Abstimmung zur Petition

Welcher Petitionstext soll "öffentliche Petition" werden ?


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Nicht ausufern. Von mir aus, nur jetzt mal fertig werden!

Alles wird nicht gesagt sein. Egal.
 
Nicht ausufern. Von mir aus, nur jetzt mal fertig werden!

Alles wird nicht gesagt sein. Egal.

Da hast du recht.
Wir müssen es jetzt durchziehen.
Wenn die Ergänzung rein soll, dann subito.

Sind die anderen Formalitäten des Vordrucks durchgearbeitet?
Ich habe dafür gerade leider keine Zeit.
 
Letzter Satz vor den Forderungsabsatz, so dass der Text mit der Forderung endet.

Dann fertig und ab.
 
In der Schweiz werden ähnliche Messerverbote aufgehoben [...].
Wie ähnlich sind sie denn? Ich müsste mich erst einlesen.
Schlecht wäre, wenn einfach was behauptet wird.
Daher wollte ich das allgemeiner formulieren.
Oder weißt du es genau Rupsk0?
Grüße,
Steffen
 
Es gab in der Schweiz ebenfalls ein Gesetz das das Tragen von Einhandmesser verboten hat. Es wurde genau so geregelt wie jetzt bei uns, ebenfalls mit "Begründungen " für das Führen usw.
Ich war selber da und hab mich dort in einem Waffenladen schlau gemacht, weiß es also aus erster Hand.

Abweichend von unserer Regelung haben die Schweizer aber noch eine seltsame Regel.
Diese besteht aber nach wie vor und wurde meines Wissens nicht geändert.
Es dürfen in der Schweiz Dolche und Feststehende Messer mit einer Klingenlänge UNTER 30cm NICHT geführt werden.
Klartext: Alles was eine über 30cm lange Klinge hat, darf geführt werden.
Grund für die Regelung war einerseits wohl die Bajonette der Schweizer, die ja jeder Ex- Soldat mit nachhause kriegt und andererseits wohl die Überlegung daß ein Messer von dieser Größe schwer verdeckt zu tragen ist und somit nicht unauffällig geführt werden kann.

Gruß K.

Und zu der Änderung im Text.

Es muss nicht unbedingt rein. Ich dachte nur als Ersatz für die Forderung nach einer Altersgrenze. Wenn es da oben nicht hinkommt, ist es meiner Meinung nach besser wenn es gar nicht drin steht.
Da unten ist es irgendwie fehl am Platz.


Gruß K.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Geplante Waffenrechtsänderung Datum: 20.02.2008 im Bundestag
Muss hier nicht das Datum der zukünftigen Entscheidung hin?

... die eine breite Zustimmung der Fraktionen in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag betreffs Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes erhielt.
kann weg
Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit
kann auch weg

Rein sollte ev. der genaue Paragraph
 
...

Für die Schweiz können das wahrscheinlich schweizer Forumiten aus erster Hand berichten, wie und warum es sich dort entgegen dem Trend entwickelt hat.

Gruß Andreas


Die Waffenrechtsänderung in der Schweiz ist im Hinblick auf die Schengen-Anbindung erfolgt, die im November 2008 in Kraft treten soll. Ich könnte mir vorstellen, dass die Liberalisierung bei den Messern nur im Hinblick auf die bisherige Gesetzgebung in Deutschland erfolgt ist. Denkbar wäre, dass bei einer Verabschiedung der geplanten Änderungen in Deutschland, auch die Schweiz noch ein paar Anpassungen vornimmt. :mad:
Deshalb kaufe ich momentan auch erst mal keine Einhandmesser mehr und hoffe, dass dadurch die Hersteller und Händler mal mit ihrem A... hochkommen und eine richtige Aktion starten!

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In der Einleitung von Post #89 ist mir ein Fehler in Auge gestochen:
Gegen wen richtet sich die Petition ?
Den deutschen Bundestrag in seiner Eigenschaft als gesetzgebende Institution


Gruss
Usagi Y.
 
Bin wieder anwesend :D. Mal kurz dazu:

1. Auf der Petition (auch auf einer öffentlichen) muss der Petent genannt sein, der dann auch als Ansprechpartner dient - sprich, das kann jemand aus dieser Runde machen, oder ich, ist mir egal. Das läuft unter einer Messerforum Aktion. "Die IMSW" oder "das MF" kann nix einreichen.

