Abstimmung zur Petition

Welcher Petitionstext soll "öffentliche Petition" werden ?


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Der Kürzungskommissar sagt: zu lang! Maximal 3000 Zeichen sind erlaubt, damit 56 Zeichen zu viel.

Ich bin der Meinung, dass man die Formulierung "allgemein anerkannter Zweck" nur einmal vorne braucht und nicht ständig wiederholen muss, z.B.

Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten Zweck“ vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dass dieser Zweck im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit für Bürger und Behörden bei.

und

Als mündiger Bürger sollte man auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis eines ungenauen Zwecks solche Messer tragen dürfen.

Einschränkung der "Persönlichkeit" finde ich auch etwas seltsam. Die Handlungsfreiheit aus Vorschlag 3 fand ich treffender. Damit wären wir allerdings wieder bei 3001 Zeichen, müsste also irgendwo ein Leerzeichen oder Zeilenumbruch herausnehmen. :rolleyes:
 
Wenn es ums Kürzen geht:
Ich finde den gesamten Absatz zu den feststehenden Messer (3 von unten) recht "dünn". Es ist ja wirklich schwer plausibel zu machen, warum man "Küchen- und Brotmesser oder Kuchenschneider" mit sich herumtragen will, ohne z.B. ein Picknickkörbchen = all. anerkannter Grund (?) dabei zu haben. Das wird einem ja gleich um die Ohren gehauen, dass eben dafür ja "Ausnahmetatbestände" (sind wir schon so weit, dass ein Picknick eine Tat ist ? :steirer:) geschaffen wurden.
Wenn uns da nix besseres einfällt, würde ich persönlich eher diesen Absatz streichen.

Was die 3001 Zeichen anbetrifft: Darum wurde je "Behördn" geschrieben ;)

Grüße Rainer

P.S. Ich unterschreib (fast) alles, solange es nicht mit SV begründet wird
 
Gegen die Streichung des Absatzes der langen Messer erhebe ich entschieden Einspruch!

Ich erinnere mich noch sehr gut an meine Jugend in Berlin (ja, das ist die Stadt wo ständig etwas passiert, aber eher ganz selten mit Messern), wo ich vom lokalen Eisenwarenhändler ganz stolz zum ersten Frühstück zur Einweihung der neuen Wohnung meiner Schwester ein Brotmesser gekauft habe und dies (in Zeitungspapier eingerollt) aber nicht in einem verschlossenen Behältnis (wo hätte ich das wohl herbekommen sollen) über die öffentliche Strasse transportiert habe.

Dieses uneingeschränkte Recht sollen meine Kinder und Enkel auch haben.


PS. Dass die Ausnahmeregel vom Gesetzgeber als wirkliche Ausnahmeregel gedacht ist, und der Trick mit der mitgeführten Salami vermutlich nicht funktionieren wird, sieht man an der öffentlichen Äusserung von Innenausschussvorsitzenden Edathy, der sogar einem Jäger auferlegen möchte, sein Handwerkszeug Einhandmesser auf dem Weg zum Revier in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren!

Nachweis
 
Zuletzt bearbeitet:
@mungale:
versteh mich nicht falsch, ich findes das genau so sinnvoll wie du.
Aber die Brotmesserstory ist halt ein schwaches Argument für uns, denn auch hier werden sofort die "Ausnahmeregelungen" hervor geholt werden. Du kannst ja dann mit deinem Kassenbeleg vom selben Tag problemlos belegen, dass du das Messer eben erst gekauft hast und nach Hause transportierst.

Es geht dir doch vermutlich letzten Endes auch nicht um das Brotmesser. Sondern eher darum, dass es für ein >12cm-Verbot, um mal Tölle zu zitieren, "überhaupt keinen vernünftigen Grund gibt".
Ist ohnehin seltsam, die 12 cm Regelung: die Tülle aus Berlin hat in der Anhörung ja explizit das Verbot der Einhandmesser gefordert, weil diese so heimtückisch und verdeckt getragen und gezogen werden könnten, und als Gegenbeispiel ein größeres Fixed genommen, und demonstriert, wie wenig sich dieses für hinterlistige Angriffe eignet, weil es erst so umständlich und von jedem bemerkbar gezogen werden muss...

