlänge.
Unter dieses Trageverbot fallen jetzt alle Messer, auch Küchenmesser wie Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm haben. Es ist auch hier absolut unverhältnismäßig, diese Messer für Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.

Es entbehrt jeglicher Vernunft, dass jemand, der vergisst, sein Küchenmesser in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, als Krimineller hingestellt wird, der illegal eine Stichwaffe mit sich führt.
Als freier Bürger sollte man auch hier die Möglichkeit und das Recht haben ohne Rechtfertigungszwang solche Messer zu tragen und auch zu benutzen.

Ich bitte daher um schnellstmögliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere für jeden Bürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu tragen.
 
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AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

Vorschlag 3:

Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12 cm Klingenlänge ist laut allen beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund friedlichen und gesetzestreuen Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.

Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind. Das ist der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig ein Verbot für die gesamte BRD zu erlassen und somit alle friedfertigen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.

Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit bei. Ein Taschenmesser gebraucht man eben nicht nur als Jäger, Pilzesammler und Feuerwehrmann, sondern, damit man es immer dabei hat, falls man ein Werkzeug benötigt.
Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine beleidigende Bevormundung und Verunsicherung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar. Solch eine pauschale Einschränkung der Handlungsfreiheit steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.

Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen.

Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende (d.h. nicht klappbare) Messer über 12 cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen jetzt viele alltäglich benötigte Werkzeuge, wie z.B. Küchen- und Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm aufweisen. Es ist auch hier mehr als unverhältnismäßig, diese Werkzeuge dem gesetzestreuen Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Als freier Bürger sollte man auch hier das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines „allgemein anerkannten Zwecks“ solche Messer tragen und auch benutzen zu dürfen.

Ich bitte daher um schnellstmögliche und vor Allem sachdienliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere hiermit für jeden
Bürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm führen zu dürfen.
 
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Abstimmung zur endgültigen Fassung der Petition

Abstimmung zur öffentlichen Petition - damit es endlich mal weitergeht.
Da sich drei Versionen als allgemein "anerkannt" in der Diskussion herausgestellt haben, habe ich diese drei Vorschläge so übernommen, wie sie im Forum geschrieben wurden, ich habe nur die Einleitungen entfernt, und die Absätze neu formatiert, die Originaltexte stehen im thread.

Es ist nur eine Auswahl möglich, spätere Änderungen sind nicht mehr möglich, ich hoffe, dass dann die Diskussionen über den genauen Wortlaut nicht mehr nötig sind.

edit:
"spätere Änderung nicht möglich" ist natürlich Blödsinn :rolleyes: - aber jetzt seid Ihr an der Reihe, und werdet beim Wort genommen und an Eurem Abstimmungsverhalten gemessen. Wenn nicht zahlreich abgestimmt wird, zeigt das lediglich, wie ernst oder auch nicht ernst Euch diese Petition ist.

Wer jetzt immer noch etwas zum Nörgeln finden sollte, hat irgendwie den Schuß nicht gehört - tut mir leid, das so sagen zu müssen, aber anders realisiert es scheinbar niemand, dass es wirklich ernst ist.
Mehr als diese "endgültige Abstimmung" kann *ich* Euch nicht anbieten.
Es ist lang genug "diskutiert" worden.

Diese Abstimmung ist 5 Tage befristet, endet also am 10.03.08. Wie man dann damit verfährt, wird sich herausstellen, wer jetzt trotzdem noch ander Formulierungen ausarbeiten sollte, soll dass dann bitte im Unterforum IMSW tun.

edit:
Den Ausdruck "deutscher Bundesbürger" habe ich nachträglich in "Bürger" geändert, da es in der Diskussion ein Streitpunkt war - es geht um ein Bürgerrecht, und nicht um ein "deutsches Recht für Deutsche" :hmpf:

Ich war der Meinung, das das bereits geändert worden sei, bin gerade darauf hingewiesen worden...
 
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Und damit nicht alle in Lethargie verfallen, und nur auf das Ergebnis warten:

1. Macht Euch mal Gedanken, wie man mit der Petition weiter verfahren will und soll - die Zeit bis zum Abstimmungsende sollte man sinnvoll nutzen.

2. Dieser thread ist offen !
Es besteht also die Möglichkeit, geringfügigen Feinschliff vorzunehmen - wenn, dann bitte stichwortartig.

1. ist wichtiger, damit nicht nach Ende der Abstimmung eine neue Abstimmung stattfinden muss...
 
Kannst du vielleicht noch schnell dazuschreiben, inwiefern sich die drei Versionen unterscheiden? Zumindest beim groben durchlesen konnte ich da jetzt nichts sehen (zumindest inhaltlich).
 
Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten.
Damit kann ich rein garnichts anfangen. Das Verbot ist in der Sache sinnlos (auch für Jugendliche).
 
