Der Kürzungskommissar sagt: zu lang! Maximal 3000 Zeichen sind erlaubt, damit 56 Zeichen zu viel.
Ich bin der Meinung, dass man die Formulierung "allgemein anerkannter Zweck" nur einmal vorne braucht und nicht ständig wiederholen muss, z.B.
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten Zweck“ vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dass dieser Zweck im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit für Bürger und Behörden bei.
und
Als mündiger Bürger sollte man auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis eines ungenauen Zwecks solche Messer tragen dürfen.
Einschränkung der "Persönlichkeit" finde ich auch etwas seltsam. Die Handlungsfreiheit aus Vorschlag 3 fand ich treffender. Damit wären wir allerdings wieder bei 3001 Zeichen, müsste also irgendwo ein Leerzeichen oder Zeilenumbruch herausnehmen.
Ich bin der Meinung, dass man die Formulierung "allgemein anerkannter Zweck" nur einmal vorne braucht und nicht ständig wiederholen muss, z.B.
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten Zweck“ vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dass dieser Zweck im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit für Bürger und Behörden bei.
und
Als mündiger Bürger sollte man auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis eines ungenauen Zwecks solche Messer tragen dürfen.
Einschränkung der "Persönlichkeit" finde ich auch etwas seltsam. Die Handlungsfreiheit aus Vorschlag 3 fand ich treffender. Damit wären wir allerdings wieder bei 3001 Zeichen, müsste also irgendwo ein Leerzeichen oder Zeilenumbruch herausnehmen.