Grüße Rainer
 
Sehr gut! - die dritte Version in der letzten Fassung. Persönlich wäre ich für weniger Text und prägnantere Aussagen unter Verzicht auf alle Doppelungen und Superlative (sowas reizt zum Widerspruch), habe aber keinen Nerv, daran zu feilen. Ich kann damit leben! Ich werde bestimmt die Petition online unterzeichnen!
Rainer
 
OK - da haben sich jetzt einige Formatierungsfehler eingeschlichen, ist nicht immer so ganz einfach, ununterbrochen alles im Blick zu haben.

1. also unter 3000 Zeichen - ist hinzubekommen

3. "bspw." wird in "z.B." geändert

4. Die Brotmesser-Aussage scheint mehreren Lesern ein Dorn im Auge zu sein, ich bin auch per PN gefragt worden - ich konnte es nur so deuten, dass der Kauf mit anschließendem Transport damit gemeint ist, und Brotmesser beispielhaft sind.

5. Wie wäre es mit "Individuum" anstatt der Persönlichkeit ?

Die Altersgrenze habe ich im vorletzten Absatz noch mal eingeschränkt, indem ich "zu erwägen" anstelle von "einzuführen" gesetzt habe.

edit.
Es sind tatsächlich einige Fehler beim Bearbeiten aufgetreten, das ist beim Aufheben der Farbmarkierungen passiert.
Wenn jetzt die Zeichen immer noch zuviel sind, werden es nach dem Entfernen der grauen Klammern nochmal weniger sein (-28 Zeichen: 7x3 Zeichen + 7x1 Leerstelle), die sind für Euch, damit Ihr seht, wo etwas fehlt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge ist, laut aller beteiligten Parteien, vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist völlig unangemessen, aus diesem Grund verantwortungsbewussten Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.

Einhandmesser
Fakt ist, dass gerade diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind. Das ist der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig ein Verbot für die gesamte Bundesrepublik zu erlassen und somit alle rechtschaffenen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.

Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit der Bürger und Behörden bei.

Ein Einhand-Taschenmesser führt man nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es zur Jagd, zum Pilzsammeln oder im Rettungseinsatz, sondern als vielseitigen Alltagsgegenstand in zeitgemäßer Ausführung. Sich für das Tragen eines Alltagsgegenstandes rechtfertigen zu müssen, stellt eine unverhältnismäßige Bürde für jeden verantwortungsbewussten und mündigen Bürger dar. Solch eine generelle Einschränkung steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.

Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer zu erwägen.

Feststehende Messer
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende Messer über 12cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen sogar Küchengeräte, wie z.B. Küchen- und Brotmesser, die naturgemäß eine längere Klinge aufweisen. Auch hier ist es unverhältnismäßig, dem Bürger das gelegentliche Tragen in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz alltägliche Utensilien zu kriminalisieren.

Jeder Bürger sollte auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld eines Nachweises „allgemein anerkannter Zwecke“ solche Messer tragen zu dürfen.
Ich bitte daher um schnelle und vor allem sachdienliche Nachbesserung und fordere hiermit das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm führen zu dürfen.

Farben entfernt
 
Zuletzt bearbeitet:
Zweiter Absatz, letzter Satz:

Heißt es nicht: "...alle rechtschaffenden Bürger..." mit "d"?

Sonst prima.

Edit: Ach so, vielleicht noch einen kleinen Satz zur Einleitung?
 
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende Messer über 12cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen Küchengeräte, wie z.B. Küchen- und Brotmesser, die naturgemäß eine längere Klinge aufweisen. Es ist auch hier mehr als unverhältnismäßig, dem Bürger das gelegentliche Tragen in der Öffentlichkeit zu verbieten und auch ganz alltägliche Utensilien zu kriminalisieren.

Drei Kleinigkeiten:

fallen sogar Küchengeräte, wie z.B. Küchen- und Brotmesser
das macht es noch stärker

Auch hier ist es mehr als unverhältnismäßig,
Stil
Vielleicht nur:

Auch hier ist es unverhältnismäßig,

und somit ganz alltägliche Utensilien zu kriminalisieren.
das macht es etwas präziser und eleganter

Edit: noch was gefunden:
ist laut allen beteiligten Parteien
ändern in
ist, laut aller beteiligten Parteien,
eingeschobener Nebensatz und Genitiv

Wird doch!
 