1. Macht Euch mal Gedanken, wie man mit der Petition weiter verfahren will und soll

Die Petition sollte "im Namen" der IMSW durch eine natürlich Person eingereicht werden.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Petition (also sobald mitgezeichnet werden kann), sollten durch die IMSW Pressemitteilungen rausgehen. Wir haben hier sicher jemanden dabei, der sich damit besser auskennt, wie / an wen so etwas verschickt werden sollte, um eine vernünftige Chance für Veröffentlichung zu haben. Meldet sich jemand??


Damit kann ich rein garnichts anfangen. Das Verbot ist in der Sache sinnlos (auch für Jugendliche).

Ja, sinnlos ist es. Eine Alterbeschränkung hätte zumindest den Anschein gewahrt, dass es um die Bekämpfung von Jugendgewalt geht.


Grüße Rainer
 
Schönes Ding, danke an die Verantwortlichen.

Den Gedanken mit der Altersbegrenzung finde ich persönlich gar nicht so abwegig, denn auch der Umgang mit anderen Dingen des Alltags, die im Grunde und im Sinne des Erfinders ein harmloses Werkzeug sind, mit denen man aber bei unsachgemäßer Benutzung Schaden anrichten kann (Beisp. KFZ), ist oftmals durch ein Mindestalter begrenzt. Meiner Meinung nach auch zu Recht. Aber bevor wir deswegen einen Bremsklotz - sprich Endlosdiskussion - schaffen, lassen wir das doch erstmal dahingestellt.

Verbesserungsvorschläge habe ich gerade keine, aber kann man den Thread nicht auch bei "Neue Beiträge", bzw. "Heutige Beiträge" (für die vielen anonymen Mitleser) anpinnen, damit er dort immer oben steht? Sozusagen oberste Priorität?
 
AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen


...
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund friedlichen und gesetzestreuen Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
...

Hallo,
das in der Öffentlichkeit bei sich tragen ist auch nach dem Gesetzesentwurf nicht verboten - solange man einen anerkannten Grund dazu hat oder hierfür ein verschlossenes Behältnis verwendet.

Daher fände ich es genauer zu schreiben
"... in der Öffentlichkeit mit sich zu führen".

Viele Grüße :)

Marc
 
Einige Tools, wie Leatherman oder Gerber, deren Klingen einhändig zu
öffnen sind würde ja auch unter dieses Verbot fallen, obwohl Sie schon
per Definition Tools, also Werkzeuge sind.

Vielleicht kann man das ja noch irgendwie einflechten.
 
Gute Idee das Ganze und danke für die Zusammenstellung, am liebsten wäre mir aber fast ein 4. Variante bzw. ein veränderter 2. oder 3. Vorschlag (für mich sind diese beiden, von Formulierungen abgesehen, identisch).
Wie Hanker bin ich der Meinung, dass ein Altersverbot für Einhandklappmesser nicht sinnvoll wäre. Dies wäre ja härter als der jetzige Gesetzesentwurf, der ja auch Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet, sich auf den "allgemein anerkannten Zweck" zu berufen.
Kurzum: 3. (oder 2.) Vorschlag ohne Verbotsalternative wäre meine Wahl. Der wichtigste Punkt für mich ist der schon erwähnte "Zweck" und alles was da dran hängt.

Gruß
Carsten
 
AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

...
(oder so ähnlich, zugriffsbereit hört sich jedenfalls so "taktisch" bzw. militärisch an, das wäre in so einer Forderung wohl unangebracht. Aber es ist, glaube ich, deutlich, was ich meine.)

Hallo,
das Wort zugriffsbereit hatte ich nicht verwendet. :confused:
Und mit sich führen taucht im Text (der dritten Version) noch ein paar mal auf.

Was genau meinst du?

In der Hosentasche find' ich aber auch gut ;)

Gruß

Marc
 
Kannst du vielleicht noch schnell dazuschreiben, inwiefern sich die drei Versionen unterscheiden? Zumindest beim groben durchlesen konnte ich da jetzt nichts sehen (zumindest inhaltlich).

Dann solltest Du genauer lesen, oder erwartest Du, dass ich oder sonst jemand jetzt noch ein "management summary" schreibt ? :rolleyes:
Da Du erst heute "neu dazugekommen" bist, wirst Du wohl oder übel die anderen Diskussionen zur Petition im anderen thread nachlesen müssen, oder eben hier die angebotenen Varianten.

Die Unterschiede sind in Details erkennbar, und es besteht nach wie vor die Möglichkeit, eine vierte oder fünfte Alternative zu verfassen - aber nicht in diesem thread, dieser hier ist für die oben genannten Versionen
Es war Zeit genug, diese Vorschläge durchzuarbeiten.