2. Wenn der Text fertig ist und die Petition eingereicht wurde, stelle ich alle Infos dazu auf die IMSW Seite, inkl Link zur Petition, kurze Erläuterung etc. Die Messer und Waffenpresse wird von mir informiert. Wer Kontakt zu anderen Pressevertretern/Redakteuren hat, soll halt einen Link zur entsprechenden IMSW Seite stellen, dann muss er den ganzen Sermon nicht dreimal erklären.

3. Soll das tatsächlich eine öffentliche Petition werden, oder eine Online Petition. Ich bin mir da nicht sicher, ob die dann geführte Diskussion zur Petition was nutzt, oder eher schadet. Meine Erfahrungen sind da begrenzt. Nach der IWA bin ich schlauer, aber wenns vorher raus soll, dann wie ihr meint. Ich würte warten. Und es ist mir auch pupsegal, was andere machen, es wurde genug Scheiss verzapft und gemacht.

4. Der Text ist doch wunderbar.

Pitter
 
... 3. Soll das tatsächlich eine öffentliche Petition werden, oder eine Online Petition. ...

Online-Petition.

Wir wollen doch das Verfahren, bei welchem der Text sechs Wochen lang auf dem Edinburgh-Server zur Unterschrift öffentlich online gestellt wird?

Steffen
 
Bin wieder anwesend :D. Mal kurz dazu:

1. Auf der Petition (auch auf einer öffentlichen) muss der Petent genannt sein,...
Wäre vermutlich sinnvoll, weil Dein Name bereits in den "erlauchten Kreisen" (andere Medien, Verlage, Foren) einigermaßen bekannt sein dürfte, oder ? :cool:
2. Wenn der Text fertig ist...
Isser - das haben wir in der letzten Woche hier simultan als Abstimmung und im Rahmen von gemeinschaftlichem Feinschliff erledigt - nur die Einleitung, im #89 auf der vorherigen Seite ist noch nicht "ganz sauber"
3. Soll das tatsächlich eine öffentliche Petition werden, oder eine Online Petition.
Ähm... ist das nicht beides zugleich ? Online ist doch öffentlich, oder ist *öffentlich* eher die bekannte Auslage von Unterschriften ?
Dann auf jeden Fall nur Online, eben wegen der Einfachheit - is klar.
4. Der Text ist doch wunderbar.
Jo, darin sollte sich jeder, was Messer betrifft, wiederfinden können :cool:

Gruß Andreas
 
1. Auf der Petition (auch auf einer öffentlichen) muss der Petent genannt sein, der dann auch als Ansprechpartner dient - sprich, das kann jemand aus dieser Runde machen, oder ich, ist mir egal. Das läuft unter einer Messerforum Aktion. "Die IMSW" oder "das MF" kann nix einreichen...

Ist schon klar. Aber als Lieschen Müller brauche ich keine Pressemitteilung rausgeben, dass ich eine Petition eingereicht habe.
Es ging mir darum, dass die Petition mit "Billigung" der IMSW bzw. deren ViSdP (also Du) eingreicht wird, und nach außen als Petition der IMSW "verkauft" werden kann. VIELLEICHT bekommt man damit irgendein Presseecho, außerhalb der Fachzeitschriften.
Aber es hat sich bisher wohl noch niemand gemeldet, der sich damit besser auskennt :confused:

Grüße Rainer
 
Ist schon klar. Aber als Lieschen Müller brauche ich keine Pressemitteilung rausgeben, dass ich eine Petition eingereicht habe.

Klar. Aber ich kann als MF Betreiber eine Pressemitteilung herausgeben, dass aus dem Messerforum heraus eine Petition eingereicht wurde. Infos und Links dann eben auf der IMSW Seite. Dann wärs eben Werbung fürs Forum. Egal wie, wenns niemanden stört, mach ich das. Wens stört, der soll sich hier melden.

@Luftauge:
Online Petition = Einreichen einer Petiton Online
Öffentliche Petition = Petition mit öffentlicher Diskussion

Letzte kann man auch online einreichen, richtig, dann ists eine öffentliche online Petition. :p

Pitter
 
Äh, ich bin kein Petitionsexperte, aber nach meinem Verständnis kann nur eine öffentliche Petition von anderen Bürgen / Petenten mitgezeichnet werden! Dann muss man wohl die Diskussion in Kauf nehmen (und wer verirrt sich schon dahin außer uns?).

Die Tatsache allein, dass eine Petition online eingereicht wurde, sagt noch nichts darüber aus, ob sich ihr jemand anschließen kann.

Grüße Rainer
 
@all

Bitte lest den Text alle nochmal und zwar rückwärts.
Dann fallen Schreibfehler eher auf, weil man den Satzzusammenhang nicht hat.
 
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