Zuletzt bearbeitet:
Drei Kleinigkeiten:
...
Wird doch!
Der Einfachheit halber in #49 ^^ eingebaut, das hat nochmal eine Menge Erleichterung für den "Fließfaktor" gebracht - Deine Korrekturen sind ebenfalls farbig hervorgehoben - besten Dank !
edit I:
Ja, mit "solang" und "solange" war ich nicht sicher, den Rest ebenfalls in #49 nachgebessert und markiert ;)

Durch dieses konsequente Eindampfen/Straffen und Korrektur des Stils, der Zeichensetzung, der Rechtschreibung und der Lesbarkeit sind wir jetzt bei 2812 Zeichen angekommen.

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Gute Güte, wenn man einmal angefangen hat ...


Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man

trägt zur rechtlichen Unsicherheit der Bürger und Behörden bei.

Ich bitte daher um schnelle und vor allem sachdienliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere
diesbezüglich kann weg

und fordere hiermit für jeden Bürger das Recht zurück, Einhandmesser
für jeden Bürger -> Wiederholung, kann auch weg

flutschflutsch :p
 
Ich finds toll was daraus geworden ist bzw. gerade wird.
Ein Lob an alle die sich damit befassen und fleißig mitkonstruieren.

Können wir das schaffen? Jou ,wir schafen das!!
:super:

Gruß K.
 
Ach ja, das wär mir noch aufgefallen.
Vom ersten zum zweiten Absatz geht es plötzlich nur noch um Einhandmesser. Das sollte erwähnt werden, beim Lesen bleiben die 12cm und die festetehenden Messer aus dem ersten Absatz noch im Gedächtnis und man kommt durcheinander.

Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge ist, laut aller beteiligten Parteien, vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist völlig unangemessen, aus diesem Grund verantwortungsbewussten Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.

Fakt ist, dass EINHANDMESSER GERADE durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind.


Gruß K.
 
Alltagsgegenstandes
Da isser wieder, der Genitiv

Kentucky hat recht, es ist etwas unübersichtlich.
Vorschlag:
Vor dem Absatz, der mit „Fakt ist“ beginnt, eine Zwischenüberschrift setzen: EINHANDMESSER

Vor dem Absatz, der mit „Der zweite Teil“ beginnt, auch eine Zwischenüberschrift setzen: FESTSTEHENDE MESSER

Dann kann man trotz gewisser Redundanzen den Text so lassen.

Ach, noch was: wie in aller Welt kommt ihr auf 3000 Zeichen?
Bisher sind es 377 (sagt Word)

Noch ein Edit:
Als mündiger Bürger sollte man auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis „allgemein anerkannter Zwecke“
ändern in
Jeder Bürger sollte weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld eines Nachweises „allgemein anerkannter Zwecke“
mündiger Bürger gab es schon und der nächste Genitiv
 
Zuletzt bearbeitet:
alles nachträglich Genannte wieder in #49 eingebaut und markiert,
377 Wörter, 2843 Zeichen mit Leerzeichen ;)
 
Super, es wächst und gedeiht. Ich denke nun kann es sich dem Ende neigen.
Ich werde nachher den Text mal meiner lieben Freundin vorlegen und korrektur lesen lassen.

Sie ist nämlich staatlich geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin.
Wenn sie nichts mehr dran auszusetzen hat, (Kommafehler oder so) ist er perfekt.
Sie findet jeden Fehler, das kann manchmal auch ziemlich nerven:).


Gruß K.
 
Die aktuelle Version finde ich klasse. :super:
Hab vor ca. 3 Wochen schon eine mit einem sehr ähnlichen Wortlaut rausgeschickt.

Ein wichtiger Punkt, wenn nicht der Wichtigste ist die Argumentation auf sachlicher Ebene. Das ist hier sehr gut gelungen, wie ich finde.

Die meisten Antwortschreiben, die ich auf E-Mails an einzelne Politiker und Parteien erhalten habe sind deutlich emotionaler ausgefallen. Deren Argumente sind recht einfach zu widerlegen, da diese kaum auf Fakten basieren, sondern primär auf die vermeintlich allgegenwärte Angst der Bürger vor der Bedrohung durch Einhandmesser und Messer mit längeren Klingen hinauslaufen. Harte Fakten werden praktisch nie angeführt, abgesehen von zwei Schreiben, die ich von Mitgliedern der FDP erhalten habe. Doch die halten laut ebendiesen Schreiben genauso wenig von dieser Gesetzesänderung wie wir.

Mein Urteil: Die Version könnte man beibehalten.
 
Auch ich bin zufrieden.

Wie gehts weiter?
Wer ist am besten geeignet die Petition einzureichen, Vereinigung, Gruppe, oder doch eine einzelne Person?


Gruß K.
 
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