Und stichwortartig bedeutet auch:
"Streiche X - und ersetze durch Y" - mit der Benennung des obigen Vorschlags, aus dem diese Streichung/Änderung vorgenommen werden soll.
Wenn jetzt noch große Änderungen vorgenommen werden, kommt auch wieder dieses oder jenes Detail, worüber gefeilscht wird - das ist nicht Sinn der Sache.
Da vorher im jetzt geschlossenen thread niemand diese neuen Änderungen benannt hat, habe ich die Vorschläge so übernommen, bis auf die bereits bekannten, vorhin geänderten Streitpunkte.

btw:
In Vorschlag 3 ist die Altergrenze im ersten Absatz übrigens sehr elegant umgangen worden - was jetzt keine Wertung sein soll - genau lesen ;)
...auch wenn sie der Vollständigkeithalber später noch als "es wäre besser gewesen wenn, .." erwähnt wird
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: WICHTIG: Petition gegen die WaffG-Änderungen

Hallo,
das Wort zugriffsbereit hatte ich nicht verwendet. :confused:
...

Nee, so meinte ich das auch nicht. Aber weil dieses (für mein Empfinden sehr militärisch anmutende) Wort dauernd für ein Taschenmesser, dass seines Zweckes entsprechend in der Hosen- oder Jackentasche getragen wird, benutzt wird, dachte ich mir, mann könne es vielleicht mal etwas "alltäglicher" und ziviler ausdrücken.

...Und mit sich führen taucht im Text (der dritten Version) noch ein paar mal auf...

Für die habe ich ja auch gestimmt. :D ;)
 
denn auch der Umgang mit anderen Dingen des Alltags, die im Grunde und im Sinne des Erfinders ein harmloses Werkzeug sind, mit denen man aber bei unsachgemäßer Benutzung Schaden anrichten kann (Beisp. KFZ), ist oftmals durch ein Mindestalter begrenzt.
Giftiges, explosives und kraftbetriebenes ist oft mit Umgangsbeschränkungen belegt(macht Sinn, wenn dieses Dinge von sich aus auf Dritte einwirken können). Nichts davon trifft auf Messer zu.

Deshalb finde auch ich eine Altersbeschränkung unsinnig und nicht für uns zweckmäßig.

"beleidigend" finde ich eine eigenartige Begründung gegen das Gesetz. Da finde ich die umkehr der Beweislast oder "Bringschuld" als Hinweis auf die Unverhältnismäßigkeit sehr viel besser.
 
So, abgestimmt, fertig , aus! ;)
M.E. geht es jetzt viel eher darum mit der Petition wirklich aus dem Senf zu kommen, anstatt jeden einzelnen Satz nochmal zu diskutieren.
Denn dass uns die Zeit davon rennt sehe ich aus pragmatischen Gründen als viel größeres Problem an, als nun umbedingt einen juristischen und germanistischen Meilenstein dort einreichen zu wollen.

Der Petitionsthread lief zwei Wochen, in meinen Augen lange genug für jeden um sich zu Wort zu melden.
Sonst stehen wir nämlich noch um die Diskussionskerze herum, wenn das Gesetz entgültig durch alle Entscheidungsinstanzen durch ist :rolleyes:.

Just meine 2 Pfennich
Jens
 
Damit kann ich rein garnichts anfangen. Das Verbot ist in der Sache sinnlos (auch für Jugendliche).

Für mich auch. Man sollte evtl. betonen, dass dies zumidnest dem vorgegebenen Zweck eher gerecht würde.

Die Petition sollte "im Namen" der IMSW durch eine natürlich Person eingereicht werden.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Petition (also sobald mitgezeichnet werden kann), sollten durch die IMSW Pressemitteilungen rausgehen.
/agree

Einige Tools, wie Leatherman oder Gerber, deren Klingen einhändig zu
öffnen sind würde ja auch unter dieses Verbot fallen, obwohl Sie schon
per Definition Tools, also Werkzeuge sind.

Vielleicht kann man das ja noch irgendwie einflechten.

Bestimmt!



Danke für eure Ideen. Der Thread hier ist ein guter Ansatz, um dann zügig, aber überlegt und gut koordiniert was brauchbares "auf den Weg zu bringen".
 
...
aber kann man den Thread nicht auch bei "Neue Beiträge", bzw. "Heutige Beiträge" (für die vielen anonymen Mitleser) anpinnen, damit er dort immer oben steht? Sozusagen oberste Priorität?

Das könnte man auf der Startseite anbringen, kann aber nur ein Admin.

Wäre sicher sinnvoll - wenn man sieht, dass diese Abstimmung mittlerweile 374x aufgerufen wurde (- 20x von mir, um den Fortschritt zu beobachten...), aber erst 60 Stimmen abgegeben worden sind...
...dann ist das schon ziemlich ernüchternd, obwohl klar ist, dass eine Petition eine klar definierte Sache ist, die einem persönlich entweder gefällt oder nicht.

Es ist schwierig, jeden in dieser extremen Zusammenfassung auch wirklich anzusprechen, aber Abstriche muss man hinnehmen, es geht um die Sache, und nicht um individuelle Befindlichkeiten.
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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